Namen und Nachrichten 49 Gesundheitsstandort BW 50 Millionen Förderung Die grün-schwarze Landesregierung will den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg nach vorne bringen. Dafür wolle man in den Jahren 2020 und 2021 innovative Projekte des Forums Gesundheitsstandort mit 50 Millionen Euro fördern, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann an. Die Projekte reichen nach Angaben des Staatsministeriums von personalisierter Krebsbehandlung über die Bekämpfung multiresistenter Keime in Krankenhäusern bis hin zu neuen Ansätzen im Pflegebereich. Auch der Aufbau einer neuen Informationsstelle in Tübingen soll gefördert werden, an die sich Ärzte wenden können, wenn sie mit seltenen Krankheiten von Patienten zu tun haben. Das Forum Gesundheitsstandort soll Forschung, Wirtschaft und Versorgung vernetzen. Seit seiner Gründung 2018 hätten sich mehr als 400 Teilnehmer aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Forschungsinstituten und Universitäten sowie Pharma- und Medizintechnikfirmen darin zusammengeschlossen. Das Silo-Denken im Gesundheitsbereich müsse überwunden werden, sagte Kretschmann. Die Kooperation von Forschungs-, Wirtschaftsund Sozialministerium wird vom Staatsminis terium koordiniert. dpa gematik Verstärkung für TI-Ausbau Dr. Florian Hartge übernimmt ab März die Verantwortung aller Produktionsprozesse innerhalb der gematik. In der neu geschaffenen Position als Chief Operating Officer (COO) soll er für eine Weiterentwicklung und Professionalisierung in den Bereichen Systems Engineering, Test & Zulassung sowie TI-Entwicklung sorgen. Dr. Hartge bringt die Erfahrung aus 15 Jahren Berufstätigkeit in Gesundheitswesen und IT mit. In seiner letzten Position war Hartge Geschäftsführer und Gründer der Berliner Unternehmensberatung fbeta mit dem Schwerpunkt Gesundheitsdigitalisierung. gematik/IZZ Datenschutzgrundverordnung 160.000 Verstöße Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 wurden in den 28 EU-Mitgliedsländern plus Norwegen, Island und Liechtenstein bisher 160.000 Verstöße gegen sie gemeldet. Das hat die Kanzlei DLA Piper ausgerechnet. Europäische Datenschutzbeauftragte hätten dabei Strafen im Gesamtwert von 114 Millionen Euro verhängt. Die größte Strafe entfiel dabei auf Google. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte vor einem Jahr dem US-Internetunternehmen eine Geldbuße von 50 Millionen Euro auferlegt, unter anderem weil Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicherzeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich seien. Frankreich führt damit die Rangliste der Länder mit den höchsten Gesamtsummen der Geldbußen an. Hinter den 51,1 Millionen Euro der Franzosen folgen Deutschland mit rund 24,6 Millionen Euro, Österreich mit 18,1 Millionen und Italien mit 11,5 Millionen. Die Rangliste der am meisten gemeldeten Verstöße führen mit 40.647 die Niederlande an. Deutschland kommt mit 37.636 Meldungen auf den zweiten Platz, darauf folgen Großbritannien mit 22.181 und Irland mit 10.516 Meldungen. heise/IZZ Arzneimitteleinnahme Wechselwirkungen mit Lebensmitteln Bei der Einnahme von Medikamenten sollten Wechselwirkungen mit Lebensmitteln berücksichtigt werden. Viele Medikamente reagieren nicht nur mit Genuss-, sondern auch mit einigen Nahrungsmitteln. Besonders riskant ist der Konsum von Alkohol mit Schlaf- oder Beruhigungsmitteln und psychoaktiven Substanzen. Doch auch Antibiotika vertragen sich nicht mit allen Lebensmitteln. Antibiotika gehen häufig eine Wechselwirkung mit Kalzium in Milchprodukten wie Joghurt oder Quark ein, sagt Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer. Dadurch könne der Körper die Wirkstoffe schlechter aufnehmen, und das Antibiotikum wirke weniger stark. „Manche Antibiotika vertragen sich auch nicht mit Kaffee, sondern verstärken dessen blutdruckerhöhenden Effekt zusätzlich, weil das Koffein schlechter abgebaut werden kann. Schlafprobleme oder Herzrasen können die Folge sein“, sagt Günther. Viele Medikamente würden außerdem durch Grapefruit beeinflusst. Da auch eine zeitversetzte Einnahme nicht vor Wechselwirkungen schütze, solle man auf diese exotische Frucht lieber ganz verzichten, während man Arzneimittel einnehme. Selbst Mineralwasser sei nicht immer unbedenklich in Kombination mit Arzneimitteln. Sei das Wasser mit Kalzium und Eisen angereichert, wirkten einige Arzneimittel weniger gut, weil die Wirkstoffe gebunden und nicht mehr frei verfügbar sind. Osteoporose-Medikamente oder auch Schilddrüsenpräparate sollten daher lieber mit Leitungswasser eingenommen werden. Barmer/IZZ Zitat „Heute gibt es die sozialen Medien, die haben alles verändert. Jetzt sind alle Informationen da. Kein Wunder, dass sich viele Menschen auch mal nach Authentischem sehnen.“ Foto: wikimedia/hilfiger Der Mode-Designer Tommy Hilfiger sagte im Interview mit dem „Tagesspiegel“, dass die Digitalisierung viele Marken abhängt. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 3/2020
50 Amtliche Mitteilungen Landeswahlausschuss Rahmenzeitplan für die Wahl zur Vertreterversammlung der LZK BW Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Januar 2020 folgenden Rahmenzeitplan für den zeitlichen Ablauf der 17. Wahl zur Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg für die Kammerperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 gemäß der Wahlordnung vom 23. Januar.2008, zuletzt geändert am 23. Juli 2016, aufgestellt. Dienstag, 3. März 2020 Ablauf der Frist zur Aufstellung des Zeitplanes der Bezirkswahlausschüsse (§ 12 Abs. 2 Wahlordnung) und der Wählerliste (§ 13 Abs. 1 Wahlordnung). Dienstag, 24. März 2020 Ablauf der Frist zur Bekanntgabe des Zeitplanes der Bezirkswahlausschüsse, Mitteilung an die Wahlberechtigten über die Aufnahme in die Wählerliste (§ 13 Abs. 2, S. 3 Wahlordnung), Bekanntmachung und Auflegung der Wählerliste, der ein Abdruck der Wahlordnung beizufügen ist, mit Datum des Beginns und des Endes der Auflegungsfrist (§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Wahlordnung) und mit Hinweisen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 16 Abs. 1 Wahlordnung) innerhalb der im Zeitplan des Bezirkswahlausschusses festgelegten Frist, die anzugeben ist (§ 16 Abs. 2 Wahlordnung). Mittwoch, 1. April 2020 bis Mittwoch, 15. April 2020 Zweiwöchiger Zeitraum (Auflegungsfrist) für die Auflegung der Wählerliste in den Geschäftsstellen der Bezirkszahnärztekammern (§ 13 Abs. 2 Wahlordnung). Montag, 20. April 2020 Ablauf der Frist (bis zum Ablauf des 3. Wochentags seit Ende der Auflegungsfrist) für die Anträge an den Bezirkswahlausschuss auf Berichtigung oder Vervollständigung der Wählerliste (§ 14 Abs. 1 Wahlordnung). Montag, 4. Mai 2020 Ablauf der zweiwöchigen Frist zur Entscheidung über Berichtigung oder Vervollständigung der Wählerliste und ggfs. zur Berichtigung der Wählerliste (§ 14 Abs. 4 Wahlordnung). Abschluss der Wählerliste (§ 15 Wahlordnung). Fristsetzung durch Bezirkswahlausschuss für die Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 16 Wahlordnung). Freitag, 15. Mai 2020 Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (§§ 16, 17 Wahlordnung), anschließend unverzügliche Prüfung der Wahlvorschläge durch den Bezirkswahlleiter, ggf. unverzüglicher Hinweis auf Mängel an die Unterzeichner/innen (§ 18 Abs. 1 Wahlordnung). Montag, 25. Mai 2020 Ablauf der Frist zur Behebung von Mängeln eingereichter Wahlvorschläge (§ 18 Abs. 2 Wahlordnung). Mittwoch, 27. Mai 2020 Ablauf der Frist zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge (§ 18 Abs. 3 Wahlordnung). Mittwoch, 10. Juni 2020 Ablauf der Frist für die Aufstellung und den Druck der Stimmzettel. Mittwoch, 23. Juni 2020 Ablauf der Frist für die Versendung der Wahlunterlagen mit der Aufforderung, innerhalb der vom Bezirkswahlleiter bestimmten Frist (mind. zehn Tage gemäß § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 1 Wahlordnung) abzustimmen. Bekanntgabe von Ort und Zeit der Sitzung des Bezirkswahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses (§ 20 Abs. 1 Wahlordnung). Montag, 13. Juli 2020 Ablauf der Frist für die Stimmabgabe. Freitag, 17. Juli 2020 Ablauf der Frist für die Feststellung des Wahlergebnisses (§§ 21 – 24 Wahlordnung). Donnerstag, 23. Juli 2020 (Schulferien in BW: 30.07.2020 – 12.09.2020) Ablauf der Frist für die Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 25 Wahlordnung). Veranlassung der Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 10 Abs. 3 Wahlordnung). Einberufung der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertreterversammlung durch den Bezirksvorstand mit einer Frist von 3 Wochen (§ 26 Abs. 2 Wahlordnung). Freitag, 9. Oktober 2020 Ablauf der Frist für die Abhaltung der konstituierenden Vertreterversammlungen der Bezirkszahnärztekammern und Wahl der Landesvertreterinnen und -vertreter in die LZK-Vertreterversammlung (§ 26 i. V. m. § 27 Wahlordnung). ZBW 3/2020 www.zahnaerzteblatt.de
Laden...
Laden...
Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden-Württemberg (IZZ)
Haus: Heßbrühlstraße 7, 70565 Stuttgart
Post: Postfach 10 24 33, 70200 Stuttgart
Telefon: 0711 222 966 0
Fax: 0711 222 966 20
presse@izzbw.de
Eine Einrichtung der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg
& der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz