18_TITELTHEMA ZBW_8-9/2022 www.zahnaerzteblatt.de Grafiken: KZV BW/IZZ 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Frage 5: Wenn ja, aus welchem Grund? (Abwanderung von Personal) 70 60 50 40 30 20 10 0 20,9 19,4 49,2 4,5 70,1 24,2 22,5 12,5 66,7 Frage 6: Wären von der KZV BW in versorgungsschwachen Regionen betriebene Eigeneinrichtungen ein sinnvolles Modell? (Auswertung nach Geschlecht) Gefragt nach den Gründen für eine Abwanderung von Personal wird das „Gehalt“ von 17,7 Prozent, die „Arbeitszeiten“ von 17,5 Prozent und die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ von 7,5 Prozent der Teilnehmenden angegeben. Jüngere Zahnärzt*innen nennen „Gehalt“ und „Arbeitszeiten“ häufiger als 77,4 80,9 22,7 18,9 15,2 14,6 12,1 7,3 5,7 4,5 4,5 77,3 17,7 17,5 Altersgruppe Altersgruppe Altersgruppe Altersgruppe Altersgruppe Gesamt 26 – 35 36 – 45 46 – 55 56 – 65 56 + Gehalt Arbeitszeiten 23,9 26,9 55,824,2 20,0 GRÜNDE FÜR PERSONALABWANDERUNG Vereinbarkeit von Familie und Beruf Nein, unsere Praxis hat bisher kein Personal an MVZ verloren EIGENEINRICHTUNGEN DER KZV BW? 51,2 31,1 17,1 42,7 31,2 26,1 Altersgruppe Altersgruppe Altersgruppe Altersgruppe Altersgruppe Männer Frauen Gesamt 26 – 35 36 – 45 46 – 55 56 – 65 66 + 40,9 31,8 27,3 Ja Nein Weiß nicht 43,5 34,0 22,5 59,5 13,7 26,8 7,5 49,0 75,1 27,0 24,0 Grund für die Personalabwanderung zu einem MVZ als Zahnärzt*innen ab dem Alter von 56 Jahren. EIGENEINRICHTUNGEN Zur Sicherstellung der flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung kann die KZV seit 2020 zusätzliche Instrumente nutzen. Dazu gehört die Möglichkeit, Eigeneinrichtungen zu gründen. Dies könnte ein Modell für Regionen sein, in denen sich zu wenig niederlassungsbereite Zahnärzt*innen finden. Etwa die Hälfte der Teilnehmenden teilt diese Ansicht, während gut ein Viertel dies ablehnt. Frauen bejahen diese Einschätzung mit fast 60 Prozent deutlich mehr als ihre männlichen Kollegen mit 43,5 Prozent. Die Zustimmung fällt in den höheren Altersgruppen (56 bis 65 sowie 66 Jahre und älter) mit jeweils circa 40 Prozent geringer aus. Auch auf politischer Ebene wurde das Thema kürzlich wieder aufgenommen: Mit der Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren hat sich auch die Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni befasst. Die Länder haben unter anderem eine gemeinsame Bundesratsinitiative angekündigt. Die KZV BW begrüßt die Beschlüsse. Alexander Messmer INFO Alle KZV BW-Mitglieder haben über die BeteiligungsApp Zugang zu den Befragungen und den Ergebnissen. Die App ist auch als Webversion über den Computer nutzbar: Scannen Sie dazu einfach den QR-Code. Er führt Sie direkt zur Webversion der App, wo Sie sich mit Ihrem persönlichen Registrierungscode anmelden. Bei Fragen zur BeteiligungsApp können Sie sich gern an Ihre KZV BW wenden: Stabsstelle für Kommunikation und Politik, E-Mail: presse@kzvbw.de Telefon: 0711 7877 218. Anzeige Sie wollen das Zahnärzteblatt Baden- Württemberg künftig lieber in der digitalen Version lesen? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, unser Blatt digital im praktischen ePaper-Format zu beziehen. Auf diese Weise kommen Sie über jedes Ihrer Endgeräte, zu jedem Zeitpunkt und überall zur Lektüre des ZBW. So einfach geht’s: Schreiben Sie uns eine E-Mail und bestellen Sie das ZBW online. info@zahnaerzteblatt.de Wollen Sie auf die gedruckte Version des ZBW verzichten, bestellen Sie die Printausgabe bitte bei Ihrer zuständigen Bezirkszahnärztekammer ab: BZK Freiburg, Tel. 0761 4506-343 BZK Karlsruhe, Tel. 0621 38000-227 BZK Stuttgart, Tel. 0711 7877-236 BZK Tübingen, Tel. 07071 911-230
ZBW_8-9/2022 www.zahnaerzteblatt.de 19_TITELTHEMA Hygiene-Beratung der LZK BW CHANCEN STEIGERN Kennen Sie die Hygiene-Beratung der Landeszahnärztekammer? Vielleicht fand trotz Coronapandemie eine der von der Abteilung Praxisführung im Jahr 2020 durchgeführten 80 Praxis-Beratungen in Ihrer Praxis statt? Oder das Team der LZK-Hygiene-Beratung hat Sie letztes Jahr bei einer ihrer 59 Beratungen in der Praxis besucht? Wenn ja, haben Sie sich sicherlich auf eine angekündigte behördliche Begehung der Aufbereitung von Medizinprodukten durch das zuständige Regierungspräsidium vorbereitet. Die Hygiene-Beratung der Kammer ist aber auch in einem anderen Zusammenhang von zentraler Bedeutung für Sie als Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber – und zwar rechtzeitig im Vorfeld einer Praxisabgabe. Kammer-Expertise. Die Hygiene-Beratung der Kammer ist hilfreich im Vorfeld einer Praxisabgabe. Foto: AdobeStock/HBS Mit seiner Nachfolgerin hat Michael Seitz noch immer Kontakt: „Ich gehe ab und zu in der Praxis vorbei und wir sehen uns über den Qualitätszirkel“. Simone Hillebrecht hat auch die Mitarbeiterinnen von Michael Seitz, die alle zwischen 20 bis 30 Jahren bei ihm beschäftigt waren, übernommen. Auf die Expertise von Marco Wagner vertraut sie auch weiterhin: Nach ihrer Praxisübernahme hat sie ebenfalls die Hygiene-Beratung der Kammer in Anspruch genommen und ist sehr zufrieden: „Die Beratung hat mir einen guten Überblick über die vorherrschende Situation gegeben und Verbesserungsnotwendigkeiten aufgezeigt.“ „Das Serviceangebot der Hygiene-Beratung in der Praxis lässt rechtzeitig den Optimierungsbedarf im praxisinternen Hygienemanagement und der Medizinprodukte-Aufbereitung erkennen“, fasst der Leiter der Abteilung Praxisführung, Marco Wagner, die Vorteile der Hygiene- Beratung zusammen. „Auf dieser Basis kann das Hygiene- und Medizinproduktemanagement verbessert und somit auch die Chancen einer erfolgreichen Praxisabgabe gesteigert werden“. Für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte geht es jedoch nicht nur darum, die Chancen bei der Praxisabgabe zu erhöhen oder einen höheren Kaufpreis zu erzielen. KAMMER-EXPERTISE „Ich wollte das zur Praxisübergabe in Ordnung bringen für meine Nachfolgerin“, sagt Michael Seitz, M.A., der seine Praxis in Stuttgart-Obertürkheim 1988 eröffnet hat. „In Ordnung bringen“ wollte Michael Seitz seinen „winzigen Steri- Raum“, der nicht mehr zeitgemäß war. Er hat deshalb bei seinem Depot angefragt und um Vorschläge zum Umbau und ein Angebot angefragt. Mit dem vorliegenden Angebot ist er dann auf Marco Wagner zugegangen. „Das Depot hatte sehr viel Platz für den unreinen Bereich des Aufbereitungsraums eingeplant, davon hat uns Herr Wagner abgeraten. Wir sind seiner Expertise gefolgt und sehr dankbar dafür, denn der große reine Bereich des Aufbereitungsraums hat sich bewährt“, erzählt Michael Seitz Er hat den Umbau der Praxis gemeinsam mit seiner Nachfolgerin, Simone Hillebrecht, geplant. Simone Hillebrecht hatte zuvor in der Praxis Seitz als angestellte Zahnärztin gearbeitet. „Fünf Monate haben wir gemeinsam in der Praxis gearbeitet, dann bin ich ausgestiegen“. Gesucht und gefunden haben sich Praxisübergeber Michael Seitz und Praxisübernehmerin Simone Hillebrecht über den Qualitätszirkel, den Michael Seitz leitet. Das Problem des winzigen Steri-Raumes hat Marco Wagner auch gelöst: Das Praxislabor im größeren Raum, das Simone Hillebrecht nicht mehr wollte, wurde zum neuen Aufbereitungsraum aufgewertet. Und im früheren Aufbereitungsraum gibt es jetzt ein kleineres Praxislabor. RECHTZEITIG PLANEN „Wichtigste Regel bei einer beabsichtigten Praxisabgabe ist, dass sie rechtzeitig geplant wird, um nicht in Terminschwierigkeiten zu geraten“, rät Marco Wagner. Im bewährten PRAXIS-Handbuch der LZK finden sich unter der Schaltfläche „2. Qualitätssicherung in der Zahnarztpraxis“ im Kapitel 2.21 „Praxisabgabe – Praxisübernahme“ detaillierte Checklisten für die Praxisabgabe und -übernahme sowie für die Neugründung einer Praxis. Andrea Mader INFO HYGIENE-BERATUNG Für ein Angebot bzw. eine Beauftragung der Hygiene-Beratung kontaktieren Sie bitte die Abteilung Praxisführung der LZK per Mail unter praxisfuehrung@lzk-bw.de. Weitere Informationen über den Ablauf sowie den Flyer finden Sie auf unserer Webseite unter https://bit.ly/3IwPnPZ.
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