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Zahngesundheit von Kleinkindern im Fokus

Ausgabe 11/2019

24 Berufspolitik

24 Berufspolitik Landesverband der Freien Berufe (LFB) 70 Jahre Freie Berufe 70 Jahre ist unser Grundgesetz jung. Rückblick: Konrad Adenauer: „Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes. Heute wird nach Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten.“ Und just in diesem Jahr, 1949, wurde die Arbeitsgemeinschaft der Freien Berufe gegründet. Und 1976 wurde diese Arbeitsgemeinschaft zum heutigen Landesverband der Freien Berufe. In einer Feierstunde wurde der 70. Jahrestag der Gründung von namhaften Repräsentanten aus Politik, Freien Berufen und Wissenschaft im Hause der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg gewürdigt. Dabei betonte Demuth weiter, „dass die Freien Berufe […] auf ganz spezielle Weise von den Prinzipien des Grundgesetzes und der sozialen Marktwirtschaft geleitet [werden]“. Die Gemeinwohlorientierung ist ein Wesensmerkmal der Freien Berufe und damit das zentrale Differenzierungsmerkmal etwa gegenüber der gewerblichen Wirtschaft. Gerade der Freiberufler sei „in seiner Funktion nämlich auch Wahrer und Durchsetzer grundrechtlich garantierter Rechte und Güter seines Auftraggebers und damit Garant für dessen individuelle Entfaltungsfreiheit“. Das zeige sich deutlich „im Bereich der Rechtsdurchsetzung beim Erhalt der Gesundheit, der Sicherung des Steueraufkommens, bei der Gewährleistung technischer Sicherheit und bei der Gestaltung des künstlerischen Lebens“. Und was nicht hoch genug bewertet werden kann: „Sie tragen wesentlich zum Bruttoinlandsprodukt bei, bilden junge Menschen aus und bieten viele zuverlässige und anspruchsvolle Arbeitsplätze.“ Freiheit und Stabilität. Kein Geringerer als der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, betonte ebenso wie der Präsident des LFB Baden-Württemberg die Bedeutung des Grundgesetzes, „das Dach der neuen Freiheitsordnung“. Das Grundgesetz sei ein verlässlicher Anwalt für Frieden, Freiheit und Wohlstand. 70 Jahre Stabilität, das wäre nicht möglich gewesen ohne Kammern und Verbände. Die Freien Berufe seien ein zentraler „Konjunktur- und Beschäftigungsanker und stehen für mehr als ein Drittel der mittelständischen Betriebe. Ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt beträgt schon zehn Prozent.“ Jubiläum. Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Dipl.-Oec. Norbert Leuz, Dr. Anne Gräfin Vitzthum von Eckstädt, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Dr. Björn Demuth, Dr. Torsten Tomppert und Dr. Wolfgang Miller (v. l.). 70 Jahre Freie Berufe. Anlass für Dr. Björn Demuth, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Baden-Württemberg, in seiner Begrüßung die Wichtigkeit und Bedeutung des Grundgesetzes, das im Mai 1949 in Kraft trat, hervorzuheben: „[…] Es gehört zu den historisch glücklichen Fügungen, dass die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes gemeinsam eine Verfassung erarbeitet haben, die unserem Land seit nunmehr 70 Jahren Stabilität und Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Zusammenhalt und demokratische Teilhabe ermöglicht.“ Freiheit und Fortschritt. „Freie Berufe: Freiheit, Fortschritt, Fähigkeiten“ hieß prägnant der Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe. „Für uns als Bundesverband der Freien Berufe (BVB) ist es wichtig zu wissen, dass wir eine gute Wechselbeziehung mit den maßgeblichen Entscheidern hier im Land haben. Denn viele der für uns als Freie Berufe wichtigen Gesetzgebungsverfahren bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. […] Sie geben uns Freien Berufen hierzulande eine starke Stimme, schaffen und pflegen Netzwerke, setzen wichtige Impulse.“ Ein Beleg für die außerordentliche Dynamik ist die Tatsache, dass „wir Freien Berufe erstmals über vier ZBW 11/2019 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 25 Europäische Dimension. Prof. Dr. Anne Schäfer erläuterte die europäische Dimension der Freien Berufe sowie ihre nationalstaatliche Verankerung und europäische Ausrichtung. Freiheitsordnung. Der Ministerpräsident des Landes Baden- Württemberg, Winfried Kretschmann, betonte die Bedeutung der Freien Berufe als Konjunktur- und Beschäftigungsanker. Fotos: Kraufmann Millionen Menschen beschäftigen“, fügte Prof. Ewer hinzu. Der BVB- Präsident hob in seiner Ansprache hervor, dass „der Gemeinwohlbezug […] in unserer DNA [liegt]. Wir schaffen Werte für die Gesellschaft, die sich nicht in Eurocent berechnen lassen“. Die Programmüberschrift in seinen Ausführungen erläutert Prof. Ewer: „Freiheit – wir machen die Menschen mündig. Fortschritt – wir sind maßgeblich beteiligt am Umwandlungsprozess hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Fähigkeiten – wir erbringen Dienstleistungen von intellektuellem Kaliber und individueller Güte.“ Darüber hinaus beschäftigte sich Prof. Ewer mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission, die hier darzustellen den Rahmen im ZBW sprengten. Land, Bund, Europa. Dieser Dreiklang beschäftigt, versinnbildlicht in dieser Klimax, mehr denn je die Freien Berufe – vom Architekten über den Ingenieur, Arzt und Zahnarzt bis zu den Rechtsanwälten. Vor diesem Hintergrund waren die rund 150 Festgäste gespannt auf den Festvortrag der renommierten Juristin für Sozial- und Gesundheitsrecht, Verfassungsrecht, Europäisches Berufsrecht an der Hochschule Fulda, Prof. Dr. Anne Schäfer, die die europäische Dimension der Freien Berufe – Nationalstaatliche Verankerung und europäische Ausrichtung in exzellenter Weise dezidiert erläuterte. Die Hochschullehrerin erklärte das EuGH-Urteil im Hinblick auf die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Europäische Gerichtshof hatte (siehe ZBW 5/2019, S. 15) die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI als rechtswidrig erkannt. Prof. Schäfer sah in dem Urteil keine Präjudizierung im Hinblick auf die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte, denn der Europäische Gerichtshof stellte auch fest, dass „nur Mindesthonorare dabei behilflich sind, ein Absinken der Qualität zu vermeiden“. Prof. Schäfer dokumentierte einmal mehr den überaus komplexen Rechtsrahmen zwischen Urteilen des Bundesverfassungsge- richts, des Europäischen Gerichtshofs sowie der Feststellung der EU- Kommission, die in den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit sahen. Es bleibt zu hoffen, so ein Insider, dass mit der Berufung von Stella Kyriakides zur EU-Gesundheitskommissarin der Blick auf die Freien Berufe und ihre Selbstverwaltung den Stellenwert erhält, den die Ärzte und Zahnärzte seit 70 Jahren erfolgreich und im Dienste der Patienten und der Gemeinwohlverpflichtung verdienen. » johannes.clausen@izz-online.de Gruppenbild. Dr. Gudrun Kaps-Richter umrahmt von den Kollegen aus den Körperschaften und dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte Baden-Württemberg. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 11/2019

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