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Zahnmedizinischer Nachwuchs

Ausgabe 7/2021

48 Fortbildung

48 Fortbildung Mundatmung. Zur Behandlung der habituellen Mundatmung sollten myofunktionelle Übungen zum Training der Lippenmuskulatur eingesetzt werden. Auch gezielte Atemübungen sind sinnvoll um die Atmung selbst kontrollieren zu können. Apparativ sind Mundvorhofplatten als geeignete Hilfsmittel zu empfehlen. Auch der FaceFormer als Trainingsgerät, unter anderem für die oralen Bewegungsmuster, scheint geeignet. Fotos und Abbildungen: Dr. Sandra Riemekasten Abb. 10 Mundatmung. Oberer Schmalkiefer bei Patienten mit Mundatmung. Funktionsmuster zu durchbrechen und die Muskeln bewusst zu entspannen. Autoaggressive Habits. Autoaggressive Angewohnheiten wie Fingernagelkauen können auch ohne psychologische Ursachen auftreten. Kurze Nägel, spezielle Nagellacke, Entspannungsübungen können helfen. Bei psychologischer Mitbeteiligung können hier ein Nagelkautagebuch oder bei extremen Formen ein Gang zum Psychologen sinnvoll sein. Regelmäßige Hand- und Nagelpflege ist aber in jedem Falle ratsam. Beim Lippenbeißen sind myofunktionelle Therapien aber auch visuelle Feedbacks wie zum Beispiel aufgeklebte Punkte auf den Spiegel etc. eine Hilfe, welche den Betroffenen zusätzlich an das Unterlassen der Angewohnheit erinnern. Viszerales Schluckmuster. Beim infantilen Schluckmuster, das durchaus manchmal erst im Erwachsenenalter erkannt wird, ist die Therapie in Kombination mit einer logopädischen Therapie sinnvoll. Es werden myofunktionelle Übungen mit der Papilla incisiva als Orientierung empfohlen. Die Wahrnehmung im Mundraum wird gefördert und der Schluckvorgang wird neu erlernt und langsam in den Alltag integriert. Wichtig ist, dass die Patientin oder der Patient dabei außerhalb der Therapie selbst trainiert. Heilmittelverordnung. Die Verordnung von logopädischen und myofunktionellen Therapien ist in der Heilmittelverordnung in eigener Richtlinie geregelt (einzusehen unter www.kzbv.de). Unter „SCZ“ sind beispielsweise Störungen des oralen Schluckakts beschrieben, orofaziale Funktionsstörungen wie z. B. die Mundatmung unter „OFZ“. Erstverordnungen dürfen über zehn Sitzungen ausgeschrieben werden. Diese sind bis zu dreimal wöchentlich durchführbar. Für eine Folgeverordnung sind nochmals zehn Sitzungen verschreibbar. In der Regel sollten zur Behebung der Auffälligkeit nicht mehr als 30 Einheiten notwendig sein. Zusammenfassung. Ein regelrechter Zahndurchbruch und Einstellung der Zähne in eine stabile Okklusion bilden das Fundament eines funktionell und morphologisch stabilen Bisses. Habituelle orofaziale Störungen oder auch orofaziale Dyskinesien können sich entweder aus bereits bestehenden Zahn- oder Kieferfehlstellungen entwickeln oder diese begünstigen. Häufig auftretende Störungen sind hierbei Lutschhabits, Zungenpressen, autoaggressive Habits oder das infantile Schluckmuster und Mundatmung. Nicht nur im Kindesalter können korrekte muskuläre Abläufe erlernt und die fehlerhaften Vorgehensweisen abgestellt werden. Das rechtzeitige Erkennen und Therapieren dieser Angewohnheiten sind von enormer Bedeutung. Dabei sollte auch interdisziplinär zusammengearbeitet bzw. behandelt werden, sodass eine Überweisung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie mit anschließendem Einsatz einer kieferorthopädischen Apparatur und zusätzlich eine Heilmittelverordnung für logopädisches bzw. myofunktionelles Training zum Erfolg führen können. Dr. Sandra Riemekasten, Poliklinik für Kieferorthopädie, Universitätsklinikum Leipzig Dr. S. Riemekasten Leitende Oberärztin, Fachzahnärztin für Kieferorthopädie, Poliklinik für Kieferorthopädie, Universität Leipzig ZBW 7/2021 www.zahnaerzteblatt.de

Buchtipp 49 Grundlagen und Operationstechniken Augmentationschirurgie Die Augmentation des Alveolarfortsatzes bietet die Möglichkeit der echten biologischen Regeneration des Kieferknochens. Mit diesem Buch leistet der Autor einen entscheidenden Beitrag zu Wissensmanagement und Urteilsfindung auf diesem Gebiet. Es beginnt mit den Grundlagen zur Augmentationschirurgie, Knochenregeneration und Wundheilung sowie zu Transplantaten und Materialien. Die folgenden Kapitel umfassen die augmentativen Techniken wie Knochentransplantation, Weichteilmanagement und Standardoperationstechniken, wobei die verfügbaren Operationstechniken auch für anspruchsvolle Chirurgen vollständig erklärt werden. Das letzte Drittel des Buches ist den klinischen Herausforderungen und der Frage einer klinischen Entscheidungsfindung gewidmet, welches Verfahren für welche Situation und welchen Patienten die höchste Sicherheit und das beste Ergebnis bietet. Ergänzt werden die Kapitel durch step by step bebilderte klinische Fälle, die das jeweilige Thema anschaulich und nachvollziehbar machen. IZZ Terheyden, Hendrik Augmentationschirurgie 1. Auflage 2021 Quintessence Publishing ISBN 978-3-86867-548-1 408 Seiten 218 Euro Termin: Samstag, den 17. Juli 2021, 9:30 Uhr, Ort: Stadthalle im Backsteinbau, Bahnhofstraße 40, 72172 Sulz am Neckar Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Gastvortrag: „Deutsche Zahnärzte Genossenschaft eG - Zusammen unabhängig in die Zukunft“ Referent: Dr. Frank Wuchold (Vorstandsvorsitzender der DZG eG) 3. Eröffnung der Sitzung gem. § 1 der Geschäftsordnung 4. Regularien 5. Fragestunde (Die Fragen dürfen sich nicht auf Punkte der Tagesordnung beziehen und müssen gemäß § 5 der Geschäftsordnung mindestens 5 Tage vor der Sitzung der Landesversammlung in der Landesgeschäftsstelle schriftlich eingegangen sein.) 6. Bericht des Landesvorsitzenden 7. Diskussion 8. Geschäftsbericht 9. Bericht der Kassenprüfer Dr. Joachim Härer Landesvorsitzender 10. Jahresrechnung 2020 11. Entlastung des Landesvorstandes 12. Wahlen 12.1 Wahl der/des Landesvorsitzenden 12.2 Wahl der beiden stellvertretenden Landesvorsitzenden 12.3 Wahl der Versammlungsleiterin / des Versammlungsleiters 12.4 Wahl von zwei stellvertretenden VersammlungsleiterInnen 12.5 Wahl von zwei weiteren Delegierten zur Hauptversammlung und deren StellvertreterInnen 12.6 Wahl der zwei KassenprüferInnen und deren StellvertreterInnen 13. Haushaltsplan 2021 14. Anträge Anträge, die die Tagesordnung verändern, sind zwei Wochen vor der Landesversammlung schriftlich beim Landesvorstand über die Landesgeschäftsstelle einzureichen. 15. Verschiedenes Freier Verband Deutscher Zahnärzte e. V. Tel. (0711) 780 30 90 Landesverband Baden-Württemberg Fax: (0711) 780 30 92 Albstadtweg 9, 70567 Stuttgart E-Mail: info@fvdz-bw.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 7/2021

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