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Wir Zahnärzte lassen nicht locker

Ausgabe 12/2017

ANMELDUNG ZUR ZUR

ANMELDUNG ZUR ZUR TEILNAHME AM AM AM SNOWDENT EXISTENZGRÜNDER-WORKSHOP VON VON 6. 6. BIS 6. BIS BIS 8. 8. APRIL 8. APRIL 2018 2018 Reiseteilnehmer _________________________________________________ Titel, Titel, Titel, Name Name ___________________________________________________ Vorname Vorname ____________________________________________________________________________________________________________ Straße Straße / Hausnummer / / ________________ PLZ PLZ PLZ ___________________________________________________________________________________ Ort Ort Ort _____________________________________ ___________________________________________________________________ Telefon Telefon E-Mail E-Mail ____________________________________________________________________________________________________________ Ich Ich teile Ich teile mir teile mir das mir das Zimmer das Zimmer mit mit (Name/Vorname mit Reiseteilnehmer) Reisepreise pro pro Person pro Person im im Einzelzimmer im 419 419 419 € € € im Doppelzimmer 379 379 379 € € € Zahlung Zahlung SEPA-Lastschrift – Einzugsermächtigung – – (Abbuchung erfolgt erfolgt am am 6. am 6. April 6. April April 2018) 2018) Überweisung IBAN: IBAN: DE96 DE96 3006 3006 3006 0601 0601 0601 0501 0501 0501 2230 2230 2230 38 38 (BIC 38 (BIC (BIC DAAEDEDDXXX) Deutsche Deutsche Apotheker- und und und Ärztebank Ärztebank Abbuchung vom vom vom Honorarkonto - bitte - bitte - bitte Abrechnungsnummer angeben: angeben: ____________________________________ Reiserücktrittskosten Bis Bis 30.11.2017 Bis 30.11.2017 ist ist eine ist eine eine Umbuchung, Benennung Benennung einer einer einer Ersatzperson oder oder oder Stornierung Stornierung kostenfrei kostenfrei möglich. möglich. Bis Bis 1 Bis Monat 1 1 Monat vor vor Beginn vor Beginn 40% 40% 40% des des Preises des Preises fällig. fällig. fällig. Bis Bis 1 Bis Woche 1 1 Woche vor vor Beginn vor Beginn 70% 70% 70% des des Preises des Preises fällig. fällig. fällig. In In der In der letzten der letzten Woche Woche 90% 90% 90% des des Preises des Preises fällig. fällig. fällig. Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Der Rücktritt Der Rücktritt von von der von der Anmeldung der Anmeldung muss muss muss schriftlich schriftlich erfolgen. erfolgen. Bei Bei nicht Bei nicht nicht erfolgtem erfolgtem schriftlichen schriftlichen Rücktritt Rücktritt wird wird die wird die Teilnahmegebühr die für für bestätigte für bestätigte Plätze Plätze auch auch auch bei bei Nichtteilnahme bei fällig. fällig. fällig. Die Die Veranstalter Die behalten behalten sich sich vor sich vor die vor die Veranstaltung die abzusagen, abzusagen, wenn wenn wenn die die die benötigte benötigte Teilnehmerzahl nicht nicht nicht erreicht erreicht wird. wird. wird. Gehen Gehen mehr mehr mehr Anmeldungen als als die als die vorgesehene die Höchstteilnehmerzahl ein, ein, wird ein, wird die wird die die Reihenfolge des des Eingangs des Eingangs berücksichtigt. Während Während der der Veranstaltung der werden werden Bild- Bild- Bild- und und Tonaufnahmen und für für die für die Öffentlichkeitsarbeiarbeiarbeit der der KZV der KZV KZV BW BW und BW und der und der LZK der LZK BW LZK BW gemacht. BW gemacht. Mit Mit Ihrer Mit Ihrer Ihrer Anmeldung Anmeldung erklären erklären Sie Sie sich Sie sich mit sich mit der mit der Veröffentlichung der einverstanden. Änderungen im im Veranstaltungsablauf im vorbehalten. die _____________________________________ Ort, Ort, Datum Ort, Datum _____________________________________ Unterschrift Unterschrift Ihre Ihre Ansprechpartnerin: Ihre Kerstin Kerstin Frankenberger frankenberger@lzk-bw.de 0711/ 0711/ 22845-26 22845-26

Praxis 43 Reinigungs- und Desinfektionsprozess Wartung und erneute Leistungsbeurteilung zeitlich nicht verknüpft Die Wartung am Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG, Thermodesinfektor) hat kurz vor der Durchführung der erneuten Leistungsbeurteilung (Revalidierung) des Reinigungs- und Desinfektionsprozesses zu erfolgen, dies war und ist ein (un)ausgesprochenes Gesetz in vielen Zahnarztpraxen. Was passiert aber nun, wenn z. B. ein Engpass an qualifizierten Technikern zu einer deutlichen Verzögerung der Durchführung der Wartung an Reinigungs- und Desinfektionsgeräten führt? Verlängert sich hierdurch auch das Validierungsintervall? Der folgende Beitrag soll hier eindeutig für Klarheit sorgen und „alte Praxisgesetze“ ggf. revidieren. Angaben zu Wartungszyklen. Die Wartungszyklen werden in den gerätespezifischen Gebrauchsanweisungen des Herstellers ausgewiesen. Je nach Hersteller und Gerätetyp finden sich unterschiedliche Angaben zu der Erfordernis einer Wartung und den zu beachtenden Wartungszyklen. Achten Sie bitte auch auf die Angabe in der Gebrauchsanweisung „Wer darf die Wartung durchführen“ (hier finden Sie z. B. Angaben wie „Kundendienst des Geräteherstellers“; „autorisierte Kundendiensttechniker“; „Medizintechniker des Dentalfachhandels“). Beispiele für Wartungsangaben von unterschiedlichen RDG-Herstellern. „Periodische Wartungen müssen nach 1.000 Betriebsstunden oder spätestens alle 18 Monate erfolgen.“ „Periodische Wartungen müssen nach 1.000 Betriebsstunden oder spätestens alle 24 Monate erfolgen.“ „Die Wartung ist regelmäßig alle 1.000 Zyklen/Chargen oder spätestens alle 18 Monate vorzunehmen.“ Auf dem Markt existieren auch Gerätehersteller, die z. B. eine Wartung nicht automatisch nach vorgegebenen Arbeitszyklus-Zahlen vorschreiben. Praxistipp. Schauen Sie in die Gebrauchsanweisung des RDG-Herstellers und ggf. erkundigen Sie sich bei diesem direkt, ob die Ihnen vorliegende Gebrauchsanweisung die aktuelle Version darstellt. Zusammenhang Wartung und erneute Leistungsbeurteilung (Revalidierung). In der aktuellen Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermischer Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte ist keine Empfehlung zum maximalen Zeitraum zwischen Wartung und erneuter Leistungsbeurteilung (Revalidierung) ohne besonderen Anlass beschrieben. Der Zeitraum liegt somit im Verantwortungsbereich des Betreibers (Praxisinhabers). Wann sind die erneuten Leistungsbeurteilungen (Revalidierungen) am RDG durchzuführen? Auf die jährliche Durchführung der erneuten Leistungsbeurteilungen (Revalidierungen) gemäß DIN EN ISO 15883 ist zu achten. Fazit. Der bisher bekannte Tenor „Durchführung der erneuten Leistungsbeurteilung (Revalidierung) beim RDG nur nach vorher durchgeführter Geräte-Wartung“ ist somit obsolet! Foto: Fotolia/fotomek Ihre LZK-Geschäftsstelle www.zahnaerzteblatt.de ZBW 12/2017

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