62 Amtliche Mitteilungen § 9 Geltungsbereich (1)Diese Fortbildungsordnung - basierend auf der Muster-Fortbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer zum/zur ZMF – gilt für den Bereich der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. (2)Die vor einer anderen Landeszahnärztekammer als zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz abgelegten Prüfungen werden anerkannt, soweit sie inhaltlich und zeitlich dieser Ordnung gleichwertig sind. § 10 Geschlechtsspezifische Bezeichnung Alle personenbezogenen Begriffe dieser Fortbildungsordnung gelten im amtlichen Sprachgebrauch gleichermaßen für die weibliche und männliche Form. § 11 Übergangsregelungen Zahnmedizinische Fachangestellte oder Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer, die sich bei Inkrafttreten dieser Fortbildungsordnung in der Fortbildung zur Zahnmedizinischen Fachassistentin oder zum Zahnmedizinischen Fachassistenten (ZMF) befinden, beenden die Fortbildung nach den Bestimmungen der bisherigen Fortbildungsordnung. § 12 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Ordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Fachassistentin oder zum Zahnmedizinischen Fachassistenten (ZMF) tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Baden- Württemberg in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Ordnung für die Durchführung der Fortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer zur Zahnmedizinischen Fachassistentin oder zum Zahnmedizinischen Fachassistenten vom 27.01.2006 außer Kraft. Anlage zu § 7 Abs. 1 „Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten oder Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen Fachassistentin und zum Zahnmedizinischen Fachassistenten“ Im Rahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur/ zum ZMF werden die für die Tätigkeit als ZMF erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen vermittelt. Der Unterricht erstreckt sich dabei insbesondere auf die nachstehenden Bereiche und baut grundsätzlich auf dem Kenntnisstand der Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten auf: 1. Allgemeinmedizinische Grundlagen a) Grundlagen insbesondere der Anatomie, Physiologie, Pathologie und Mikrobiologie in ihren Bedeutungen für parodontale Erkrankungen aufzeigen, abgrenzen und auf die beruflichen Anwendungsfelder übertragen b) Physiologische und pathologische Veränderungen in der Mundhöhle unterscheiden und deren Auswirkungen identifizieren 2. Zahnmedizinische Grundlagen a) Ursachen, Erscheinungsbild und Verlaufsformen von Erkrankungen in der Mundhöhle klassifizieren und anwendungsbezogen beurteilen b) Risikofaktoren für parodontale Erkrankungen unterscheiden und bewerten c) Zahnhartsubstanzdestruktionen in ihren Erscheinungsformen und Wirkungen differenzieren 3. Ernährungslehre a) Stoffwechsel der Hauptnährstoffe charakterisieren und Folgen einer überhöhten resp. reduzierten Zufuhr für den Energiehaushalt und Ernährungsstatus ableiten b) Beziehungen zwischen Ernährung und Ernährungsverhalten für die Zahn- und Mundgesundheit zielgruppenorientiert aufzeigen, Wirkungen von Mangelernährung, insbesondere im Alter, erläutern c) Ernährungsanamnese und –beratung zur Prävention von oralen Erkrankungen durchführen 4. Prophylaxe oraler Erkrankungen a) Bedeutung der Mundhygiene patientenbezogen erläutern, in Zahnputztechniken instruieren und die Wirksamkeit beurteilen b) Ursachen oraler Erkrankungen aufzeigen und die Folgen erläutern c) Maßnahmen der Mundhygiene anwendungsbezogen kennzeichnen, Möglichkeiten der häuslichen und professionellen Prophylaxe mit ihren Methoden aufzeigen, Patienten zu Veränderungsprozessen motivieren und überwachen d) Fluoridpräparate in ihren Anwendungsmöglichkeiten und Wirkungen beschreiben und erläutern, Möglichkeiten der häuslichen Anwendung aufzeigen und patientenorientiert darstellen e) Praxisrelevante, prophylaxespezifische Indices abgrenzen und erheben f) Fissurenversiegelung durchführen ZBW 2/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Amtliche Mitteilungen 63 g) Maßnahmen der relativen und absoluten Trockenlegung differenzieren und fallbezogen anwenden h) Verfahren und Techniken der Zahnreinigung anwendungsbezogen umsetzen, allgemeinmedizinische Risikofaktoren patientenorientiert beachten i) Weiche und harte sowie klinisch sichtbare subgingivale Beläge entfernen j) Hand- und maschinenbetriebene Instrumente (einschließlich Schall- und Ultraschallinstrumente) in ihren Anwendungen differenzieren k) Handinstrumente aufschleifen l) Oberflächen-, Interdental- und Füllungspolituren einschließlich des Entfernens von Überhängen durchführen m) Situationsabformungen anfertigen, Provisorien herstellen n) Medikamententräger herstellen und indikationsbezogen anwenden o) Recall-Intervalle befundbezogen, individuell festlegen und organisatorisch steuern 5. Zahnmedizinische Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf a) Demografische Herausforderungen aufgreifen und deren Bedeutung für die zahnmedizinische Betreuung älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen bewerten b) Prophylaxestrategien unter Beachtung altersabhängiger Veränderungen im Mund individuell planen und umsetzen c) Zahnärztliches und pflegerisches Personal in das individuelle Prophylaxeschema einbeziehen und dessen Umsetzung organisieren und überwachen d) Prophylaxemaßnahmen für Menschen mit Behinderungen individuell gestalten, umsetzen und kontinuierlich überwachen 6. Klinische Dokumentation a) Befunderhebung in der Mundhöhle dokumentieren und diese interpretieren b) PAR-Befunde mitwirkend erheben und auswerten; PAR-Status nach Vorgaben erstellen c) Fallpräsentationen durchführen 7. Arbeitssicherheit und Ergonomie a) Gesundheitsrelevante Belastungen am Arbeitsplatz erkennen, gesundheitsstärkende Maßnahmen durchführen b) Strategien und Maßnahmen zur Verhaltensprävention umsetzen und im Verhältnis zum Arbeitsschutz auf die beruflichen Handlungsfelder übertragen 8. Grundlagen Abrechnungswesen a) BEMA-Gebührenregelungen, auch EDV-unterstützt, anwenden; Be- und Abrechnung von Leistungen vornehmen b) Gesetzliche Bestimmungen der GOZ sowie deren Anwendungsbereiche umsetzen, Vorschriften im Schnittstellenbereich von BEMA sowie GOZ und GOÄ anwendungsbezogen differenzieren c) Labortechnische Leistungen abrechnen d) Betriebswirtschaftliche Auswertungen zu abrechnungsbezogenen Leistungen erstellen 9. Grundlagen Praxisorganisation und -management, Qualitätsmanagement a) Die Begriffe Aufbau- und Ablauforganisation erläutern und auf das Arbeitsumfeld übertragen können b) Arbeitsplätze unter ergonomischen, ökonomischen und juristischen Gesichtspunkten gestalten können c) Organisationsgrundsätze kennen und im Arbeitsprozess umsetzen können d) Dokumentation und Archivierung (z. B. von Vorgängen, Behandlungen) durchführen können e) Termin- und Bestellsysteme kennen und anwenden können f) Personal- und Arbeitszeitplanung praxis- und rechtskonform durchführen können g) Materialverwaltungssysteme kennen, anwenden und kontrollieren können h) Bestandsverwaltung, z. B. von Gefahrstoffen und Medikamenten, planen und organisieren können Praxismarketing i) Grundlagen des Praxismarketings erläutern können j) Marketingmaßnahmen im berufsrechtlich zulässigen Rahmen planen, organisieren und durchführen können Qualitätsmanagement k) Definitionen und Grundlagen kennen und erläutern können l) Qualitätsmanagementsysteme kennen und unterscheiden können www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2016
2/2016 ahn ärzte blatt Baden- Wür
4 Inhalt Leitartikel Berufspolitik
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8 Politik Landtagswahl in Baden-Wü
10 Politik tie“ und bedauert, das
112 Fortbildung 48. Jahrestagung de
114 Prophylaxe Höhere Stundenpausc
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