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Zahnärztliche Versorgung

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8-9/2022

30_BERUFSPOLITIK

30_BERUFSPOLITIK ZBW_8-9/2022 www.zahnaerzteblatt.de Vertreterversammlung der LZK BW KAMMER GOES GREEN Wann hat man die Delegierten der LZK-Vertreterversammlung zuletzt so lebhaft diskutieren sehen? 18 Wortmeldungen im Anschluss an den Vortrag, Dankesbekundungen ebenso wie Nachfragen, Statements und Ideen. LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert hat das überhaupt nicht überrascht. Er wusste, wen er mit Dr. Dr. Markus Tröltzsch eingeladen hatte. Dr. Tomppert hatte den oralchirurgischen Kollegen der „Tröltzsch Brothers“ aus Ansbach gebeten, sich kritisch mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Nachhaltigkeit in der Praxis realistisch umsetzbar ist. Greenviu. Dr. Dr. Markus Tröltzsch begeisterte die Delegierten mit seinem Vortrag zur nachhaltigen Gestaltung der Praxis. Fotos: F. Kraufmann Und um das Ergebnis des Vortrags vorwegzunehmen: Ja, es ist möglich, Nachhaltigkeit in der Praxis umzusetzen. „Unser Beitrag ist nicht riesig, aber er ist vorhanden und auch Kleinigkeiten haben einen Impact.“ Mit welchen „Kleinigkeiten“ in der Praxis der CO2-Fußabdruck verringert werden kann, damit beschäftigt sich die Greenviu GmbH, zu deren Gründern Markus Tröltzsch gehört. Der Ansbacher hat das Unternehmen mit seinem Bruder gegründet, weil er der Meinung war, dass es höchste Zeit sei, zu handeln, und zwar als eigenständige Initiative aus dem Gesundheitswesen. Denn: Immerhin werden mehr als fünf Prozent der globalen Umweltbelastungen von der Medizinbranche verursacht. „Das Greenviu-Prinzip ist, jede Praxis in die Lage zu versetzen, ihren Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit zu leisten, ohne dass die Sicherheit der Patienten oder ihr Verdienst in der Praxis geschmälert werden – Ökologie und Ökonomie gehen Hand in Hand“. Vieles hat mit der Organisationsstruktur in der Praxis zu tun, erläuterte Dr. Dr. Tröltzsch. Über ein entwickeltes Rechentool wurde beispielsweise ermittelt, dass die U1-Untersuchung „am dreckigsten“, das heißt den größten CO2-Fußabdruck hinterlässt. Kombiniert mit einer Professionellen Zahnreinigung lässt sich der CO2-Fußabdruck hingegen erheblich reduzieren. Eine Kooperation mit einem großen Automobilhersteller ermöglicht es den Praxen zu ermitteln, ob ein E-Auto-Fuhrpark für ihre Praxis überhaupt Sinn macht. Ein weiterer Ansatzpunkt ist das Bestellverhalten der Praxen. Große Lieferungen sind immer klimafreundlicher. ZUSAMMENARBEIT Jede Praxis, die sich auf den Weg zu mehr Nachhaltigkeit machen möchte, kann Mitglied bei Greenviu werden. Alle Mitglieder haben Zugang zum eigens entwickelten, wissenschaftlich fundierten Kalkulator, mit dessen Hilfe sich der individuelle CO2-Fußabdruck der Praxis präzise berechnen lässt. Danach erhalten die Mitglieder hierauf abstimmte Empfehlungen, um ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Fußabdruck reduzieren, nachhaltige Produkte in der Praxis einführen und Abläufe umstellen – mit diesen Worten fasste Dr. Dr. Tröltzsch die Quintessenz seines Konzepts zusammen. Zahnärztinnen und Zahnärzte sieht er prädestiniert für die Nachhaltigkeit, denn „Ihre Arbeit steht für Qualität, präzises Arbeiten und Prävention – und genau das bedeutet Nachhaltigkeit!“ SATZUNGSÄNDERUNGEN Vier Satzungen standen auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung.

ZBW_8-9/2022 www.zahnaerzteblatt.de 31_BERUFSPOLITIK Wahlordnung, Weiterbildungsordnung, Geschäftsordnung der Vertreterversammlung und die Satzung der LZK sollten eine Änderung erfahren. Durch die Änderungen führte der Vorsitzende des Satzungsausschusses, Dr. Eberhard Montigel. Bei den vorgeschlagenen Änderungen der Wahlordnung gehe es darum, „die Möglichkeit zu eröffnen, Vertreterversammlungen wie bisher in Präsenz, in elektronischer Form oder als Hybrid-Veranstaltung durchzuführen“, erläuterte Dr. Montigel. „Es geht heute nicht darum, wie die nächste Vertreterversammlung durchgeführt wird – das entscheidet die Vertreterversammlung“. Die Änderung der Weiterbildungsordnung diente der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung sollte in Reaktion auf die Pandemie um die Möglichkeiten zur Durchführung von Online-Sitzungen erweitert werden. In die LZK-Satzung wurde ein neuer Absatz aufgenommen, mit dem die im Heilberufe-Kammergesetz vollzogene Möglichkeit einer freiwilligen Kammermitgliedschaft von Studierenden der Zahnmedizin bei der Kammer nachvollzogen wird. Allen Satzungsänderungen stimmten die Delegierten mit großer Mehrheit zu. Goldrichtig. Dr. Dr. Tröltzsch (r.) sieht zahlreiche Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer. „Ich würde mich freuen, wenn wir den Weg gemeinsam weitergehen“, versicherte LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert. ANTRÄGE Der Referentenentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde erst nach der Vertreterversammlung der KZV BW veröffentlicht. Außerdem adres siere der Antrag die Landesregierung. Die Erläuterungen von LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert überzeugte die Delegierten und sie konnten nachvollziehen, warum der LZK-Vorstand einen Antrag einbringt, der sich im GKV-Bereich bewegt. Einstimmig verurteilten die Delegierten die geplante Beschränkung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte und die Wiedereinführung der Budgetierung durch das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Die Präventionserfolge würden damit konterkariert und neue Präventionsmaßnahmen ausgebremst. Außerdem führe die fehlende finanzielle Planungssicherheit dazu, dass sich immer weniger junge Zahnärztinnen und Zahnärzte im ländlichen Raum niederlassen. Der zweite Antrag des Vorstands nahm Bezug auf eine Pressemeldung des GKV- Spitzenverbandes vom Vortag. Danach bekommt jede Arztpraxis 2.300 Euro, um den Konnektor, der die Praxissoftware mit dem Internet verbindet – Stichwort Telematik – austauschen zu lassen. Das hat am 18. Juli 2022 das Bundesschiedsamt entschieden. Vorangegangen waren Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband, die jedoch ohne Ergebnis blieben. Mindestens das Gleiche müsse auch für die Zahnarztpraxen gelten, forderten die Delegierten. Der von der Gematik als unumgänglich bezeichnete Konnektorentausch müsse für die zahnärztlichen Praxen „kostendeckend“ erfolgen. Den Zahnarztpraxen müssten „eine angemessene Pauschale oder andere finanzielle Zuschüsse“ zur Verfügung gestellt werden, so die Antragsformulierung. Nach eingehender Debatte fand der Antrag große Zustimmung. Ein weiterer Antrag befasste sich mit der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“. Ab dem 1. Oktober ändert sich die Definition, wer als vollständig geimpft gilt. Ab dann gelten nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung als vollständiger Impfschutz. Derzeit, d. h. bis zum 30. September 2022, sind nur zwei Nachweise nötig. Die Delegierten forderten, dass sich die LZK im Land und im Bund dafür einsetzt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht sofort ausgesetzt wird. Andrea Mader Satzungen. Der Vorsitzende des Satzungsausschusses Dr. Eberhard Montigel führte durch die Satzungsänderungen. Herzenssache. „Akademie und LZK arbeiten an einem gemeinsamen Konzept zur Beratung der Kollegenschaft für nachhaltige Praxismaßnahmen“, berichtete PD Dr. Daniel Hellmann.

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