94 Amtliche Mitteilungen weisen für Statistiken im eigenen Arbeitsbereich erhalten und gezielt einzusetzen, 6. rechtliche Zusammenhänge in der Zahnarztpraxis erkennen und zielgerichtet anzuwenden, 7. volkswirtschaftliche Zusammenhänge im eigenen Arbeitsbereich erfassen und aufzuzeigen, 8. allgemeine betriebswirtschaftliche Arbeitsabläufe gesamtheitlich unter Berücksichtigung der Anforderungen in der Zahnarztpraxis gestalten, koordinieren sowie spezielle betriebswirtschaftliche Aspekte praxisorientiert erfassen und zielgerichtet umzusetzen, 9. interne und externe Kommunikationsabläufe gestaltend strukturieren und zielorientiert einzusetzen. (2)Die Fortbildung ist ausgerichtet auf eine Tätigkeit in der freien Praxis einer niederge¬lassenen Zahnärztin oder eines niedergelassenen Zahnarztes und in Zentren für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Sie ist Grundlage zur raschen und reibungslosen Vermittlung von Spezialwissen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen. § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1)Voraussetzung zur Zulassung an der Fortbildung ist jeweils der Nachweis a) einer mit Erfolg abgelegten Fortbildungsprüfung als „Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/ in (ZMV)“ oder eines gleichwertigen Abschlusses, b) einer gültigen Erste-Hilfe-Ausbildung („Ausbildung betrieblicher Ersthelfer“). (2)Abweichend von den Zulassungsvoraussetzungen des Abs. 1 kann zur Fortbildung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, vergleichbare berufliche Handlungsfähigkeiten erworben zu haben, die eine Zulassung zur Fortbildung rechtfertigen. (3)Ausländische Bildungsabschlüsse und entsprechende Zeiten einer Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen, sofern diese den als Zulassungsvoraussetzungen geforderten Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten gleichwertig sind. (4)Die Gleichwertigkeit des beruflichen Abschlusses gem. Abs. 1 Buchstabe a) stellt auf Antrag die Kammer als zuständige Stelle fest. § 3 Bewerbungsunterlagen (1)Der Bewerbung zur Teilnahme an der Fortbildung hat schriftlich nach den von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vorgegebenen Anmeldemodalitäten unter Berücksichtigung der Anmeldefristen zu erfolgen. (2)Dem Bewerbungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen: a) Prüfungszeugnis als Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in oder des gleichwertigen Abschlusses in beglaubigter Form, b) Kursnachweis: Erste-Hilfe-Ausbildung („Ausbildung betrieblicher Ersthelfer“) i. S. des § 2 Abs. 1 Buchst. b). (3)In den Fällen des Nachweises eines einschlägigen ausländischen beruflichen Bildungsabschlusses und/oder von Zeiten entsprechender Berufstätigkeit im Ausland sind jeweils Fotokopien der Zeugnisse / Bescheinigungen in übersetzter Form vorzulegen. § 4 Auswahl der Teilnehmer/innen (1)Die Teilnehmerauswahl erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen. (2)Über die Zulassung zur Teilnahme an der Fortbildung entscheidet die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg als zuständige Stelle. Die Fortbildungsbewerber/innen werden schriftlich informiert. § 5 Schulungsstätte Die Fortbildung wird an den von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg festgelegten Instituten oder Fortbildungseinrichtungen durchgeführt. § 6 Zeitlicher Umfang und Struktur (1)Die Fortbildung umfasst mindestens 700 Unterrichtsstunden. Zeiten der Unterrichtsvor- und -nachbereitung sowie des Selbststudiums sind hierin nicht enthalten. (2)Die Fortbildung gem. Abs. 1 ist als kompetenzfördernder Lernprozess – auch im Kontext selbstgesteuerten eigenaktiven Lernens – ausgerichtet und setzt sich aus theoretischen und praktischen Präsenzphasen zusammen, begleitet durch Übungen und Demonstrationen. ZBW 2/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Amtliche Mitteilungen 95 § 7 Handlungs- und Kompetenzfelder (1)Während der Fortbildung werden die für eine qualifizierte Tätigkeit als Dentale Fachwirtin/ Dentaler Fachwirt erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Fertigkeiten gemäß Anlage und § 1 Abs. 1 vermittelt. (2)Die Fortbildung ist in ihrer didaktischen Umsetzung und methodischen Struktur handlungsorientiert ausgerichtet. Dabei stellen die Lernprozesse in den jeweiligen Handlungs- und Kompetenzfeldern konkrete arbeitsbezogene Lernarrangements dar. (3)Die Fortbildung erstreckt sich insbesondere auf die folgenden Handlungs- und Kompetenzfelder: 1. Grundlagen Mathematik 2. Informations- und Kommunikationstechnologie 3. Buchführung kompakt 4. Statistik 5. Recht kompakt 6. Volkswirtschaftslehre kompakt 7. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 8. Spezielle Betriebswirtschaftslehre 9. Strategische, praxisbezogene Betriebswirtschaftslehre 9.1Betriebswirtschaftliche Praxisorganisation 9.2 Interne und externe Kommunikation 9.3 Personalwesen 9.4 Abrechnungswesen (4)Soweit eine Gleichwertigkeit der Fortbildungsinhalte und des Fortbildungsumfanges gegeben ist, erkennt die Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg auf schriftlichen Antrag in sich abgeschlossene Handlungs- und Kompetenzfelder, die auf anderen Bildungswegen durch geregelte Rechtsvorschriften erfolgreich absolviert worden sind, nach Überprüfung an. § 8 Prüfungsgegenstand (1)Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in § 7 genannten Handlungs- und Kompetenzfelder und richtet sich im Einzelnen nach der „Rahmen-Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen“ in Verbindung mit den „Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Dentalen Fachwirtin oder zum Dentalen Fachwirt“. (2)Fortbildungsteilnehmer/innen, die bei einem externen Bildungsträger an entsprechenden Modulen gem. § 7 teilgenommen haben, können sich zur Prüfung gem. Abs. 1 anmelden, soweit die inhaltliche und zeitliche Gleichwertigkeit mit den curricularen Inhalten dieser Fortbildungsordnung nachgewiesen werden kann. (3)Über die Zulassung zur Prüfung gem. Abs. 2 entscheidet im Einzelfall die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. § 9 Geltungsbereich (1)Diese Fortbildungsordnung gilt für den Bereich der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. (2)Die vor einer anderen Landeszahnärztekammer als zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz abgelegten Prüfungen werden anerkannt, soweit sie inhaltlich und zeitlich dieser Ordnung gleichwertig sind. § 10 Geschlechtsspezifische Bezeichnung Alle personenbezogenen Begriffe dieser Fortbildungsordnung gelten im amtlichen Sprachgebrauch gleichermaßen für die weibliche und männliche Form. § 11 Inkrafttreten Diese Ordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Dentalen Fachwirtin/ zum Dentalen Fachwirt tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Baden- Württemberg in Kraft. Anlage zu § 7 „Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der fortgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der fortgebildeten Zahnarzthelferinnen/Zahnarzthelfer zur Dentalen Fachwirtin und zum Dentalen Fachwirt“ Im Rahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Dentalen Fachwirtin/ zum Dentalen Fachwirt werden die für die Tätigkeit als Dentale Fachwirtin/ Dentaler Fachwirt erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen vermittelt. Der Unterricht erstreckt sich dabei insbesondere auf die nachstehenden Bereiche und baut grundsätzlich auf dem Kenntnisstand der Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin /zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten auf: 1. Grundlagen Mathematik Im Bereich Mathematik werden die mathematischen Kompetenzen zum Verstehen, Verbinden und Bewerten mathematisch-logischer Argumentationsketten vermittelt. • Algebraische Grundlagen und Grundlagen der Mengenlehre kennen und in der Praxis umsetzen können www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2016
2/2016 ahn ärzte blatt Baden- Wür
4 Inhalt Leitartikel Berufspolitik
Landeszahnärztekammer Baden-Württ
8 Politik Landtagswahl in Baden-Wü
10 Politik tie“ und bedauert, das
12 Politik Die Stellungnahme der SP
14 Politik Reutlingen. Dr. Ute Maie
16 Politik Begegnungen. Stefan Teuf
18 Berufspolitik CDU für GOÄ-Refo
20 Berufspolitik bemerkt: Die Koste
22 Berufspolitik Auf den ersten Bli
41. Jahrestagung der südbadischen
Freitag, 08. April 2016 Standespoli
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