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Zahnmedizinische Versorgung Pflegebedürftiger

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Ausgabe 11/2018

12 Titelthema

12 Titelthema Expertenstandards in der Pflege werden erweitert Bessere Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen Der Gesetzgeber hat mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards in der Pflege angestoßen. Expertenstandards sind wichtige Instrumente, die maßgeblich zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Bislang gibt es unter der Ägide des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) elf Expertenstandards. Nun steht die Verbesserung der Mundgesundheit bei pflegebedürftigen Menschen im Fokus. Anfang 2019 soll ein neuer Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ unter Einbeziehung der Zahnärzteschaft entwickelt werden. Pflegeheim. Das Pflegepersonal muss darauf vorbereitet sein, dass immer mehr ältere Menschen immer mehr eigene Zähne, aufwendigen Zahnersatz oder Implantate haben. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat schon vor vielen Jahren die Initiative gestartet, die Prävention und Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen oder Menschen mit Behinderung zu verbessern. Dr. Guido Elsäßer, Referent für Behindertenzahnheilkunde der LZK BW, und Dr. Elmar Ludwig, Referent für Alterszahnheilkunde der LZK BW, haben diese Entwicklung – auch auf Bundesebene – entscheidend mitgeprägt. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich Alters- und Behindertenzahnheilkunde werden Dr. Elsäßer und Dr. Ludwig deshalb von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) als zahnärztliche Fachberater in das Gremium zur Entwicklung des Expertenstandards zur Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege entsandt. Expertenstandard. Die Entwicklung von Expertenstandards in der Pflege ist im Sozialgesetzbuch XI unter § 113a verankert. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) war von Anfang an in den Entwicklungsprozess eingebunden. Alle bislang definierten Expertenstandards berücksichtigen sowohl pflegewissenschaftliche Erkenntnisse als auch pflegepraktische Erfahrungen und definieren Ziele und Maßnahmen bei der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung. Bislang gibt es elf Expertenstandards in der Pflege. Mundgesundheit. Dass es nun einen Expertenstandard in Sachen Mundgesundheit geben soll, kann die Zahnärzteschaft als großen Erfolg verbuchen, denn sie weist schon Foto: Dr. Ludwig seit Jahren auf die Problematik der Mundgesundheit in Pflegeeinrichtungen hin. Immer mehr Menschen mit pflegerischem Betreuungsbedarf verfügen über eigene Zähne, sind aber häufig nicht mehr in der Lage, die Zahnpflege selbständig durchzuführen. Neben den Problemen der Zahnpflege kommen auch chronische Krankheiten sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Mundgesundheit, auch durch die Einnahme von Medikamenten, hinzu. Das Personal in Pflegeeinrichtungen ist bislang zu wenig darauf vorbereitet. Dies soll sich mit dem neuen Expertenstandard endlich ändern. Dr. Ludwig fasst seine Schwerpunkte zusammen, die er beim Expertenstandard setzen möchte: „Mund- und Zahnpflege erfordern heute umfangreiche Kompetenzen, nicht nur hinsichtlich der Pflegemittel, sondern besonders in Bezug auf die Pflegemethoden. Rückengerechtes Arbeiten am Rollstuhl oder am Pflegebett und dabei immer die Aspirationsgefahr im Blick.“ Dr. Elsäßer möchte als Experte außerdem darauf achten, dass auch pflegebedürftige Kinder und Erwachsene unter 70 Jahren nicht aus dem Fokus geraten. „Der Expertenstandard soll möglichst für alle Menschen mit Pflegebedarf gelten, gleichgültig welchen Lebensalters und ob mit oder ohne Behinderung“, so Dr. Elsäßer. Entwicklung. Anfang 2019 soll mit der Entwicklung des Expertenstandards zur Mundgesundheit begonnen werden. Mit dabei sind neben dem DNQP und der BZÄK die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) und die Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf (AG ZMB). Im Herbst 2020 soll der Entwurf des Expertenstandards stehen. Bis zur Implementierung des Expertenstandards werden ca. drei Jahre veranschlagt. » richter@lzk-bw.de ZBW 11/2018 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 13 Leserumfrage 2018 – Machen Sie mit! Wie kann das ZBW noch besser werden? Liebe Leserinnen und Leser, machen Sie bei der Leserumfrage 2018 mit und helfen Sie uns, das ZBW noch besser zu machen. Sie finden den Online-Fragebogen unter www.zbw2018.de (Kennwort: ZA2018). Die Umfrage ist anonym – d. h. an keiner Stelle werden Daten erhoben, die einen Rückschluss auf einzelne Personen erlauben. Als Dankeschön verlost die Redaktion unter allen Teilnehmern je zwei Eintrittskarten für die Jahrestagung der südbadischen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rust, für die Bodenseetagung der BZK Tübingen in Lindau, für die Karlsruher Konferenz der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung in Karlsruhe incl. Übernachtung. Darüber hinaus können Sie zwei Eintrittskarten für die Sommerakademie des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart (ZFZ) in Ludwigsburg gewinnen, sowie als Trostpreis z. B. elektrische Zahnbürsten. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Für die Herausgeber Für die Redaktion Dr. Ute Maier Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung BW Dr. Torsten Tomppert Präsident der Landeszahnärztekammer BW Johannes Clausen Chefredakteur Zahnärzteblatt BW Grafik: Fotolia/mileswork/IZZ Ihre Meinung ist gefragt! > Befragte alle Zahnärztinnen und -ärzte in Baden-Württemberg > Art anonyme Online- Umfrage (Dauer ca. 15 Minuten) > Themen Nutzung und Bewertung des ZBW, Themeninteressen, Informationsverhalten > Laufzeit bis 30. November 2018 > Internet-Link www.zbw2018.de > Zugangskennwort zur Umfrage ZA2018 www.zahnaerzteblatt.de ZBW 11/2018

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