52 Amtliche Mitteilungen § 11 Geschlechtsspezifische Bezeichnung Alle personenbezogenen Begriffe dieser Fortbildungsordnung gelten im amtlichen Sprachgebrauch gleichermaßen für die weibliche und männliche Form. § 12 Übergangsregelungen Zahnmedizinische Fachangestellte oder Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer, die sich bei Inkrafttreten dieser Fortbildungsordnung in der Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin oder zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten (ZMP) befinden, beenden die Fortbildung nach den Bestimmungen der bisherigen Fortbildungsordnung. § 13 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Ordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin oder zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten (ZMP) tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Baden- Württemberg in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Ordnung für die Durchführung der Fortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin oder zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten vom 27.01.2006 außer Kraft. Anlage zu § 7 Abs. 1 „Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten oder Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin und zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten“ Im Rahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur/ zum ZMP werden die für die Tätigkeit als ZMP erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen vermittelt. Der Unterricht erstreckt sich dabei insbesondere auf die nachstehenden Bereiche und baut grundsätzlich auf dem Kenntnisstand der Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten auf: 1. Allgemeinmedizinische Grundlagen a) Grundlagen insbesondere der Anatomie, Physiologie, Pathologie und Mikrobiologie in ihren Bedeutungen für orale Erkrankungen aufzeigen, abgrenzen und auf die beruflichen Anwendungsfelder übertragen b) Physiologische und pathologische Veränderungen in der Mundhöhle unterscheiden und deren Auswirkungen identifizieren 2. Zahnmedizinische Grundlagen a) Ursachen, Erscheinungsbild und Verlaufsformen von Erkrankungen in der Mundhöhle klassifizieren und anwendungsbezogen beurteilen b) Risikofaktoren für parodontale Erkrankungen unterscheiden und bewerten c) Zahnhartsubstanzdestruktionen in ihren Erscheinungsformen und Wirkungen differenzieren 3. Ernährungslehre a) Stoffwechsel der Hauptnährstoffe charakterisieren und Folgen einer überhöhten resp. reduzierten Zufuhr für den Energiehaushalt und Ernährungsstatus ableiten b) Beziehungen zwischen Ernährung und Ernährungsverhalten für die Zahn- und Mundgesundheit zielgruppenorientiert aufzeigen, Wirkungen von Mangelernährung, insbesondere im Alter, erläutern c) Ernährungsanamnese und –beratung zur Prävention von oralen Erkrankungen durchführen 4. Prophylaxe oraler Erkrankungen a) Ursachen oraler Erkrankungen aufzeigen und die Folgen erläutern b) Bedeutung der Mundhygiene patientenbezogen erläutern c) Maßnahmen der Mundhygiene anwendungsbezogen kennzeichnen, Möglichkeiten der häuslichen und professionellen Prophylaxe mit ihren Methoden aufzeigen, Patienten zu Veränderungsprozessen motivieren und überwachen d) Fluoridpräparate in ihren Anwendungsmöglichkeiten und Wirkungen beschreiben und erläutern, Möglichkeiten der häuslichen Anwendung aufzeigen und patientenorientiert darstellen e) Praxisrelevante, prophylaxespezifische Indices abgrenzen und erheben f) Fissurenversiegelung durchführen g) Maßnahmen und Techniken der relativen und absoluten Trockenlegung differenzieren und fallbezogen umsetzen h) Verfahren und Techniken der Zahnreinigung anwendungsbezogen umsetzen, allgemeinmedizinische Risikofaktoren patientenorientiert beachten i) Weiche und harte sowie klinisch sichtbare subgingivale Beläge entfernen ZBW 2/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Amtliche Mitteilungen 53 j) Hand- und maschinenbetriebene Instrumente (einschließlich Schall- und Ultraschallinstrumente) in ihren Anwendungen differenzieren k) Handinstrumente aufschleifen l) Oberflächen-, Interdental- und Füllungspolituren einschließlich des Entfernens von Überhängen durchführen m)Situationsabformungen anfertigen, Provisorien her stellen n) Medikamententräger herstellen und indikationsbezogen anwenden o) Recall-Intervalle befundbezogen, individuell festlegen und organisatorisch steuern 5. Zahnmedizinische Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf a) Demografische Herausforderungen aufgreifen und deren Bedeutung für die zahnmedizinische Betreuung älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen bewerten b) Prophylaxestrategien unter Berücksichtigung altersabhängiger Veränderungen im Mund individuell planen und umsetzen c) Zahnärztliches und pflegerisches Personal in das individuelle Prophylaxeschema einbeziehen und dessen Umsetzung organisieren und überwachen d) Prophylaxemaßnahmen für Menschen mit Behinderung individuell gestalten, umsetzen und kontinuierlich überwachen 6. Klinische Dokumentation a) Befunderhebung in der Mundhöhle dokumentieren und interpretieren b) PAR-Befunde mitwirkend erheben und auswerten; PAR-Status nach Vorgaben erstellen c) Fallpräsentationen durchführen 7. Psychologie und Kommunikation a) Lernpsychologische und –theoretische Grundlagen für die Gestaltung der Kommunikationsprozesse anwenden b) Patienten über Notwendigkeit, Ziele und Wirkungen prophylaktischer Maßnahmen aufklären und motivieren c) Kommunikation mit Patienten und weiteren Prozessbeteiligten schnittstellengerecht führen, den sachlichen Umgang mit speziellen Patientengruppen gewährleisten d) Strukturen der Patientenbindung unter fachlichen und sozialen Gegebenheiten optimieren e) Praxisinterne Kommunikationsabläufe zielführend gestalten, Konfliktsituationen bewältigen und Kooperationsbereitschaft fördern f) Führungsmethoden, -techniken und -instrumente intern (Team) und extern (Patienten) adressatengerecht anwenden 8. Be- und Abrechnung von prophylaktischen Leistungen a) Be- und Abrechnung prophylaktischer und parodontologischer Leistungen der Praxis strukturieren b) Prophylaktische und parodontologische Leistungen be- und abrechenbar dokumentieren 9. Arbeitssicherheit und Ergonomie a) Gesundheitsrelevante Belastungen der Arbeitsprozesse am Arbeitsplatz erkennen, gesundheitsstärkende Maßnahmen durchführen b) Strategien und Maßnahmen zur Verhaltensprävention umsetzen und im Verhältnis zum Arbeitsschutz auf die beruflichen Handlungsfelder übertragen 10. Rechtsgrundlagen a) Praxisrelevante Gesetze und Verordnungen insbesondere für das eigene Berufsfeld anwenden b) Grundsätze der Delegation zahnärztlicher Leistungen im Kontext gesetzlicher Bestimmungen beachten und umsetzen c) Vorschriften des Medizinproduktegesetzes sowie weitere hygienerechtliche Vorschriften/Empfehlungen sachkundig umsetzen Die vorstehende Satzung zur Neufassung der Fortbildungsordnung für die Aufstiegs-Fortbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin/ zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten (ZMP-Fortbildungsordnung) der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg wird nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden- Württemberg vom 29.12.2015 Az: 3-5415.3-005/1, hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Stuttgart, den 08.01.2016 Dr. Bernhard Jäger Stellvertretender Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2016
FORTBILDUNGSFORUM Eine Initiative d
104 Fortbildung Von der Diagnose zu
106 Fortbildung Schweregrad bei Erw
108 Fortbildung Von der Zahn- zur M
110 Fortbildung Herbstmeeting im FF
112 Fortbildung 48. Jahrestagung de
114 Prophylaxe Höhere Stundenpausc
116 Praxis Foto: Fotolia Aktuelles
118 Namen und Nachrichten Nachdruck
120 Kultur Gerhard Richter im Museu
122 Termine » Kompaktseminar FVDZ
124 Amtliche Mitteilungen tekammern
Produktanzeigen 129 Presseinformati
Sonstiges Ihr Weg zum Eigenlabor Ic
Laden...
Laden...
Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden-Württemberg (IZZ)
Haus: Heßbrühlstraße 7, 70565 Stuttgart
Post: Postfach 10 24 33, 70200 Stuttgart
Telefon: 0711 222 966 0
Fax: 0711 222 966 20
presse@izzbw.de
Eine Einrichtung der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg
& der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz