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Zahnmedizin im Nationalsozialismus

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Ausgabe 2-3/2022

42_PRAXIS ZBW_2-3/2022

42_PRAXIS ZBW_2-3/2022 www.zahnaerzteblatt.de Arbeitsschutz und PRAXIS-Handbuch FORTBILDUNG HILFT BEI DER PRAKTISCHEN UMSETZUNG Die Fragen „Wie anfangen und wo aufhören“ beschäftigen jede Zahnarztpraxis auch bei der praktischen Organisation und Umsetzung der umfangreichen Arbeitsschutzvorgaben. Wie geht es in der Praxis nach absolvierter BuS-Dienst- Schulung im Kammermodell der LZK BW weiter? Was mache ich mit der dokumentierten Gefährdungsbeurteilung der beauftragten externen Dienstleistungsfirma? Genau hier setzt die LZK BW mit ihrem seit Jahren bewährten Fortbildungskurs „Arbeitsschutz Kompakt“ an. Die Fortbildung der Kammer unterstützt das gesamte Praxisteam bei der praktischen Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das PRAXIS-Handbuch stellt sozusagen das Kursfundament dar. Der folgende Beitrag stellt den Tageskurs „Arbeitsschutz Kompakt – Organisation und Umsetzung“ vor. ZIEL Der Arbeitsschutz-Tageskurs stellt kompakt und detailliert alle wichtigen Arbeitsschutzanforderungen an eine Zahnarztpraxis vor und zeigt die Hilfestellungen im PRAXIS-Handbuch der LZK BW auf. Die teilnehmenden zahnmedizinischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in die Lage versetzt, die Praxisinhaberin bzw. den Praxisinhaber bei der Umsetzung der Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung (BuS-Dienst), zu unterstützen und letztendlich in punkto „Bürokratie- und Regelungsflut“ zu entlasten. TEILNEHMER Der Arbeitsschutz-Tageskurs wird für Zahnmedizinische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. Eine Kursteilnahme steht nicht in Verbindung mit der Form der BuS-Dienst-Betreuung einer Zahnarztpraxis (Kammermodell der LZK BW oder externer Dienstleistungspartner), somit kann jede Praxis von der Teilnahme profitieren. KURSINHALTE In der Fortbildung werden die folgenden Themen präsentiert: Gefahrstoffe, Abfallentsorgung, Brandschutz, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Aktive Medizinprodukte, Hautschutz, Händehygiene, Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Arbeitsunfall und Erste Hilfe. KURSDAUER Der Tageskurs geht über sechs Zeitstunden mit Pausen (jeweils von 9 bis 15 Uhr). KOSTEN Für die Teilnahme wird eine Kursgebühr von 155 Euro pro Person erhoben. ONLINE Der Arbeitsschutz-Tageskurs wird 2022 als Online-Fortbildung (Webinar) angeboten. Somit ist eine Kursteilnahme, unabhängig von ihrem Praxisstandort, möglich und z. T. sehr zeitaufwendige Anfahrten entfallen. ANMELDUNG Über die Homepage der LZK BW (https://lzk-bw.de/) steht die Online- Anmeldung über den Hauptbereich „Praxisteam“ (dann in die Rubrik „Fortbildung“ und anschließend auf „Praxisführung“) zur Verfügung. Über den Link „Kursübersicht/Online-Anmeldung“ in der rechten Sidebar erreicht man das Fortbildungsangebot der LZK BW mit allen Kursterminen (https://fortbildung-lzkbw.de/). FRAGEN Informationen und Beratung bzgl. der Fortbildung „Arbeitsschutz Kompakt – Organisation und Umsetzung“ bietet die Abteilung Praxisführung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in Person von Nadine Schütze (Tel. 0711 22845-53, schuetze@lzk-bw.de). Ihre LZK-Geschäftsstelle

ZBW_2-3/2022 www.zahnaerzteblatt.de 43_PRAXIS Der GOZ-Ausschuss der LZK BW informiert VIRTUELLE IMPLANTATION UND AUGMENTATION Foto: AdobeStock/AndreyPopov Komplexe Behandlungsmaßnahmen fordern in vielen Fachbereichen der Zahnheilkunde simulierte Vorwegnahmen der Therapieergebnisse. Diese Planungsmaßnahmen sind oftmals medizinisch notwendig. Sie können physisch erfolgen (z. B. ein Mock-Up) oder auch digital wie die hier in den Mittelpunkt gestellte präoperative virtuelle Implantation und Augmentation. Die dreidimensionale implantologische Planung im Sinne einer „virtuellen Implantation“ stellt eine (initiale) Therapiemaßnahme zur definitiven Implantatpositionierung hinsichtlich Lokalisierung, Dimensionierung und Winkelbestimmung dar, die als selbstständige Leistung bei Weitem über Befundungs- bzw. Diagnostikleistungen nach der GOÄ-Nr. 5370 oder der GOZ- Nr. 9000 hinausgeht. FACHLICHER HINTERGRUND Dasselbe gilt für die dreidimensionale augmentative Planung im Sinne einer „virtuellen Augmentation“. Eine „virtuelle Implantation oder Augmentation“ kann ausschließlich durch die Übernahme von DVT-Daten auf spezielle Planungsprogramme (z. B. SimPlant ® , coDiagnostiX ® , NobelGuide ® , Surgi- Guide ® o. Ä.) erfolgen. Diese Maßnahme ist weder in den Gebührenordnungen verzeichnet noch von einer anderen, bereits beschriebenen Leistung umfasst. Sie ist nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Der entscheidende Aspekt hierbei ist, dass die virtuelle Implantation bereits der Therapie zuzuordnen ist und nicht mehr als Befundung oder Auswertung der DVT zu betrachten ist. Neben der virtuellen Implantation in den speziellen Planungsprogrammen ist es zwischenzeitlich auch möglich, virtuelle Augmentationen vorzunehmen. Anhand derartig gestalteter Datensätze können passgenaue Gitterstrukturen präoperativ hergestellt werden, die bei der Augmentation eingesetzt werden, was zu einer hochgradig individuell geführten Knochenregeneration (GBR) führt. VORAUSSETZUNGEN Weil derartige Planungsprozesse auf der Basis von aus einem DVT gewonnen Planungsdaten mit speziellen Planungsprogrammen keine Röntgenleistung bzw. diagnostische Leistung darstellen, ist hierbei auch keine DVT- Fachkunde für die Analogleistung einer virtuellen Implantation/Augmentation notwendig, sondern lediglich für die Anfertigung und Befundung einer DVT-Aufnahme nach den GOÄ- Nummern 5370/5377. LABORKOSTEN Die Rechnung des Processing-Centers für die Aufbereitung der DVT-Daten und die Konvertierung kann als Materialkostenrechnung auf der Liquidation des Zahnarztes oder mit der Eigenlaborrechnung für die Erstellung der Positionierungsschiene als Laborposition berechnet werden. Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt bezahlt das Processing-Center. So kann die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt auch die einem konkreten Behandlungs- bzw. Patientenfall zuzuordnenden Lizenzkosten für die Auswertung bzw. Planung einer Implantatinsertion oder sonstiger Operationen, wie dies auch die Hersteller der Planungsprogramme anbieten, dem Patienten als Fremdlaborrechnung in Rechnung stellen. BERECHNUNG Die virtuelle Implantation bzw. Augmentation ist in der GOZ 2012 und der GOÄ 1996 nicht beschrieben. Demnach ist die Berechnung über das Analogieverfahren nach § 6 Abs. 1 anzuwenden. Es handelt sich um eine selbstständige zahnärztliche Leistung. Allgemein geeignete Analognummern zu empfehlen ist nicht sinnvoll. Der tatsächlich gegebene Aufwand ist zu berücksichtigen. Insofern ist eher unter dem Aspekt des tatsächlich gegebenen Zeit- und Kostenaufwandes bei der virtuellen Planung die Suche nach einer geeigneten mit einem entsprechenden Punktwert versehenen Gebührennummer im Analogverfahren angezeigt. Auch wegen potenzieller Nachfragen von Kostenerstattern ist es sinnvoll, die Dauer und den Schwierigkeitsgrad sowie die verwendeten Programme gut zu dokumentieren und die virtuelle Planung auf Nachfrage auch vorweisen zu können. Autorenteam des GOZ-Ausschusses der LZK Baden-Württemberg

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