32 Berufspolitik Kammer intern Rund um die Prophylaxe Der Prophylaxeausschuss der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg (LZK BW) ist mit der fachlichen Ausgestaltung der Gruppenprophylaxe von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen befasst. In seiner Arbeit ist der Ausschuss eng mit der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e. V. (LAGZ) verzahnt, die über die regionalen Arbeitsgemeinschaften Zahngesundheit für eine flächendeckende Umsetzung der gruppenprophylaktischen Maßnahmen sorgt. Im Zuge der Neukonstituierung der LZK BW im Dezember letzten Jahres gab es im Hinblick auf den LZK-Prophylaxeausschuss keine Neuerungen: Für die 17. Wahlperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 wurde der bisherige Prophylaxeausschuss im Amt bestätigt. Bei der konstituierenden Sitzung des Propylaxeausschusses Anfang Mai 2021 wurden zudem Dr. Bernd Krämer als Vorsitzender und Dr. Simone Hauer als stellvertretende Vorsitzende erneut gewählt. Damit bleibt Dr. Krämer weiterhin der Prophylaxereferent der LZK BW. Gruppenprophylaxe. Die Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige Aufgabe, die in Baden-Württemberg seit vielen Jahren durch gezielte Prophylaxemaßnahmen im Elternhaus, in der Kita, in der Schule, in der Zahnarztpraxis sowie durch das Engagement der regionalen Arbeitsgemeinschaften Zahngesundheit, der vielen Patenzahnärzt*innen und der Zahnärzt*innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfolgreich gemeistert wird. Der LZK-Prophylaxeausschuss bringt in diesem Prozess seine fachliche Expertise ein und steht dazu im stetigen, konstruktiven Austausch mit der LAGZ, dem Sozialministerium Baden-Württemberg, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) und der Bundeszahnärztekammer. Schwerpunkte. Zu den wichtigen Aufgabengebieten des LZK-Prophylaxeausschusses zählen u. a. die Prävention frühkindlicher Karies, der Zahnärztliche Kinderpass, der Tag der Zahngesundheit sowie die Gewinnung von Patenzahnärzt*innen. Insbesondere die stetige Weiterentwicklung des zahnärztlichen Kinderpasses in Zusammenarbeit mit dem Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit (IZZ) ist ein wichtiges Anliegen, da das gelbe ärztliche Kinderuntersuchungsheft nur Verweise zu zahnärztlichen Untersuchungen enthält. Der zahnärztliche Kinderpass liefert werdenden Eltern zusätzliche Informationen zur Schwangerschaft, zum Zahnstatus des Kindes, zur Kariesvermeidung, zu Verhaltensregeln bei der kindlichen Zahnpflege, zu Ernährungstipps sowie zu Lutschgewohnheiten. Seit seiner Einführung im Jahr 2008 wurde der Kinderpass über 360.000- mal in mehreren Auflagen gedruckt und vom IZZ verteilt. In der neuen Kammerperiode steht nun die komplette Überarbeitung des Kinderpasses auf dem Programm – unter der fachlichen Leitung von PD Dr. Yvonne Wagner, Leiterin des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart und neues kooptiertes Mitglied des LZK-Prophylaxeausschusses. Verzahnung. Der LZK-Prophylaxeausschuss ist in seiner Arbeit eng mit der LAGZ verzahnt und arbeitet zudem mit dem IZZ zusammen. Der fachliche Austausch findet über diverse LAGZ-Sitzungen (z. B. Fachbeirat, Vorstand, Mitgliederversammlung) sowie über die jährlich stattfindende LZK-Prophylaxeausschusssitzung statt. Gleichzeitig behält der LZK- Prophylaxeausschuss auch Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftige Menschen im Blick, denn auch hier spielt die Prophylaxe eine wichtige Rolle. Prophylaxeausschuss Claudia Richter Besetzung des Ausschusses Vorsitzender: Dr. Bernd Krämer, Heilbronn Stv. Vorsitzende: Dr. Simone Hauer, Oberkirch Mitglieder: Dr. Martin Braun, Pfullingen, Dr. Ulrike Heiligenhaus-Urmersbach, Karlsruhe, Dr. /Med. Univ. Budapest Edith Nadj-Papp, Ditzingen Kooptiertes Mitglied: PD Dr. Yvonne Wagner, Stuttgart Zuständigkeit in LZK-Geschäftsstelle Claudia Richter 0711/22845-30 richter@lzk-bw.de Hier kommen Sie direkt zur Seite des Prophylaxeausschusses: https://lzk-bw.de/ zahnaerzte/prophylaxe ZBW 7/2021 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 33 Kammer intern Bundesweiter Schrittmacher Der Arbeitskreis Alterszahnheilkunde und Behindertenbehandlung feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Jubiläum. 2001 ins Leben gerufen, war die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg eine der ersten Kammern im Bundesgebiet, die einen solchen Arbeitskreis einrichtete. Die Gründung des Arbeitskreises ging einher mit dem Landeszahnärztetag 2002 zum Thema Alterszahnheilkunde. Damals definitiv als erste Kammer im Bundesgebiet setzte die LZK BW das Thema Alterszahnheilkunde auf die Agenda eines Landeszahnärztetages. Die Schrittmacherrolle im Bereich der Alters- und Behindertenzahnheilkunde im gesamten Bundesgebiet sollte Baden-Württemberg in den kommenden Jahren beibehalten. Der Arbeitskreis Alterszahnheilkunde und Behindertenbehandlung hat 2007 ein flächendeckendes Betreuungskonzept für den Bereich der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege initiiert. Zielsetzung des Projektes ist es, durch die flächendeckende Förderung zahnärztlicher Betreuungsmöglichkeiten die Mundgesundheit und damit die Lebensqualität pflegebedürftiger Älterer wie auch von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern. Seit 2009 wird neben der Entwicklung von Lehr- und Lernmitteln für die verschiedenen Schulungsformate vor allem die Vernetzung der Zahnärzteschaft mit den Kooperationspartner*innen in der Pflege vorangetrieben. Durch ihr langjähriges Engagement in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde und ihr durchdachtes Betreuungskonzept ist die LZK BW zu einem bundesweiten Schrittmacher in der zahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf geworden. Die vielen kleinen wertvollen Bausteine des LZK-Betreuungskonzeptes wurden über viele Jahre im Arbeitskreis erdacht, entwickelt und kontinuierlich verbessert und mit Hilfe der Verwaltung der LZK-Geschäftsstelle umgesetzt. Besetzung. Im Gegensatz zu den Ausschüssen, die die LZK BW nach ihrer Satzung zu bilden hat und über deren Besetzung die Vertreterversammlung der LZK BW in den konstituierenden Sitzungen entscheidet, bestellt der LZK-Vorstand die Mitglieder des Arbeitskreises und bestimmt den Vorsitz. Im Januar 2021 hat der LZK-Vorstand die Mitglieder des Arbeitskreises für die 17. Kammerperiode bestellt. Die Zusammensetzung entspricht der der 16. Kammerperiode – mit Ausnahme der beiden kooptierten Mitglieder: PD Dr. Yvonne Wagner folgt als neue Leiterin des ZFZ Stuttgart auf Prof. Dr. Johannes Einwag. Außerdem verstärkt seit dieser Kammerperiode ZA Torben Wenz den Arbeitskreis als zweites kooptiertes Mitglied. Weitere Mitglieder im Arbeitskreis sind Dr. Guido Elsäßer, Dr. Ulrike Heiligenhaus-Urmersbach, Dr. Elmar Ludwig, Dr. /Med. Univ. Budapest Edith Nadj-Papp und Dr. Yvonne Rydlewski-Feller. Vorsitzender ist erneut Dr. Elmar Ludwig, der gleichzeitig Referent für Alterszahnheilkunde ist. Den Luxus zweier Referenten leistet sich die LZK bewusst. Dr. Guido Elsäßer ist seit Gründung des Arbeitskreises Referent für Behindertenzahnheilkunde – aktuell ist sein Referat umbenannt worden in Inklusive Zahnheilkunde. Agenda. Der Arbeitskreis konstituierte sich am 29. April 2021 und machte sich unverzüglich an die weitere Umsetzung seines ambitionierten Arbeitsprogramms: Zur Frage der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen bis zum Jahr 2030 von Menschen mit Unterstützungsbedarf haben die Referenten eine Analyse der Versorgungssituation vorgenommen. Außerdem werden unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung Weichenstellungen beschrieben, die perspektivisch die zahnärztliche Betreuung der betroffenen Menschen ermöglichen. Der Arbeitskreis hat die Agenda inzwischen finalisiert und die Referent*innen haben sie dem LZK-Vorstand vorgestellt, der weitere Umsetzungen befürwortete, die in Kürze erfolgen. AKABe Besetzung Vorsitzender: Dr. Elmar Ludwig, Ulm Andrea Mader Mitglieder: Dr. Guido Elsäßer, Kernen-Stetten Dr. Ulrike Heiligenhaus-Urmersbach, Karlsruhe Dr. /Med. Univ. Budapest Edith Nadj-Papp, Ditzingen Dr. Yvonne Rydlewski-Feller, Freiburg Kooptierte Mitglieder: PD Dr. Yvonne Wagner, Stuttgart ZA Torben Wenz, Pforzheim Zuständigkeit LZK-Geschäftsstelle Andrea Mader 0711/22845-29 mader@lzk-bw.de QR-Code mit Link auf diese Seite www.zahnaerzteblatt.de ZBW 7/2021
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