26 Berufspolitik Kommentar von Dr. Ute Maier Die systematische Parodontitis-Behandlung – was lange währt, wird endlich gut! Wer hätte 2013, als die Patientenvertreter im gemeinsamen Bundesausschuss einen Antrag auf Aktualisierung der systematischen Parodontitis-Behandlung stellten, gedacht, dass die Verhandlungen hierüber acht Jahre dauern würden. Doch nachdem die neue PAR-Richtlinie im Dezember letzten Jahres und Ende April durch den Bewertungsausschuss auch noch die dazu gehörenden Leistungen mit den dazu gehörenden Bewertungen und Abrechnungsbestimmungen verabschiedet wurden, war klar: Die Reise in ein neues Zeitalter der Parodontitis- Behandlung kann ab dem 1.7.2021 endlich beginnen. Die Reaktionen auf die neuen Leistungen sind durchweg positiv: So bezeichneten die DG PARO und die DGZMK in ihrer Pressemitteilung vom 12. Mai 2021 die Neuerungen als einen „großen Erfolg“. Der Schritt sei überfällig gewesen und beide Fachgesellschaften würden die neuen Regelungen begrüßen. Auch die Patientenvertreter*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss sehen die neuen Regelungen positiv und in zahnärztlichen Medien wird u. a. flächendeckend von einer „Win-win-Situation“ und von einem „Meilenstein im Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis“ gesprochen. Fakt ist: Die noch bis zum 30.6.2021 gültigen Richtlinien sind veraltet und haben schon lange nicht mehr den aktuellen Stand der Wissenschaft wiedergegeben. Umso erfreulicher ist das jetzt vorliegende Ergebnis: So konnte in die ab 1.7.2021 gültige Behandlungsstrecke erstmals die sprechende Zahnmedizin als parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch und eine Gebühr für die Befundevaluation nach der antiinfektiösen Therapie und nach der chirurgischen Parodontitistherapie implementiert werden. Für die Behandlung sind darüber hinaus nicht nur die Diagnose sondern auch das Staging und Grading anzugeben. Letzteres ist entscheidend für die Frequenz der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) in der Nachsorge. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung mit Bestimmung des Entzündungszustandes der Gingiva, dem Anfärben von Plaque, der individuellen Mundhygieneinstruktion und der praktischen Anleitung zur risikospezifischen Mundhygiene. Besonderen Wert wird dabei auf die Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Versichertensituation gelegt. Foto: Stollberg Dr. Ute Maier Sowohl beim Erstbefund als auch bei der Befundevaluation und während der UPT werden zukünftig immer die gleichen Befundparameter erhoben, um die Befunde miteinander vergleichen und die Veränderungen während der gesamten Behandlungsdauer beobachten zu können. Neben den Sondierungstiefen spielt die Messung der Sondierungsblutung eine große Rolle und zusammen mit dem PSI, der nunmehr Teil der Behandlungsrichtlinie ist und über dessen Ergebnis die Versicherten informiert werden müssen, erhält das Stichwort „Messen und Handeln“ eine deutlich höhere Bedeutung als bisher. Durch die Anpassung der Behandlungsrichtlinie in Bezug auf die Parodontitis-Behandlung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen erhalten diese nun endlich einen bürokratie- und barrierearmen Zugang zu einer auf sie zugeschnittenen Versorgung. Damit wurde auch diese Forderung der Zahnärzteschaft im vertragszahnärztlichen Bereich umgesetzt mit dem Ziel, diesen Patient*innen eine entsprechende Behandlung zu ermöglichen und deren Lebensqualität zu verbessern. Auch wenn am Anfang die Umsetzung an der einen oder anderen Stelle noch ruckeln sollte und die Softwareanbieter trotz größter Bemühungen aufgrund des großen Umfangs der Neuerungen und der kurzen Zeit zur Umsetzung es nicht werden schaffen können, alle Neuerungen bis zum 1.7.2021 in die Praxisverwaltungssysteme integrieren zu können, steht eines aber schon jetzt fest: Neben den Patient*innen werden auch die Praxen von den neuen Regelungen profitieren. Denn um es mit den Worten der Präsidentin der DG PARO, Prof. Bettina Dannewitz, zu sagen: „In der neuen Versorgungsstrecke wird ein wissenschaftlich fundiertes und breit akzeptiertes Behandlungskonzept abgebildet, das im Wesentlichen dem Therapieprotokoll der S3-Leitlinie für Parodontitis entspricht. Das ist ein großer Erfolg nach vielen Jahren intensiver Arbeit und Auseinandersetzung und eine große Chance, da Praxis und Wissenschaft nicht mehr differieren.“ Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstandes der KZV BW ZBW 7/2021 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 27 Service für das gesamte Team Seminare zu den neuen PAR-Leistungen Was ist wichtig für die Beantragung und Abrechnung der neuen Leistungen bei der PAR-Behandlung? Welche Richtlinien und Abrechnungsbestimmungen sind neu? Gibt es eine Übergangsregelung? Welche Formulare müssen verwendet werden? Diese und viele weitere Fragen klärt die KZV BW mit einem umfassenden Angebot an Fortbildungsveranstaltungen und Informationsangeboten. Die Informationen sind auch digital abrufbar. Die maßgebenden zahnärztlichen Fachgesellschaften, die Vertreter* innen der Organisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G- BA) und auch die stellungnahmeberechtigten Organisationen im G-BA: Sie alle sehen die ab dem 1.7.2021 gültigen neuen Richtlinien und Leistungen als einen großen und äußerst wichtigen Schritt im Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis. Künftig werden die GKV-Versicherten von einer systematischen Parodontitistherapie auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand profitieren. Online-Veranstaltungen. Um die Zahnärzteschaft auf die neue PARund die neue Behandlungsrichtlinie sowie die neu oder verändert in den BEMA aufgenommenen Leistungen umfassend vorzubereiten, informierten Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW, und Dr. Georg Bach, Vorsitzender der Bezirksgruppe Freiburg der KZV BW und Vorstandsreferent für Abrechnung, bereits im Mai in mehreren Online-Veranstaltungen über die Neuerungen. Insgesamt konnten in den sieben Veranstaltungen über 3.100 Kolleg*innen aus ganz Baden-Württemberg informiert werden. Seit der zweiten Juniwoche laufen die Informationsveranstaltungen für die Praxismitarbeiter*innen. Die Referentin und die Referenten für Abrechnungen der vier Bezirke, Dr. Gudrun Kaps-Richter, Dr. Thorsten Albers, Dr. Georg Bach und Dr. Stephan Große-Sender informieren dabei zusammen mit weiteren Referent*innen u. a. über die neuen Leistungen und Abrechnungsbestimmungen, über die Übergangsregelung und die Besonderheiten der Abrechnung im 3. Quartal und geben Ausfüllhinweise für die neuen Formulare. Um die Praxen in Baden-Württemberg bei diesem Thema weiterhin gezielt zu unterstützen, finden in den nächsten Wochen Seminare statt. Weitere sind im Herbst geplant. Bitte beachten Sie hierzu unsere Rundschreiben. Infos finden Sie auch unter https://fortbildung.kzvbw.de/. Website. Zusätzlich hat die KZV auf ihrer Website einen eigenen Bereich für die PAR-Behandlung eingerichtet. Dort finden Sie die PAR-Richtlinie und die aktuelle Behandlungsrichtlinie, den Beschluss des Bewertungsausschusses mit den neuen Leistungen und Abrechnungsbestimmungen, die Handouts der aktuellen Informationsveranstaltungen (Anmeldung auf der Website mit Ihren Zugangsdaten erforderlich) sowie eine FAQ-Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten. Die FAQ-Liste wird ständig aktualisiert. Jenny Dusche Info Alle wichtigen Dokumente zur PAR finden Sie auf der Website der KZV BW. Dort finden Sie im geschützten Bereich u. a. die PAR- Richtlinie, die Handouts und eine FAQ- Liste. Folgen Sie einfach diesem QR-Code. Versorgungsstrecke ab 1. Juli 2021 www.zahnaerzteblatt.de ZBW 7/2021
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