Aufrufe
vor 1 Jahr

Wählen – Verantwortung wahrnehmen

Ausgabe 2/2016

82 Amtliche Mitteilungen

82 Amtliche Mitteilungen werden, berufsspezifische und -übergreifende Verhaltensmuster in der Interaktion mit den Patienten sachbezogen einzusetzen, den internen und externen Informationsfluss zu gewährleisten sowie verantwortlich und nachhaltig insbesondere vor dem Hintergrund der demografisch bedingten Änderungen der Patientenstrukturen und -bedürfnisse zu kommunizieren. Des Weiteren sind erhobene Fachliteraturrecherchen informativ zu bewerten und innerhalb des Aufgabengebietes auf Brauchbarkeit zu Erkenntnissen und Methoden in der Prävention und Gesundheitsförderung zu interpretieren und durch geeignete Präsentations- und Moderationstechniken transparent und adressatengerecht darzustellen. Weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, praxisbezogene Führungsgrundsätze und -methoden bei der Leitung des Teams anzuwenden, praxisbezogene Kommunikationsabläufe zielführend zu gestalten, Konfliktsituationen zu erkennen, aufzuzeigen und zu lösen. In diesem Rahmen können insbesondere folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: • Kommunikationsprozesse mit internen und externen Beteiligten initiieren und fördern • Situations- und adressatengerechte Kommunikation mit den Patienten führen; auf Kommunikationsbereitschaft der Patienten einwirken, dabei auf unterschiedliche Gesundheits- und Lebenssituationen der Patienten eingehen • Konfliktsituationen erfassen, situationsbezogene Lösungsstrategien entwickeln, Compliance des Patienten fördern • Team führen, Handlungsspielräume zur Erreichung von Zielen festlegen, Führungs-grundsätze berücksichtigen und angemessene Führungstechniken anwenden • Mitarbeiter/innen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung beraten und unterstützen • Stressmuster erkennen, Stressfaktoren reduzieren, Methoden zur Stressbewältigung anwenden • Verbale und nonverbale Kommunikation patientenorientiert einsetzen • Moderationstechniken auswählen und anwenden • Präsentationen erstellen und vortragen • Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf gesundheitliche Risiken analysieren • Strategien und Maßnahmen zur Verhaltensprävention umsetzen und auf das Arbeitsumfeld übertragen • Informationen unter Nutzung verfügbarer Literaturund Datenquellen erschließen, interpretieren und ggf. auf das berufliche Handlungsfeld übertragen • Statistiken, Dokumentationen, Tabellen anforderungsbezogen auswerten • Handlungsfeldbezogene fachliche Zusammenhänge erkennen und analysieren • Informationen und Erfahrungen verarbeiten, in künftigen Arbeitsprozessen einsetzen, Lernprozesse und -abläufe individuell und selbstverantwortlich i.S. des lebenslangen Lernens umsetzen • Therapieplanung nach vorheriger zahnärztlicher Diagnostik unter Berücksichtigung der patientenbezogenen Ausgangssituation begleiten und unterstützen • Befundadäquate und altersdifferenzierte Patientenbetreuung und -begleitung durch ein Recall-System organisieren und verwalten • Rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere des Zahnheilkundegesetzes (ZHG), für die eigene Tätigkeit beachten (4) Prüfungsbereich C „Patienteninformation“ Im Prüfungsbereich „Patienteninformation“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Patienten Ursachen und Verlaufsstadien von Karies und parodontalen Erkrankungen, auch in der Wechselwirkung zum Ernährungsverhalten, aufzuzeigen, zielgruppenspezifische Mundhygiene- und Fluoridierungsprogramme aufzustellen und Patienten zur Anwendung individueller Mundhygienehilfsmittel zu motivieren und zu instruieren. Darüber hinaus soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Patienten über Ziele, Wirkungen und Notwendigkeit einer Parodontal-Therapie zu informieren. Des Weiteren soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, aufgrund der Interpretation der Befunde einen patientenorientierten Behandlungsplan aufzustellen, die Behandlungsabläufe fortlaufend durch ein individuelles Recall-System zu kontrollieren und den jeweils gegebenen Situationen anzupassen. Weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Patienten Verhaltensanweisungen nach Eingriffen in der Mundhöhle zu geben sowie über Maßnahmen der Pflege von Zahnersatz und von kieferorthopädischen Apparaten zu informieren. (5) Prüfungsbereich D „Patientenbehandlung“ Im Prüfungsbereich „Patientenbehandlung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, insbesondere Gingivitis- und Parodontitispatienten zur Ausheilung ihrer Erkrankung zu motivieren, den Verlaufszustand der Erkrankung kontinuierlich zu dokumentieren, die konservativen Behandlungsschritte und -maßnahmen vorzunehmen und die weitere Therapieplanung unter ZBW 2/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Amtliche Mitteilungen 83 Berücksichtigung der jeweils gegebenen individuellen Patientensituation zu organisieren. § 5 Schriftliche Prüfung (1)In den gem. § 4 genannten Prüfungsbereichen A „(Zahn-) Medizin und Naturwissenschaften“ und B „Patientenführung/Kommunikationsmanagement“ ist jeweils eine schriftliche Prüfung durchzuführen. (2)Die Prüfung besteht für jeden Prüfungsbereich aus komplexen, anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen. (3)Die Bearbeitungsdauer der Prüfungsbereiche gem. Abs.1 beträgt mindestens 4 Stunden, höchstens 6 Stunden. (4)Einzelne Prüfungsbereiche können in ihrer Bearbeitung zeitlich vorgezogen und bewertet werden. (5)Das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils ist Voraussetzung für die Zulassung zur Praktischen Prüfung. § 6 Praktische Prüfung (1)In den Prüfungsbereichen C „Patienteninformation“ D „Patientenbehandlung“ ist gem. § 4 obligatorisch eine „Praktische Prüfung“ durchzuführen. (2)Die „Praktische Prüfung“ wird als komplexe Behandlungsmaßnahme am Patienten durchgeführt. (3)In diesem Rahmen können insbesondere folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. Fallpräsentation eines „Dokumentationspatienten“ (Parodontitis) • Befund mit vollständiger Dokumentation erheben • Röntgenstatus zur Erkennung von krankhaften Veränderungen der Zähne und Parodont interpretieren • Mundfotografien und Detailaufnahmen der speziellen Situation (Zahnstein, Füllungen) erstellen • Individuellen Behandlungsentwurf (Plan/Ablauf) aufstellen • Patienten über behandlerische Maßnahmen vorbereiten und zur Mitwirkung motivieren 2. Fallpräsentation eines „Motivationspatienten“ (Gingivitis) • Anfangsbefund mit vollständiger Dokumentation erheben • Behandlungsplan und Hygieneintensivprogramm aufstellen • Bissflügelaufnahmen erstellen • Schlussbefund dokumentieren • Recallsystem strukturieren und organisieren 3. Behandlung eines Prüfungspatienten“ • Befund mit vollständiger Dokumentation erheben • Röntgenstatus und Diagnostik erheben • Parodontalstatus erheben • Harte und weiche Beläge von Zähnen und Zahnwurzeln entfernen • Supra- und subgingivale bakterielle Ablagerungen entfernen (nichtchirurgische Parodontitistherapie) • Überstehende Füllungsränder entfernen • Füllungen rekonturieren und polieren • Patienten nachhaltig für den Behandlungserfolg motivieren (4)Die „Praktische Prüfung“ soll höchstens 4 Stunden dauern. § 7 Fachgespräch (1)Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, vertiefende und/oder erweiterte Fragestellungen aus den Prüfungsbereichen gem. § 4 und § 6 fachlich sachgerecht und angemessen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuzuführen. (2)Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern. (3)Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn in der „Praktischen Prüfung“ mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen worden sind. (4)Die Bewertung der „Praktischen Prüfung“ und die des „Fachgespräches“ werden zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst, soweit in beiden Bereichen mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind. Dabei wird das Ergebnis der „Praktischen Prüfung“ doppelt gewichtet. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2016

Ausgaben des Zannärzteblatt BW

© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz