68 Amtliche Mitteilungen c) Erkrankungsformen der Gingivitis und Parodontitis anwendungsbezogen unterscheiden und beurteilen d) Ursachen, Erscheinungsbild und Verlaufsformen von Erkrankungen in der Mundhöhle beschreiben und hierüber patientenorientiert aufklären (3) Prüfungsbereich B „Prophylaxe oraler Erkrankungen“ Im Handlungs- und Kompetenzfeld „Prophylaxe oraler Erkrankungen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Auswirkungen des Mundhygiene- und Ernährungsverhaltens auf die Zahngesundheit zielgruppenspezifisch aufzuzeigen. Durch sachbezogene Patienteninformation soll die Bedeutung von Mundhygiene und Ernährung fallbezogen dargestellt werden. Weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Ursachen der Karies-, Gingivitis- und Parodontitisentstehung aufzuzeigen und über deren Folgewirkungen aufzuklären. In diesem Rahmen können insbesondere folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: a) Fluoridierungsprogramme zielgruppenorientiert erstellen b) Mundhygienepläne zielgruppen- und anwendungsorientiert erstellen, Patienten zu Verhaltensänderungen motivieren und deren Umsetzung evaluieren c) Ernährungsanamnese zur Prävention oraler Erkrankungen erstellen, Ernährungsberatung durchführen, Wirkungen des Ernährungsverhaltens mit der Entstehung von Karies und anderen Zahnhartsubstanzdestruktionen aufzeigen d) Mundhygieneintensivprogramm (Initialphase 1) unter Beachtung der delegierbaren Leistungen planen und durchführen e) Recall-Intervalle befundbezogen planen, festlegen und organisatorisch steuern f) Parodontalinstrumente aufschleifen und schärfen g) Prophylaxestrategien unter Beachtung altersabhängiger Veränderungen im Mund individuell planen und umsetzen h) Prophylaxemaßnahmen – auch für Ältere und für Menschen mit Unterstützungsbedarf – im Rahmen fachübergreifender Zusammenarbeit sowie multi-professioneller Teamarbeit organisieren (4)Prüfungsbereich C „Klinische Dokumentation“ Im Handlungs- und Kompetenzfeld „Klinische Dokumentation“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, insbesondere Befunde in fachübergreifender Zusammenarbeit zu gewinnen, zu dokumentieren und zu interpretieren. In diesem Rahmen können insbesondere folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: a) Befunderhebung der physiologischen und pathologischen Strukturen der Mundhöhle dokumentieren und diese Befunde interpretieren b) PAR-Befunde mitwirkend erheben c) PAR-Status erstellen d) Plaque- und Blutungsindices erheben e) Fallpräsentationen durchführen und vorstellen (5) Prüfungsbereich D „Grundlagen Abrechnungswesen“ Im Prüfungsbereich „Grundlagen Abrechnungswesen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der GOZ/GOÄ und des BEMA sowie deren Anwendungsbereiche –auch EDVunterstützt– umzusetzen. Weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Möglichkeiten der Abrechnung außerhalb von GOZ, BEMA und BEL zu differenzieren und sachbezogen vorzunehmen. In diesem Rahmen können insbesondere folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: a) BEMA-Gebührenregelungen auch EDV-unterstützt umsetzen, Be- und Abrechnung von Leistungen vornehmen b) Gesetzliche Bestimmungen der GOZ sowie deren Anwendungsbereiche umsetzen, Vorschriften im Schnittstellenbereich von BEMA und GOZ anwendungsbezogen differenzieren c) Labortechnische Leistungen abrechnen d) Betriebswirtschaftliche Auswertungen zu abrechnungsbezogenen Leistungen erstellen (6)Prüfungsbereich E „Grundlagen Praxisorganisation und -management, Qualitätsmanagement“ Im Prüfungsbereich „Grundlagen Praxisorganisation und -management, Qualitätsmanagement“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche Abläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte zu planen, zu organisieren und zu kontrollieren. Dabei sollen die betrieblichen Ressourcen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte eingesetzt werden. Ferner soll die Befähigung nachgewiesen werden, ein vorgegebenes Qualitätsmanagementsystem einzuführen und zu etablieren bzw. ein vorhandenes System zu pflegen. In diesem Rahmen können insbesondere folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: ZBW 2/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Amtliche Mitteilungen 69 Praxisorganisation und –management a) Die Begriffe Aufbau- und Ablauforganisation erläutern und auf das Arbeitsumfeld übertragen b) Arbeitsplätze unter ergonomischen, ökonomischen und juristischen Gesichtspunkten gestalten c) Organisationsgrundsätze kennen und im Arbeitsprozess umsetzen d) Dokumentation und Archivierung (z. B. von Vorgängen, Behandlungen) organisieren e) Termin- und Bestellsysteme anwenden f) Personal- und Arbeitszeitplanung praxis- und rechtskonform durchführen g) Materialverwaltungssysteme anwenden und kontrollieren h) Bestandsverwaltung, z. B. von Gefahrstoffen und Medikamenten, planen und organisieren Praxismarketing i) Grundlagen des Praxismarketings erläutern j) Marketingmaßnahmen im berufsrechtlich zulässigen Rahmen planen und organisieren Qualitätsmanagement k) Definitionen und Grundlagen erläutern l) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden m)Qualitätsmanagementsysteme implementieren und pflegen n) Qualitätssichernde Maßnahmen aus gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen umsetzen o) Qualitätsmanagement als Kommunikationsaufgabe begreifen und kommunikativ begleiten p) Dokumentation des Qualitätsmanagements umsetzen q) Gegenmaßnahmen bei unerwünschter Abweichung entwickeln und einleiten (7) Prüfungsbereich F „Grundlagen Rechts- und Wirtschaftskunde“ Im Prüfungsbereich „Grundlagen Rechts- und Wirtschaftskunde“ soll die Fähigkeit nach-gewiesen werden, juristische und ökonomische Kenntnisse anzuwenden, die für die Planung, Durchführung und Kontrolle betrieblicher Abläufe und Tätigkeiten notwendig sind. In diesem Rahmen können insbesondere folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: Rechtskunde: a) Allgemeine Rechtsbegriffe kennen und verwenden b) Praxisrelevante Gesetze und Verordnungen berufsbezogen anwenden c) Einschlägige Arbeitsrecht- und Arbeitsschutzbestimmungen anwenden d) Grundlagen der Gehaltsabrechnung erläutern e) Das gerichtliche und außergerichtliche Mahnwesen rechtssicher abwickeln f) Abgrenzung zwischen Sozial- und Privatversicherungen anwenden g) Grundlagen der Besteuerung einer Zahnarztpraxis praxisbezogen erläutern Wirtschaftskunde: h) Grundbegriffe des Wirtschaftens, insb. Güter, Märkte und Preisbildung, berufsbezogen erläutern i) Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs umsetzen j) Grundlagen des Controllings beherrschen und arbeitsplatzbezogen anwenden (8) Prüfungsbereich G „Kommunikation, Rhetorik, Psychologie“ Im Kompetenz- und Handlungsfeld „Psychologie und Kommunikation“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, insbesondere die praxisinternen Kommunikationsprozesse zielführend zu gestalten, die Kommunikation mit den Patienten zielgruppenbezogen und sachorientiert zu führen und die kommunikativen Abläufe mit speziellen Patientengruppen adressatengerecht zu gewährleisten. In diesem Rahmen können insbesondere folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: a) Patienten über Notwendigkeit, Ziele und Wirkungen prophylaktischer Maßnahmen motivieren, über Durchführung einer Prophylaxesitzung aufklären b) Lernpsychologische und –theoretische Grundlagen für zielgruppenspezifische Kommunikationsprozesse unterscheiden und anwenden c) Informations- und Kommunikationstechniken zur Steuerung und Verbesserung der Compliance anwenden www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2016
2/2016 ahn ärzte blatt Baden- Wür
4 Inhalt Leitartikel Berufspolitik
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8 Politik Landtagswahl in Baden-Wü
10 Politik tie“ und bedauert, das
12 Politik Die Stellungnahme der SP
14 Politik Reutlingen. Dr. Ute Maie
16 Politik Begegnungen. Stefan Teuf
118 Namen und Nachrichten Nachdruck
120 Kultur Gerhard Richter im Museu
122 Termine » Kompaktseminar FVDZ
124 Amtliche Mitteilungen tekammern
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