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Zahnmedizinische Versorgungszentren

Ausgabe 3/2020

Soziales Engagement 45

Soziales Engagement 45 Zahnbehandlung in abgelegenen Gebieten im Himalaya Einsatz in Nepal Foto: privat Seit meinem Ruhestand im Jahr 2012 habe ich bis heute sieben zahnärztliche Einsätze in Nepal durchgeführt. Sechs davon in Manthali, der Bezirkshauptstadt von Ramechhap, 130 Kilometer östlich von Kathmandu gelegen. Zahnbehandlung. Beim Einsatz von Dr. Klaus Prinz in Nepal wurden pro Tag bis zu 100 Zähne, meistens Wurzelreste, gezogen. Unter der Vielzahl von ärztlichen Hilfsorganisationen habe ich mich GRVD, German Rotary Volunteer Doctors, angeschlossen. Diese Organisation wird von Rotary Deutschland unterstützt, steht aber allen Hilfswilligen zur Verfügung. Jährlich werden bis zu 140 medizinische Teams in die Länder Ghana und Nepal geschickt. Das Krankenhaus in Manthali wurde 1986 als Health Station mit Spenden einer amerikanischen Hilfsorganisation gegründet. Heute hat es 25 Betten, die Ambulanz wird jährlich von 24.000 Patienten aufgesucht. Die Patienten haben oft tagelange Fußmärsche oder Busfahrten hinter sich. Träger des Krankenhauses ist eine örtliche Genossenschaft, die sich um Gesundheit, Trinkwasser, Bewässerung, Saatgut, Sparund Kreditwesen kümmert. Zahnstation. Bei meinem ersten Einsatz 2012 wurde das Krankenhaus von einem Arzt und drei Paramedizinern versorgt. Die Paramediziner haben eine dreijährige nicht akademische Ausbildung, vielleicht vergleichbar mit unseren Heilprak- tikern. Sie arbeiten unter ärztlicher Aufsicht oder auch alleine in entlegenen Gesundheitsposten. 2012 hatte die Zahnstation einen Behandlungsstuhl und wurde von einem Paramediziner betreut. Heute ist, dank deutscher Spenden, die zahnmedizinische Versorgung an zwei Behandlungsplätzen möglich. Versorgt werden die Patienten von einem Paramediziner und seit zwei Jahren zusätzlich von einem nepalesischen Zahnarzt. Die Patienten kommen oft von weit her und haben nicht selten wochenlange Zahnschmerzen hinter sich. Entsprechend ist der Zustand der Zähne. Deshalb werden überwiegend Zahnextraktionen durchgeführt, aber auch Füllungen und Wurzelbehandlungen können gemacht werden. Überkronungen oder Zahnersatz sind kaum möglich, da das nächste Zahnlabor in Kathmandu ist. Grundversorgung. Leider ist es um die Zahngesundheit nicht gut bestellt. Kinder mit kariesfreien Zähnen habe ich nicht gesehen. Dies ist auf den hohen Konsum von Zucker zurückzuführen. Wenn auf einem Weg viele Bonbonpapiere liegen, weist dies auf den Weg zu einer Schule hin. In den Schulen fehlt die Unterrichtung zur Zahngesundheit. Auch das Krankenhaus hat sich seit meinen Anfängen gut weiterentwickelt. Neben dem ärztlichen Leiter sind jetzt drei nepalesische Ärzte angestellt, sodass eine gute Grundversorgung möglich ist. Immer wieder kommen Spezialisten aus Kathmandu oder ausländische Ärzte, die spezielle Behandlungen durchführen können. Hierfür stehen die Patienten auf einer Warteliste und werden dann benachrichtigt. So kommt beispielsweise zweimal im Jahr ein Team mit zwei Augenärzten, die an zwei Tagen etwa 120 Kataraktoperationen (grauer Star) machen. Outreach Camps. Ein wichtiger Teil meiner Arbeit waren sog. „outreach camps“. Hierfür fuhr unser Team, bestehend aus Ärzten, Zahnarzt und Hilfspersonal, im Jeep zu einer entlegenen Gesundheitsstation in den Bergen. Die Fahrt ist, wegen der schlechten Verhältnisse auf den unbefestigten Straßen, immer sehr abenteuerlich. Für 50 Kilometer werden bis zu fünf Stunden benötigt. Es geht von 600 Metern Meereshöhe bis auf 2.500 Meter. Meistens war eine Übernachtung unter einfachsten Bedingungen erforderlich. Am Ort selbst warteten dann bis zu 200 Patienten auf uns, 130 für die Ärzte und 70 zur Zahnbehandlung. Pro Tag wurden bis zu 100 Zähne, meistens Wurzelreste, gezogen. Viele der Patienten haben zum ersten Mal in ihrem Leben zahnärztliche Hilfe erfahren und waren dankbar, von ihren Schmerzen befreit zu werden. Dies war die Motivation für mich, sieben Einsätze in Nepal zu machen, dazu kommt die atemberaubend schöne Landschaft mit den schneebedeckten Bergen des Himalayas im Hintergrund und die dankbare Anerkennung der Menschen für meine Tätigkeit. Weitere Impressionen finden Sie unter www.zahnaerzteblatt.de. Dr. Klaus Prinz www.zahnaerzteblatt.de ZBW 3/2020

46 Praxis Der GOZ-Ausschuss der LZK BW informiert Zuordnung von Leistungen in den GOZ-Kapiteln Die Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011 (GOZ 2012) ist in Kapitel eingeteilt, deren Überschriften die Leistungsbereiche der dort beschriebenen Leistungen bezeichnen. Die Einteilung reicht von Kapitel A bis zu Kapitel L. In Kapitel C sind alle konservierenden Leistungen der GOZ-Positionen 2000 bis 2440 aufgeführt. Darunter fallen u. a. zum einen direkt hergestellte plastische Füllungen der GOZ-Nummern 2050- 2120, also Füllungen z. B. aus Amalgam, Kompomer, Komposite usw. Darüber hinaus finden sich dort die Leistungsbeschreibungen für indirekt hergestellte Einlagefüllungen nach den GOZ-Nummern 2150-2170, z. B. Inlays aus Gold oder Keramik. Ferner sind in diesem Kapitel Einzelkronen bzw. Veneers als konservierende Maßnahmen nach den GOZ-Nummern 2200-2220 verzeichnet. Die GOZ unterscheidet im Rahmen konservierender Maßnahmen also nicht, ob es sich bei den Restaurationen um direkte oder indirekte Füllungen oder gar um Einzelkronen bzw. Veneers handelt. Prothetische Maßnahmen. In Kapitel F sind u. a. alle prothetischen Leistungen in den GOZ-Positionen 5000 bis 5340 aufgeführt. Dies betrifft alle Zahnersatzleistungen. Die prothetischen Maßnahmen reichen von einer Brücke nach GOZ-Nr. 5000 bzw. GOZ- Nr. 5010 un-, teil- oder vollverblendet sowie Brücken aus Gold, NEM oder Zirkon bis zur totalen Prothese z. B. aus Kunststoff nach der GOZ Nr. 5230. Folglich finden sich in Kapitel F alle Leistungen, mit denen Zähne ersetzt werden. In den meisten Tarifen der PKV werden Zahnersatzleistungen mit einem vertraglich vereinbarten Prozentsatz bezuschusst bzw. erstattet. Nach der Systematik der GOZ können davon jedoch ausschließlich prothetische Maßnahmen aus Kapitel F betroffen sein, da konservierende Maßnahmen wie oben beschrieben in Kapitel C der GOZ aufgeführt sind. Indirekte Maßnahmen. Immer wieder kommt es vor, dass Private Krankenkassen in ihrer Erstattung indirekte Maßnahmen wie z. B. Inlays, Einzelkronen, Teilkronen oder Veneers bei der Erstattung dem Zahnersatz zuordnen. Eine damit einhergehende geringere Erstattung der Privaten Krankenkassen für prothetische Maßnahmen, in der Regel 60 Prozent bis 80 Prozent des Gesamtrechnungsbetrages anstatt 100 Prozent Erstattung bei konservierenden Leistungen, geht dann meist zulasten des Patienten. Die Erstattung konservierender Leistungen aus Kapitel C der GOZ als prothetische Leistung ist nur dann statthaft, wenn diese individuell versicherungsvertraglich so vereinbart ist. Besondere Maßnahmen. Darüber hinaus werden Erstattungen von Begleitleistungen bei Zahnersatzmaßnahmen, wie z. B. besondere Maßnahmen nach der GOZ-Nr. 2030 oder adhäsive Aufbaufüllungen nach den GOZ-Nummern 2197 und 2180, mitunter auch Anästhesien nach GOZ-Nr. 0090 bzw. 0100, regelmäßig im Sinne von Zahnersatzleistungen erstattet mit dem Argument, diese Leistungen seien durch die betreffende prothetische Maßnahme ja erst ausgelöst worden. Auch diese Erstattungspraxis ist häufig mit den Regelungen im Versicherungsvertrag nicht vereinbar. Daher kann es sich für den Patienten auszahlen, seine Tarifleistungen auf diese Erstattungsproblematik hin zu prüfen und gegebenenfalls einzufordern. Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, in solchen Fällen das „Kleingedruckte“ im Versicherungsvertrag zu lesen! Autorenteam des GOZ-Ausschusses der LZK Baden-Württemberg Anzeige Ihr neueR ArbeitsPLATZ WIR SUCHEN QUALIFIZIERTE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER, DIE MIT UNS IN DEN BEREICHEN MEDIZIN, TECHNIK, ADMINISTRATION UND PROJEKTKOORDINATION HUMANITÄRE HILFE LEISTEN. Unsere Teams sind in rund 60 Ländern im Einsatz. Werden Sie ein Teil davon! Informieren Sie sich online: www.aerzte-ohne-grenzen.de/mitarbeiten © Fathema Murtaza Träger des Friedensnobelpreises ZBW 3/2020 www.zahnaerzteblatt.de

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