34 Amtliche Mitteilungen demodalitäten unter Berücksichtigung der Anmeldefristen zu erfolgen. (2)Dem Bewerbungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen: a) Prüfungszeugnis als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r oder Zahnarzthelfer/in oder des gleichwertigen Abschlusses in beglaubigter Form, b) Nachweis über aktuelle Kenntnisse im Röntgen und Strahlenschutz gem. § 18 a RöV (3)In den Fällen des Nachweises eines gleichwertigen ausländischen beruflichen Bildungsabschlusses und/oder von Zeiten entsprechender Berufstätigkeit im Ausland sind jeweils Fotokopien der Zeugnisse/Bescheinigungen in übersetzter Form vorzulegen. § 5 Auswahl der Teilnehmer/innen (1)Die Teilnehmerauswahl erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen. (2)Über die Zulassung zur Teilnahme an der Fortbildung entscheidet die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg als „Zuständige Stelle“. Die Fortbildungsbewerber/innen werden schriftlich informiert. § 6 Schulungsstätte Fortbildungskurse für Zahnmedizinische Fachangestellte zur Erlangung von Handlungs- und Kompetenzfeldern auf dem Gebiet der „Gruppen- und Individualprophylaxe“, der „Herstellung von Situationsabformungen und Provisorien“, der „Hilfeleistung bei der kieferorthopädischen Behandlung“, der „Fissurenversiegelung von kariesfreien Zähnen“ und der „Praxisverwaltung“ können nach Ermächtigung der Lehrkräfte (Referentinnen und Referenten) durch die Kammer - bei den von der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg festgelegten Instituten oder Fortbildungseinrichtungen, - bei den Zentren für Zahn-, bei den Zentren für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Baden-Württemberg, - bei niedergelassenen Zahnärztinnen oder Zahnärzten, die von der Bezirkszahnärztekammer zur Fortbildung ermächtigt worden sind, durchgeführt werden. § 7 Zeitlicher Umfang und Struktur (1)Die Fortbildung zur Erlangung das fachkundlichen Nachweises dauert beim Kursteil I Gruppen- und Individualprophylaxe“ - 70 Unterrichtsstunden, Kursteil II a „Herstellung von Situationsabformungen und Provisorien“ - 30 Unterrichtsstunden. Kursteil II b „Hilfestellung bei der kieferorthopädischen Behandlung“ - 30 Unterrichtsstunden, Kursteil II c „Fissurenversiegelung von kariesfreien Zähnen“ – 30 Unterrichtsstunden und Kursteil III „Praxisverwaltung“ - 100 Unterrichtsstunden. Zeiten der Unterrichtsvor- und -nachbereitung sowie des Selbststudiums sind hierin nicht enthalten. (2)Die Fortbildung gem. Abs. 1 ist als kompetenzfördernder Lernprozess – auch im Kontext selbstgesteuerten eigenaktiven Lernens – ausgerichtet und setzt sich aus theoretischen und praktischen Präsenzphasen zusammen, begleitet durch Übungen und Demonstrationen. § 8 Handlungs- und Kompetenzfelder (1)Die Fortbildung ist in ihrer didaktischen Umsetzung und methodischen Struktur handlungsorientiert ausgerichtet. Dabei stellen die Lernprozesse in den jeweiligen Handlungs- und Kompetenzfeldern konkrete arbeitsbezogene Lernarrangements dar. In den Kursteilen I, II a, II b und II c sind diese zusätzlich gekennzeichnet durch praktische Übungen am Modell, am Phantomkopf und – unter zahnärztlicher Aufsicht und Kontrolle – am Patienten. (2)Die Fortbildung erstreckt sich beim Kursteil I „Gruppen- und Individualprophylaxe“ insbesondere auf die folgenden beruflichen Handlungs- und Kompetenzfelder: 1. Prophylaxe oraler Erkrankungen a) Ursachen oraler Erkrankungen aufzeigen und die Folgen erläutern b) Maßnahmen der Mundhygiene anwendungsbezogen kennzeichnen, Möglichkeiten der häuslichen und professionellen Prophylaxe mit ihren Methoden aufzeigen c) Fluoridpräparate in ihren Anwendungsmöglichkeiten und Wirkungen beschreiben und erläutern, Möglichkeiten der häuslichen Anwendung aufzeigen und patientenorientiert darstellen d) Praxisrelevante, prophylaxespezifische Indices abgrenzen und erheben e) Verfahren und Techniken der Zahnreinigung anwendungsbezogen umsetzen, allgemeinmedizinische Risikofaktoren patientenorientiert beachten ZBW 2/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Amtliche Mitteilungen 35 f) Hand- und maschinenbetriebene Instrumente (einschließlich Schall- und Ultraschallinstrumente) in ihren Anwendungen differenzieren (supragingivaler Einsatz) g) Schärfen von Scalern h) Oberflächen-, Interdental- und Füllungspolituren einschließlich des Entfernens von Überhängen durchführen i) Vorschriften des Medizinproduktegesetzes sowie weitere hygienerechtliche Vorschriften/ Empfehlungen sachkundig umsetzen 2. Be- und Abrechnung von prophylaktischen Leistungen a) Be- und Abrechnung prophylaktischer Leistungen der Praxis strukturieren b) Prophylaktische Leistungen be- und abrechenbar dokumentieren 3. Psychologie und Kommunikation Patienten über Notwendigkeit, Ziele und Wirkungen prophylaktischer Maßnahmen aufklären und motivieren 4. Zahnmedizinische Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf Demografische Herausforderungen aufgreifen und deren Bedeutung für die zahnmedizinische Betreuung älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen bewerten 5. Arbeitssicherheit und Ergonomie a) Gesundheitsrelevante Belastungen der Arbeitsprozesse am Arbeitsplatz erkennen. b) Strategien und Maßnahmen zur Verhaltensprävention umsetzen. 6. Rechtsgrundlagen Vorschriften des Medizinproduktegesetzes sowie weitere hygienerechtliche Vorschriften/Empfehlungen sachkundig umsetzen (3)Die Fortbildung erstreckt sich beim Kursteil II insbesondere auf die folgenden beruflichen Handlungs- und Kompetenzfelder: Kursteil II a „Herstellung von Situationsabformungen und Provisorien“: 1. Einführung • Situationsabformungen anfertigen - Anatomische Grundlagen zur Löffelauswahl - Löffelverbesserung durch individuelle Abdämmungen - Vorgehen bei schwierigen Patienten • Provisorien herstellen - Anatomische Grundlagen - Funktionsgerechte und gingivalprophylaktische Gestaltung - Ergonomisches Kombinieren verschiedener Materialien - Behandlungsbegleitende Hygieneanforderungen • Materialien anwendungsbezogen einsetzen - Gipse, Alginate, Silikone, verschieden polymerisierende Kunststofftypen zur Provisorienherstellung - Individuelle Materialauswahl entsprechend Anamnese und Indikation • Be- und Abrechnung von Situationsabformungen und Provisorien - Abrechnung der Situationsabformungen nach BEMA und GOZ - Abrechnung der Provisorien nach BEMA und GOZ - Differenzierung der zahntechnischen Materialund Laborleistungen 2. Praktische Übungen am Phantomkopf/Patienten • Herstellen von Provisorien aus verschiedenen Materialien mit und ohne funktionsgerechter Okklusalgestaltung • Herstellen von Provisorien für Inlays, Einzelkronen, Stiftkronen, Teilkronen und Brücken • Situationsabformungen 3. Korrekte Patienteninformation durch die zahnmedizinische Mitarbeiterin oder den zahnmedizinischen Mitarbeiter • Richtiges Verhalten des Patienten mit provisorscher Versorgung • Angepasstes Pflegeverhalten des Patienten • Eingehen auf mögliche Komplikationen Kursteil II b „Hilfestellung bei der kieferorthopädischen Behandlung“: 1. Art, Anwendung und Wirkungsweise herausnehmbarer und festsitzender Behandlungsgeräte differenzieren • Vorauswahl und Anprobe von Bändern • Befestigen von Bögen • Ausligieren von Bögen 2. Spezielle prophylaktische Maßnahmen KFO-begleitend durchführen 3. Klebereste nach Bracketentfernung entfernen, Zahnpolitur vornehmen www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2016
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