Titelthema 19 die wirklichen Probleme wie irreführende Werbung und aggressive Vermarktung von Behandlungen in Kombination mit Druck zu Kreditverträgen weiter bestehen und von anderen Ketten weiter praktiziert. Spanien ist hierfür kein Einzelfall. Beispielsweise sind auch die Entwicklungen in Frankreich rund um das Unternehmen Dentexia brisant. Dort waren Implantate zu Niedrigstpreisen angeboten worden – die Verkäufer erhielten für Vertragsabschlüsse einen Bonus. Die Patientinnen und Patienten, welche in der Regel die Behandlungen im Voraus bezahlt hatten, fanden sich nach der Insolvenz des Unternehmens allerdings ohne oder mit unzureichender Behandlung wieder. Die Dumpingpreise hatten zu schwerwiegenden Folgen geführt: Hygieneverordnungen wurden unterlaufen, Behandlungen konnten aufgrund von Materialengpässen kaum durchgeführt werden, in einem Fall setzte sogar ein fachfremder Mitarbeiter aus der Verwaltung einem Patienten ein Implantat ein. Europäische Forderungen. Genau gegen diese Probleme möchte sich der Council of European Dentists (CED) zur Wehr setzen. Bereits in der Resolution von November 2018 wurde die Zunahme von Dentalketten in Europa als bedrohende Entwicklung für die Patientensicherheit erkannt. Aufgrund des verstärkten Markteintritts von Kapitalinvestoren in die Zahnmedizin sieht der CED insbesondere Risiken für Patienten und Beschäftigte wie auch für das Gesundheitssystem als solches. Gerade auch für Zahnärzte kann es massive Probleme geben, wenn die kommerziellen Interessen an allererster Stelle stehen. So sind Beschwerden bekannt, nach denen Zahnärzte täglich mehr als 12 Stunden arbeiteten, Ruhezeiten nicht eingehalten und klinische Ziele den Beschäftigten auferlegt wurden. Der CED fordert deshalb unter anderem, dass solche Unternehmen hauptverantwortlich von Zahnärzten geführt werden müssen, Kapitalgesellschaften und Investoren keinen Einfluss in die Behandlungsentscheidungen haben dürfen und falsche Werbung und irreführende Finanzpläne untersagt werden. Erste Schritte. Im Mai 2019 wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Deutschland eine erste Regelung eingeführt, welche die Gründungsbefugnis für Z-MVZ verschärft. Europaweit sprach sich der CED im Mai vergangenen Jahres dafür aus, dass nicht nur die Zahnärzte, sondern auch die Dentalketten als juristische Person demselben Berufsrecht und derselben Berufsaufsicht unterliegen sollen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber in den verschiedenen europäischen Ländern auf die bestehenden Entwicklungen reagiert. » benedikt.schweizer@kzvbw.de Anzeige © EIKON Media / So glücklich war ich noch nie, Foto: Nik Konietzny »Denkmalschutz ist oft die letzte Rettung für historische Bauten. Erhalten wir sie nicht, löschen wir einen Teil unserer Identität.« Nadja Uhl Wir bauen auf Kultur. Helfen Sie mit! Spendenkonto 305 555 500 BLZ 380 400 07 www.denkmalschutz.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 3/2020
20 Titelthema Seminarangebot 2020 der KZV BW Die passende Versorgungsform für Ihr individuelles Praxiskonzept Neugründung oder Übernahme einer bestehenden Praxis? Einzelpraxis oder Kooperation mit Kollegen? Klassische Praxiskonzepte oder neue Wege gehen? Keine dieser Fragen lässt sich pauschal beantworten. Die Zukunft der Praxislandschaft wird aller Voraussicht nach von einem breiten Spektrum an unterschiedlichen Versorgungsformen geprägt sein. Um Ihnen bei der Wahl der passenden Versorgungsform für Ihr individuelles Praxiskonzept eine Orientierung zu geben, bietet die KZV BW ein Seminar an, welches Ihnen die nötigen Kenntnisse über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vermittelt und hierbei alle zulassungsrechtlichen Voraussetzungen und Fallstricke aufzeigt. Service. Das Seminar, welches in allen vier Bezirksdirektionen (Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg) stattfinden wird, wendet sich sowohl an Zahnärztinnen und Zahnärzte zu Beginn ihrer Praxistätigkeit als auch an Praxisinhaber und Praxismanager. Als Modul in der Kategorie Praxismanagement deckt der Kurs den Bereich des Zulassungsrechts ab und soll Ihnen auf diese Weise eine Hilfestellung bei der Planung oder Weiterentwicklung Ihrer Zahnarztpraxis geben. Praxisformen. Das Vertragszahnarztrecht, zu dem auch das Zulassungsrecht gehört, hat in den letzten Jahren eine Fülle von Veränderungen erfahren. Zahnärztinnen und Zahnärzten steht in der heutigen Zeit eine Vielzahl von Möglichkeiten der Berufsausübung zur Verfügung. Die Bandbreite reicht von der klassischen Einzelpraxis bis hin zur großen Praxiseinheit mit mehreren Standorten. Hinzu kommen unterschiedliche Kooperationsformen sowohl mit zahnärztlichen Kollegen als auch mit anderen Institutionen des Gesundheitswesens. Sich in diesem „Dschungel“ zurechtzufinden, ist nicht immer einfach, zumal auch alle Versorgungsformen ihren eigenen rechtlichen Regularien unterworfen sind. Referent. Der Referent, Ass. jur. Jochen Herion, betreut als Volljurist seit circa fünf Jahren den Bereich Zulassungswesen der KZV BW und steht den Zulassungsausschüssen aller Bezirksdirektionen hierbei beratend zur Seite. In dieser Eigenschaft steht er auch in einem engen Austausch mit Gründern, Praxisinhabern und Praxismanagern, Gesundheitsbehörden, Fachanwälten sowie den juristischen Kollegen des Bereichs Zulassung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen anderer Bundesländer sowie unseres Bundesverbandes KZBV. Übersicht. Im Rahmen des Seminars gibt Jochen Herion sein Wissen und seine Erfahrungen aus dem Bereich des Zulassungswesens an Sie weiter. Für eine optimale Orientierung stellt er zunächst eine aktuelle Übersicht der Versorgungsformen nach der Zulassungsverordnung dar sowie die jeweils zu erfüllenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zulassung. Hierbei vermittelt er Ihnen die Stärken und Schwächen der einzelnen Versorgungsformen und schärft Ihren Blick für zu ergreifende Chancen und zu verhindernde Risiken. Dieser Teil des Seminars soll Sie in die Lage versetzen, die richtige Auswahl der passenden Versorgungsform für Ihr individuelles Praxiskonzept zu treffen und zwar unabhängig davon, ob Sie bereits Inhaber einer bestehenden Praxis sind und über eine Erweiterung nachdenken oder ob Sie als Berufsanfänger oder angestellter Zahnarzt die Gründung oder Übernahme einer Praxis planen. Zulassungsverfahren. Der zweite Teil des Seminars befasst sich mit der Darstellung des Zulassungsverfahrens. Um in der Gründungsphase Leerlauf zu vermeiden, ist es wichtig, die organisatorischen und zeitlichen Abläufe des Verfahrens bei den Zulassungsgremien zu kennen. Hierzu stellt Ihnen das Seminar das Zulassungsverfahren von der Antragstellung bis zur Aufnahme der Tätigkeit Schritt für Schritt dar. KZV BW Seminartermine Freiburg: Mi., 1. April 2020, 14:00-17:00 Uhr Mannheim: Mi., 1. Juli 2020, 14:00-17:00 Uhr Stuttgart: Mi., 13. Mai 2020, 14:00-17:00 Uhr Tübingen, Mi., 14. Oktober 2020, 14:00-17:00 Uhr Anmeldungen online unter http://fortbildung. kzvbw.de/ ZBW 3/2020 www.zahnaerzteblatt.de
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