98 Amtliche Mitteilungen • Arbeitszeugnisse interpretieren und verfassen können • zielorientierter Mitarbeiter/inneneinsatz planen, beschaffen, auswählen und einsetzen können • Anforderungs- und Stellenprofile charakterisieren und abstimmen können • Qualifikationspotenziale erkennen und einschätzen können • Personalzufriedenheit im Team anleiten, motivieren und fördern können • Personalentwicklungspotenzial erkennen und Jahresgespräche führen können • Vergütungsmodelle planen und adaptieren können 9.4 Abrechnungswesen • Gesetzliche Grundlagen und vertragliche Bestimmungen kennen und zielorientiert einsetzen können • Ab- und Berechnung aller zahnmedizinischen und labortechnischen Leistungen überprüfen und beurteilen können Die vorstehende Satzung zum Erlass der Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der fortgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der fortgebildeten Zahnarzthelferinnen/Zahnarzthelfer zur Dentalen Fachwirtin und zum Dentalen Fachwirt der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg wird nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden- Württemberg vom 29.12.2015, Az: 3-5415.3-005/1, hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Stuttgart, den 08.01.2016 Dr. Bernhard Jäger Stellvertretender Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ZBW 2/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Amtliche Mitteilungen 99 Satzung zum Erlass der Besonderen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Fortbildungsprüfung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten zur Dentalen Fachwirtin und zum Dentalen Fachwirt vom 29.12.2015 Auf Grund von § 71 Abs.6 i. V. m. § 79 Abs. 4 und § 54 S. 2, Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I, S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 436 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), hat, mit Zustimmung des Berufsbildungsausschusses der Landeszahnärztekammer vom 15. Oktober 2015, die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer am 4./5. Dezember 2015 die folgenden „Besonderen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Dentalen Fachwirtin und zum Dentalen Fachwirt“ als Anlage zur Rahmen-Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen vom 29.12.2015 Dezember 2015 beschlossen: Besonderen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Fortbildungsprüfung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten zur Dentalen Fachwirtin und zum Dentalen Fachwirt vom 29.12.2015 Inhalte § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses § 2 Zulassungsvoraussetzungen § 3 Inhalte der Prüfung § 4 Gliederung der Prüfung § 5 Schriftliche Prüfung § 6 Fachgespräch § 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen § 8 Bestehen der Prüfung § 9 Geschlechtsspezifische Bezeichnung § 11 Inkrafttreten § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1)Zum Nachweis von erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeiten, die durch die berufliche Aufstiegsfortbildung zur Dentalen Fachwirtin und zum Dentalen Fachwirt erworben worden, führt die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg als zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 6 BBiG Prüfungen nach den §§ 3–6 dieser Rechtsvorschriften durch. (2)Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmer die notwendigen beruflichen Handlungsfähigkeiten besitzen u. a. a) Vertiefende mathematische Grundlagen in der Zahnarztpraxis anwendungsbezogen umsetzen zu können, b) abrechnungsbezogene Abläufe, Prozesse und Tätigkeiten in der Gesamtheit des Leistungsspektrums einer Praxis zu planen und durchzuführen sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der Behandlungsabläufe zu überwachen und mögliche Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen zu können, c) Informations- und Kommunikationssysteme insbesondere im Bereich der zahnärztlichen Abrechnung planen, durchführen und steuern zu können, d) vertiefende Kenntnisse im betrieblichen Rechnungswesen einer Zahnarztpraxis erhalten und anwenden zu können, e) eine Übersicht der Grundlagen und Vorgehensweisen für Statistiken im eigenen Arbeitsbereich erhalten und gezielt einsetzen zu können, f) rechtliche Zusammenhänge in der Zahnarztpraxis erkennen und zielgerichtet anwenden zu können, g) volkswirtschaftliche Zusammenhänge im eigenen Arbeitsbereich erfassen und aufzeigen zu können, h) allgemeine betriebswirtschaftliche Arbeitsabläufe gesamtheitlich unter Berücksichtigung der Anforderungen in der Zahnarztpraxis gestalten, koordinieren sowie spezielle betriebswirtschaftliche Aspekte praxisorientiert erfassen und zielgerichtet umsetzen zu können sowie i) interne und externe Kommunikationsabläufe gestaltend strukturieren und zielorientiert einsetzen zu können. (3)Die erfolgreich absolvierte Prüfung führt zum Abschluss „Dentale Fachwirtin“ oder „Dentaler Fachwirt“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1)Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt: www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2016
2/2016 ahn ärzte blatt Baden- Wür
4 Inhalt Leitartikel Berufspolitik
Landeszahnärztekammer Baden-Württ
8 Politik Landtagswahl in Baden-Wü
10 Politik tie“ und bedauert, das
12 Politik Die Stellungnahme der SP
14 Politik Reutlingen. Dr. Ute Maie
16 Politik Begegnungen. Stefan Teuf
18 Berufspolitik CDU für GOÄ-Refo
20 Berufspolitik bemerkt: Die Koste
22 Berufspolitik Auf den ersten Bli
41. Jahrestagung der südbadischen
Freitag, 08. April 2016 Standespoli
Anmeldung Zahnärzte Anmeldung zum
Anmeldung Zahnmedizinische Fachange
32 Amtliche Mitteilungen Satzung zu
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