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Wir Zahnärzte lassen nicht locker

Ausgabe 12/2017

Landeszahnärztekammer

Landeszahnärztekammer BaWü Körperschaft des Öffentlichen Rechts AKADEMIE FORTBILDUNGSANGEBOT. Lorenzstraße 7, 76135 Karlsruhe, Fon 0721 9181-200, Fax 0721 9181-222, Email: fortbildung@za-karlsruhe.de Januar 2018 Kurs Nr. 8734/9 Punkte Der schwierige Fall - fallbasiertes Lernen in komplexen klinischen Situationen - ein Kurs für Zahnärztinnen Referentin: Dr. Anke Bräuning, M.A., M.Sc., Karlsruhe Datum. 19.01.2018 Kurshonorar: 300 € Kurs Nr. 8735 Der schwierige Fall in der PZR – Update für die ZMP/ZMF Referentin: Dr. Anke Bräuning, M.A., M.Sc., Karlsruhe Datum. 20.01.2018 Kurshonorar: 200 € Kurs Nr. 8722/13 Punkte par 2: Diagnostik und befundbezogene Therapie von Parodontalerkrankungen Referent: Prof. Dr. Thomas F. Flemmig, Hongkong Datum: 25.-26.01.2018 Kurshonorar: 550 € Kurs Nr. 8723/15 Punkte par 3: Invasive, noninvasive und rekonstruktive Techniken der Parodontitistherapie mit praktischen Übungen Referent: Prof. Dr. Thomas F. Flemmig, Hongkong Datum: 26.-27.01.2018 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8694/18 Punkte Die Fachkunde für die Dentale Volumentomographie (DVT) - Teil 1 und Teil 2 Referent: Dr. Edgar Hirsch, Leipzig Datum: 27.01.2018 und 28.04.2018 Kurshonorar: 800 € Februar 2018 Kurs Nr. 8667/19 Punkte Ästhetische Frontzahnrestaurationen mit Komposit Referent: Prof. Dr. Bernd Klaiber, Würzburg Datum: 02.-03.02.2018 Kurshonorar: 700 € Kurs Nr. 8708 Röntgenkurs für die Zahnmedizinische Fachangestellte Referent: Dr. Burkhard Maager, Denzlingen Datum: 08.-10.02.2018 Kurshonorar: 550 € Kurs Nr. 8768/12 Punkte Risikomanagement in der Zahnarztpraxis - ein Workshop für das Praxisteam Referent: Prof. Dr. Bruno Brühwiler, Zürich Dr. Norbert Engel, Mühlacker Datum: 09.-10.02.2018 Kurshonorar: 1 TN aus einer Praxis 500 € 2 TN aus einer Praxis 700 € (Team ZA und ZFA) und 3 TN aus einer Praxis 900 € (Team ZA und ZFAs) Kurs Nr. 8663/16 Punkte Wurzelkanalaufbereitung: Dichtung und Praxis! Referent: Dr. Carsten Appel, Bonn Datum: 16.-17.02.2018 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8703/14 Punkte Update Kinderzahnheilkunde 2018 Referentinnen: Dr. Tania Roloff, M.Sc, Hamburg ZÄ Monika Quick-Arntz, Hamburg Dr. Dr. Simone Ulbricht, M.A., Karlsruhe Datum: 16.-17.02.2018 Kurshonorar: 750 € Der Update-Kurs richtet sich an Teilnehmer/innen, die bereits ein Curriculum für Kinderzahnheilkunde absolviert haben. März 2018 Kurs Nr. 8658/14 Punkte Vollzirkon und Co. zur Optimierung vollkeramischer Restaurationen Referenten: Prof. Dr. Marc Schmitter, Würzburg ZTM Rainer Rustemeyer, Würzburg Datum: 02.-03.03.2018 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8679/13 Punkte Die Biologie der Pulpa und die Behandlungsprinzipien der Endodontie Referent: Prof. Dr. Edgar Schäfer, Münster Datum: 02.-03.03.2018 Kurshonorar: 650 € Save the Date: 16.-17. März 2018 Karlsruher Konferenz 2018 Karlsruher Tag der Zahnmedizinischen Fachangestellten 2018

Leitartikel 7 PKV-Leistungen um (welchen) jeden Preis in die GKV? Ein Aspekt kristallisierte sich auf der BZÄK-Bundesversammlung Mitte November in Frankfurt ganz klar heraus: Die Delegierten aus Baden-Württemberg nehmen kein Blatt vor den Mund. Engagiert, mutig und mit überzeugender Argumentation haben sie die Debatten in der Bundesversammlung aktiv mitgestaltet. Mit kritisch-konstruktiven Anträgen, insbesondere zum PAR-Versorgungskonzept und zur GOZ, wurden Brücken gebaut und Leitplanken montiert, die den Interessen von Patienten und zahnärztlicher Profession gleichermaßen dienlich sind. Das bundesweit mit Vorschusslorbeeren bedachte Versorgungskonzept für die Behandlung von Parodontalerkrankungen bei GKV-Versicherten war das große Thema. Bereits bei der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) wurde das von KZBV, BZÄK und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie erarbeitete und vorgelegte Konzept einstimmig unter großem Beifall verabschiedet. Das Verhandlungsmandat für den G-BA war somit klar vorgegeben. Alles wunderbar, von Kritik keine Spur. Keine Spur? Bis auf ein mit unbeugsamen Delegierten bevölkertes Bundesland im Südwesten. Da regte sich doch tatsächlich Widerstand. Es geht im Prinzip um die legitime Frage, ob bisher private Wahlleistungen wie zum Beispiel die PZR oder die UPT in ein GKV-Korsett gezwängt werden müssen. Die Bundesversammlung begrüßt, dass das vorgestellte Versorgungskonzept das „Ärztliche Gespräch“ stärker in den Fokus stellt und sieht in dem Konzept mit einer Anreizkomponente über ein Bonussystem einen sinnvollen Ansatz, die Compliance der Patienten und damit den Erfolg der Therapie zu stärken. Zudem ist im PAR-Konzept vorgesehen, die UPT im regelmäßigen halbjährlichen Abstand neben allen anderen PAR-Therapiemaßnahmen in die GKV-Regelversorgung einzugliedern. Allerdings darf der Spielraum für eine individuelle, risikobasierte und vollumfängliche Behandlung nicht eingeschränkt werden. Im Klartext: Die Therapiefreiheit des Arztes und der Wahlleistungsanspruch des Patienten müssen erhalten bleiben, denn eine Volkskrankheit passt in kein Korsett. Machen wir uns nichts vor: Krankenkassen und Gesetzgeber sind erfreut, von den Vertretern der zahnärztlichen Spitzeninstitutionen ein tolles, wissenschaftlich flankiertes neues PAR-Versorgungskonzept präsentiert zu bekommen. Die Zahnärzteschaft muss dabei deutlich machen, dass dieses Konzept mit besserer Information und guter eigenverantwortlicher Mitarbeit der Patienten das Potenzial für eine Verbesserung der parodontalen Gesundheit hat. Das ganze Leben ist bekanntlich ein Geben und Nehmen. Die Zahnärzteschaft hat damit ihre Verantwortung für die Mundgesundheit und eine verbesserte PAR-Therapie eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Staat, G-BA und Krankenkassen sollten diesen gesellschaftlichen Beitrag der zahnärztlichen Foto: Fotolia/Christoph Hähnel Profession respektieren und auch honorieren. Eine Finanzierung der neuen PAR-Leistungen nur durch Umrelationierung oder unter einem Budget lehnen wir entschieden ab. Wenn die Zahnärzteschaft mit diesem PAR- Versorgungskonzept ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht geworden ist, dann sollte dies auch die Politik tun, um das Prinzip der Freiberuflichkeit und freiberuflicher Leistungen zu würdigen. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle meinem Vizepräsidenten, Herrn Kollegen Struß, der mit seinem salomonisch formulierten Antrag die oben genannten Gründe als „Leitplanken“ formulierte, die meines Erachtens notwendige Voraussetzungen sind, um in die PAR-Verhandlungen zu gehen. Das sahen die meisten Delegierten auch so und deshalb fand dieser Antrag zu Recht eine große Mehrheit. Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg www.zahnaerzteblatt.de ZBW 12/2017

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