Berufspolitik 31 Gemeinsame Gutachtertagung im Zahnärztehaus Freiburg Alles nur eine Frage der Funktion? Foto: Bach Die 110 Sitzplätze im großen Hörsaal des Freiburger Zahnärztehauses waren nahezu komplett belegt, als dort am zweiten Oktobersamstag die Gutachtertagung ausgerichtet wurde. Wie in den Vorjahren war es eine gemeinsame Gutachtertagung beider Körperschaften und so trafen sich neben den Vertragsgutachtern der Bezirksdirektion Freiburg der KZV BW auch die Privat- und Gerichtsgutachter der BZK Freiburg. Geladen waren außerdem, auch dies einer Freiburger Tradition entsprechend, Vertreter der Krankenkassen. Auditorium. Anfang Oktober trafen sich rund 110 Gutachter sowie Krankenkassenvertreter zur gemeinsamen Gutachtertagung im Freiburger Zahnärztehaus. Die diesjährige Qualifizierungsveranstaltung für Gutachter stellte den Aspekt der Funktion in den Mittelpunkt und so stand die Gutachtertagung unter dem Motto „Alles nur eine Frage der Funktion – von Stütz und Last im Gutachterwesen“. In den Jahren zuvor beschäftigten sich die südbadischen Gutachter mit den Themen „Frage der Schuld“ (2013), „Macht der Sprache“ (2015) und „Zurück zu den Wurzeln“ (2017). (Un)sinn Komplettsanierung. Den Auftakt bildete der Vortrag des Hamburger Hochschullehrers Professor Dr. Guido Heydecke, der in seinem beeindruckenden Vortrag über „Wir denken von Ohr zu Ohr! – vom Sinn und Unsinn einer Komplettsanierung mit Überkronung aller Zähne und Bisshebung“ sprach. Gleich zu Beginn betont Heydecke „wenn Sie etwas verändern, dann immer so, dass Sie es wieder rückgängig machen können“. Anhand faszinierender und hervorragend dokumentierter Fallbeispiele stellt der hanseatische Hochschullehrer seinen Entscheidungslogarithmus für Bisshebungen und Komplettsanierungen vor. Funktionsdiagnostik. Hier knüpfte der Beitrag von Dr. Wolfram Bücking, Wangen im Allgäu, an, der über „Funktionsdiagnostik – was von gestern oder top aktuell?“ sprach. Aus einem Erfahrungsschatz von über vierzig Jahren zahnärztlicher Tätigkeit mit Funktionsdiagnostik als Tätitgkeitsschwerpunkt schöpfend, führte Bücking die Bedeutung einer guten Diagnostik als Basis der weiteren Entscheidungsfindung aus. Ein spektakuläres Fallbeispiel einer Patientin, die unmittelbar vor einer maximalinvasiven Dysgnathie-OP stand und die er rein prothetisch rehabilitierte, war der rote Faden, der sich durch seine Ausführungen zog. Standespolitik. „Das einvernehmlich bestellte Gutachterwesen – Quo vadis?“ war das Thema der Vorstandsvorsitzenden der KZV Baden-Württemberg, Dr. Ute Maier, die sichtlich zufrieden berichten konnte, dass das Drohszenario einer flächendeckenden Gutachtenerstellung ohne Berücksichtigung der einvernehmlich bestellten Vertragsgutachter zwischenzeitlich durch Vereinbarungen mit allen Krankenkassen abgewandt werden konnte. Mit einem Blick in die Zukunft über die Online-Kommunikation mit Krankenkassen, die auch auf das Vertragsgutachterwesen ausstrahlen wird, schloss die KZV-Chefin ihre Ausführungen. Leitlinien und Nomenklatur. In die neue Paro-Nomenklatur und die aktuellen drei S3-Paro-Leitlinien führte Dr. Anne Kruse, Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie, Universität Freiburg, ein und dies trotz des eher „trockenen“ Themas auf höchst vergnügliche und interessante Weise. Eine rege Diskussion nach Ende ihres Vortrages war Zeichen dafür, dass ihre Botschaften beim Auditorium angekommen waren. Kultureller Reichtum. „Habsburg übernehmen Sie!“ – mit diesem launigen Titel startete der Münstertäler Kunstexperte Arno Herbener eine höchst vergnügliche, lehrreiche und kurzweilige Reise in die Zeit als Freiburg vorderösterreichische Landeshauptstadt war. Er verstand es darzustellen, warum die Südbadener so sind wie sie sind. Seine Ausführungen waren die Fortsetzung des Auftaktvortrages der Gutachtertagung 2017, wo Herbener die frühe Phase Südbadens darstellte. Das Auditorium ließ den Kunstexperten erst dann ziehen, als er fest versprach 2021 wiederzukommen und bei der nächsten Gutachtertagung die Trilogie mit „Gefahr für den Oberrhein – die Franzosen kommen!“ zu vollenden. Dr. Georg Bach www.zahnaerzteblatt.de ZBW 11/2019
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