24 Berufspolitik gnale – er wollte die Bedenken im Zusammenhang mit den Z-MVZ ernst nehmen. Bei der Gesundheit handele es sich „nicht um einen klassischen Markt“, so Spahn, „es geht um Daseinsvorsorge, um das Leben und die Würde unserer Angehörigen“ (Quelle: Handelsblatt, 08.10.2018). Bezogen auf die MVZ hat es jedoch nur die fachbezogene Einschränkung der Gründungsberechtigung von nichtärztlichen Dialyseeinrichtungen in den TSVG-Kabinettsentwurf geschafft. „Kein einziges Z-MVZ wurde aber bisher von einer Dialyseeinrichtung gegründet“, erläuterte dazu der stellv. KZV-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Volkswirt Christoph Besters. Hinsichtlich des Umgangs mit rein zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren biete der Kabinettsentwurf „keinerlei Lösung“. Es stehe zu befürchten, dass weiterhin Großinvestoren marode Krankenhäuser ohne zahnärztliches Angebot kaufen, um damit die Gründungsberechtigung für MVZ zu erwerben. Besters: „Diese MVZ entstehen allerdings vornehmlich in gut versorgten Ballungszentren. Für Gründungen durch Kliniken seien im Gesetzesentwurf weder fachliche noch räumliche Einschränkungen vorgesehen.“ Unterdessen sind die Unternehmen, die Träger von Z-MVZ und Ketten sind, dabei, ihre Interessen zu bündeln: Beispielsweise im Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde e.V. (BNZK), Info Lesen Sie weitere Einzelheiten mit detaillierter Bewertung des Gesetzesentwurfs von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK): einfach QR-Code scannen! Link: https://www.kzbv. de/kzbv-bzaek-tsvg-refestellungnahme-2018-08-16.do wnload.392548e7 26fc509fb4b19e1f- 39d59a99.pdf Zukunft. Hypermodern eingerichtet, durchdesignt, mit Sitzmöbeln im Lounge-Stil, mit Counter und Lobby: Ist das die Zahnarztpraxis der Zukunft – in Form einer großen Praxisklinik oder eines Zahnmedizinischen Versorgungszentrums? der im September dieses Jahres gegründet worden ist. „Der neue Verband vertritt die Interessen von Z-MVZ und hat sich auf die Fahnen geschrieben, mit seinen Angeboten eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und nachhaltige zahnmedizinische Versorgung zu forcieren“, berichtet die „Zahnarztwoche“. Verbandsvorsitzender ist Dr. Daniel Wichels, in Personalunion Geschäftsführer der Zahneins Gruppe. Den zahnärztlichen Berufsvertretungen sagt er nach, dass die standespolitische Positionierung „einseitig und intransparent“ sei. Heuschrecken- Vorwürfe gegen investorengeführte MVZ seien „diffamierend“ und „unseriös“. Im politischen Zusammenhang will der neue Verband unter anderem darauf hinwirken, dass Beschränkungen von Neugründungen von Z-MVZ verhindert werden. Zahnärzten, die sich nicht von der KZBV repräsentiert fühlen, „möchten wir eine Plattform bieten“ – dennoch suche man auch den Kontakt zur KZBV. Wichels weiter: „Wir können mit unserer MVZ-Struktur viele Lösungen anbieten. Ich denke, darauf sollte man sich fokussieren.“ Tobias S. Richter, Geschäftsführer von Dentabene, ergänzt, dass man „erst am Anfang eines massiven Strukturwandels“ stehe. „Die neuen Player stecken nicht mehr in den Startlöchern, sie sind hochaktiv, sie gewinnen zunehmend an Einfluss und Macht“, erwidert der stellv. Vorstandsvorsitzende Christoph Besters. Dr. Ute Maier ergänzt: „Die gute Versorgung – gerade auch im ländlichen Raum – wird nicht mit Zahn-Fabriken sichergestellt werden können.“ Info » guido.reiter@kzvbw.de Lesen Sie den Antrag „Zahnarztzentren und flächendeckende zahnärztliche Versorgung in Baden-Württemberg“ von Rainer Hinderer MdL, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und der SPD sowie die Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration: einfach QR-Code scannen! Link: https://www.landtag-bw. de/files/live/ sites/LTBW/files/ dokumente/WP16_ 4604_D.pdf Foto: luckyraccoon/Shutterstock.com ZBW 11/2018 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 25 ZäPP: Erhebung über wirtschaftliche Lage der Praxen läuft weiter Möglichkeit zur Teilnahme bis Anfang Januar 2019 verlängert Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) liefert die Datenbasis über die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen und stellt damit eine wichtige Grundlage für die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen dar. Seit Sommer 2018 wird ZäPP in den baden-württembergischen Zahnarztpraxen erneut durchgeführt, jetzt hat das Zi (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland) die Rückmeldefrist bis zum 7. Januar 2019 verlängert. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden- Württemberg ruft alle niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich bislang nicht am ZäPP beteiligt haben, dazu auf, ihre Daten einzutragen. Vertraulichkeit und Schutz der Daten sind durch eine unabhängige Treuhandstelle und einen Notar gewährleistet – eine nachträgliche Zuordnung der Daten zu einzelnen Praxen ist ausgeschlossen. jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer aus seinem persönlichen Dokumentenbereich von der Website der KZV BW herunterladen. Die Zahlen zum PKV-Bereich sind mithilfe des Praxisverwaltungssystems zu ermitteln. In Teil C werden die Finanzdaten der Praxis erfragt. Im Zuge der Fristverlängerung erfolgt nochmals eine Erinnerung durch das Zi, an der ZäPP-Erhebung teilzunehmen. Die zur Teilnahme nötigen Unterlagen können beim Zi ggf. nochmals angefordert werden, alternativ kann auch der Online-Fragebogen unter www. zäpp.de genutzt werden. Die Vorsitzende des Vorstands der KZV BW, Dr. Ute Maier, erklärt zur Fristverlängerung durch das Zi: „Je größer der Rücklauf bei der Befragung, umso höher ist die Aussagekraft und damit auch die Akzeptanz der Daten. Mit einer breiten Datenbasis wiederum haben wir stärkere Argumente in den Vertragsverhandlungen mit den Kassen. Ich bitte daher alle Kolleginnen und Kollegen: Machen Sie mit!“ Wie wichtig eine laufend aktualisierte Datenbasis über die wirtschaftlichen Grundlagen der Praxen sind, zeigt gerade auch die Entwicklung der Kosten im Zusammenhang mit den gestiegenen Anforderungen an Hygienemaßnahmen, Dokumentation und Datenschutz. All dies müsse bei den Verhandlungen über die Vergütung zahnärztlicher Leistungen berücksichtigt werden. Fragebogen. Per Fragebogen werden grundlegende Daten zu den Kosten- und Versorgungsstrukturen in den Praxen erhoben. Der Fragebogen des ZäPP umfasst dabei drei Bereiche: In Teil A werden Angaben zur Praxisstruktur und Praxisorganisation (z. B. Räumlichkeiten, Personal, Wochenarbeitszeit) in den Jahren 2016 und 2017 erfragt. Teil B umfasst Angaben zu den erbrachten Leistungen im GKV- und PKV-Bereich in den Jahren 2016 und 2017. Die Zahlen zum GKV-Bereich kann Foto: KZBV Feedback. Jeder teilnehmende Zahnarzt und jede teilnehmende Zahnärztin erhält einen Feedbackbericht des Zi mit einer Chefübersicht, die eine Verlaufsbetrachtung der wirtschaftlichen Entwicklung der eigenen Praxis beinhaltet, sowie einen Praxisbericht mit Vergleichen der Praxisdaten zur Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg. Zudem gibt es als Dankeschön fürs Mitmachen eine Aufwandspauschale in Höhe von 250 Euro für Einzelpraxen und 350 Euro für Berufsausübungsgemeinschaften. Der Vorteil für alle Praxen, die letztes Jahr bereits an der Befragung des Zi teilgenommen haben: Sie müssen nur die Daten für 2017 angeben! » holger.simon-denoix@kzvbw.de Info Im Jahr 2017 wurden im Bereich der KZV BW insgesamt 4.660 Praxen angeschrieben (alle Praxen, die zwei Jahre lang in gleicher Praxiskonstellation gearbeitet haben). Geantwortet haben 542 Praxen bzw. 11,6 Prozent, 533 Fragebogen konnten für die Auswertung herangezogen werden (11,4 Prozent). www.zahnaerzteblatt.de ZBW 11/2018
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