22 Berufspolitik Auf den ersten Blick scheint der Aufruf von Stéphane Hessel „Indignezvous“ vielleicht unterstellen mag. Vielmehr geht es darum, sich einer inhaltlich nur an seine Landsleute, die konstruktiven Auseinandersetzung Franzosen, gerichtet zu sein. Bei näherer Betrachtung erkennt man jedoch: Es ist ein Aufruf an alle Menschen dieses Planeten, die generationsübergreifend, verantwortungsbewusst denken und handeln wollen. Es kracht im Gebälk und hinter den Kulissen der Ärzteschaft knirscht es gewaltig zwischen der Berufsgruppe der Ärzte und Zahnärzte. Es geht um die neue GOÄ! Seit Jahren wird um eine neue GOÄ gerungen. Die jetzt geplante Novellierung der GOÄ betrifft uns Zahnärzte mit. Sie hat nicht nur in manchen Postionen und und Kritik zu stellen! Uns Zahnärzte treibt die Sorge um, dass sich die neue GOÄ in dieser Fassung nicht an einer modernen Heilkunde ausrichtet und sie nicht den Belangen eines freien Berufes gerecht wird. Wir fordern die Ärzteschaft auf, keine Einschränkung der analogen Berechnungsweise hinzunehmen. Mit Recht warnen wir vor einer Öffnungsklausel! Es muss in der GOÄ weiterhin die Möglichkeit bestehen, konzertierte Begründungen zur Überschreitung eines bestimmten Gebührensatzes beizubehalten. Gebührenziffern Einfluss, sondern Auch die abweichende freie vor allem im politischen Bereich. Während unsere Profession ca. 92 Honorarvereinbarung muss erhalten bleiben. Prozent niedergelassene Kolleginnen und Kommentar Kollegen umfasst, sind bei den Ärzten über 60 Prozent als angestellte Ärzte in Krankenhäusern tätig. Die Ausgangs- und Interessenslagen könnten nicht unterschiedlicher sein, ja sie sind diametral verschieden. Der Geschäftsführende Vorstand der BZÄK schrieb im Oktober 2015 an den Präsidenten der Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, einen persönlichen Brief, in dem die mangelnde Einbeziehung der Bundeszahnärztekammer in die Arbeiten an der neuen GOÄ moniert und die zentralen Kritikpunkte an den bekannt gewordenen Entwürfen vorgetragen wurden. Gleichzeitig bat der Vorstand in diesem Brief den Ärztepräsident dringend um ein Gespräch über die kritischen Passagen der neuen Novellierung. Jetzt geschah das Verwunderliche, ja Unfassbare: Die interne Diskussion und Kritik der BZÄK wurde in der FAZ Ende Oktober durch eine (gezielte?) Indiskretion veröffentlicht, just zum Zeitpunkt des Zahnärztetages in Hamburg, obwohl das Antwortschreiben von Montgomery, dem Vorstand der BZÄK, zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Ich meine: Dies ist nicht die faire und feine Art, wie man in einem Berufsstand persönlich und politisch miteinander umgeht. Wir Zahnärzte sind aber keine „Krawallmacher“, wie mancher Ärztefunktionär uns Erhebt Euch und wehrt Euch… Gebetsmühlenartig betont die Bundesärztekammer, dass die BZÄK Gelegenheit gehabt hätte, in der Arbeitsgruppe des BMG auf den Novellierungsprozess Einfluss zu nehmen und sei daher – im Verhältnis zu den anderen ärztlichen Berufsgruppen – sogar privilegiert. Fakt ist, dass die Zahnärzteschaft nie die Gelegenheit hatte auf den Novellierungsprozess der GOÄ einzuwirken, da die Bundesärztekammer und die PKV den GOÄ- Entwurf ohne jede Beteiligung der BZÄK entwickelt haben. Auch eigene relevante Arzt-Berufsgruppen, vor allem der Facharztverband, wurden nicht beteiligt, da die Vertreter der Ärzte und die PKV sich wohl einen störungsfreien Novellierungsprozess versprachen. Erst als die Verhandlungen weitgehend abgeschlossen waren, wurde die BZÄK über Grundzüge der neuen GOÄ informiert, jedoch unter Verzicht auf Mitteilung jeglicher Details. Mit Recht hat die Bundeszahnärztekammer wiederholt eine stärkere Einbindung, z. B. bei der Neubewertung der Röntgenleistungen, eingefordert: So stimmten die Delegierten der Bundesversammlung einstimmig einem Beschluss zu, dass die Bundeszahnärztekammer „eine Umwandlung der Gebührenordnung für Ärzte in eine Erstattungsgebührenordnung mit festen Einfachsätzen und vielfältigen Einschränkungen der Abrechnungsmöglichkeiten“ ablehnt. Eine freundliche Erinnerung an ein Schreiben der BZÄK mit Hinweisen zu den Notwendigkeiten bei Röntgenleistungen wurde mit der Frage beantwortet: „Sie erwarten doch nicht ernsthaft eine Antwort?“ Tatsache ist: In der Zeit vom 22. April bis 16. September 2015 fanden im BMG Sitzungen einer Arbeitsgruppe statt, in die das BMG tatsächlich auch die Bundeszahnärztekammer eingeladen hatte. In den Treffen dieser Arbeitsgruppe wurden der BZÄK aber lediglich Ergebnisse vorgestellt. Den Vertretern der Bundeszahnärztekammer wurde zwar die Möglichkeit eingeräumt, Anmerkungen zu machen, jegliche Kritik wurde aber mit dem Einwand vom Tisch gefegt, der Entwurf sei ein mühsam ausgehandelter Kompromiss. Man sei nicht bereit, neue Verhandlungen wegen uns Zahnärzten wieder aufzunehmen. Ohne jede ernsthafte Bereitschaft, Kritik anzunehmen, ist die Chance zur Meinungsäußerung eine gewollte Farce. Eine Privilegierung gegenüber anderen Berufsverbänden, die gar nicht gehört werden, wird sich daraus kaum ableiten lassen. Eine enge Einbindung der ärztlichen Berufsverbände sollte doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit bei einer Novellierung einer GOÄ sein. Dass der BÄK-Präsident die Anhörung der BZÄK als Privileg darstellt, lässt durchaus tief blicken. Denn: „Die private Gebührenordnung wird in ein Quasi-GKV-System mit Festgebühren überführt“ – das duale System der Krankenversicherung ist zudem in Gefahr und wird „ad absurdum“ geführt! Aus Sicht des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI) ebnet der vorläufige Stand der GOÄ einen Weg in Richtung einer Einheitsversicherung. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) moniert am GOÄ-Entwurf beispielsweise die Budgetierung, die Einrichtung einer Gemeinsamen Kommission und die strikte Beschränkung der Steigerungsmöglichkeiten von Gebührensätzen. Dr. Bernhard Jäger ZBW 2/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Fortbildung 23 Fortbildungsveranstaltung für Berufsschullehrer/innen Finden – Ausbilden – Binden Am 10. Dezember 2015 fand in der Geschäftsstelle der Landeszahnärztekammer eine Fortbildungsveranstaltung für die Berufsschullehrer/innen von Auszubildenden zu Zahnmedizinischen Fachangestellten statt. Die zentral koordinierte Lehrerfortbildung zum Thema „Hygiene und Qualitätssicherung – Anforderungen an Organisation, Dokumentation und Freigabe“ war gut besucht und beantwortete den Lehrkräften allgemeine und spezielle Fragestellungen rund um den Bereich des Hygienemanagements in der Zahnarztpraxis. Andrea Krämer von der Abteilung Praxisführung der Geschäftsstelle der Landeszahnärztekammer führte als Referentin durch die Veranstaltung und gab einen hochinteressanten und umfassenden Überblick über das Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis, der optimal auf den Teilnehmerkreis abgestimmt war. Hierbei wurden fundierte Informationen über die Anforderungen der Praxis- und Personalhygiene vermittelt, die jeweils um praxisnahe Fallbeispiele ergänzt wurden. Darüber hinaus wurde aufgezeigt, wie die Bestimmungen im Rahmen der Qualitätssicherung umzusetzen sind und welche Unterstützungsmöglichkeiten hierfür das Praxishandbuch der Landeszahnärztekammer bereithält. Praxisnahe Fortbildung. Durch die Erläuterung der notwendigen Hygienebestimmungen anhand zahlreicher Beispiele fand eine pra- xisnahe Fortbildung statt, die von den Lehrkräften aufmerksam verfolgt wurde. Im Rahmen der Veranstaltung entwickelte sich zudem ein konstruktiver Dialog, den die Lehrkräfte mit ihren Fragen unterstützten. Neben Muster-Qualitätssicherungs-Dokumenten sowie entsprechenden Verfahrensanweisungen aus dem Praxishandbuch der Landeszahnärztekammer wurde der systematische Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten erläutert, die Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten systematisch dargestellt, Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung vorgestellt und ergänzend Informationen im Bereich der Sterilgutverpackung, Sterilisation und Kennzeichnung von Medizinprodukten vermittelt. Abgerundet wurde das Referat durch eine Übersicht der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Praxishygiene. Praktische Umsetzung. In einem zweiten Vortrag ergänzte Susanne Weiß, Oberstudienrätin und Fachberaterin für Gesundheit am Regierungspräsidium Stuttgart, die praktische Umsetzung im berufsschulischen Lernfeldunterricht. Die Lernfelder, die durch Ziele, Inhalte und Zeitrichtwerte beschriebene thematische Einheiten darstellen, die an beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsfeldern orientiert sind, reflektieren die jeweiligen Arbeits- und Geschäftsprozesse in der Zahnarztpraxis. Aus der Gesamtheit aller Lernfelder ergibt sich somit der Beitrag der Berufsschule zur Berufsqualifikation der Zahnmedizinischen Fachangestellten. Duale Ausbildung. Neben dem Lernort Zahnarztpraxis, in dem der praktische Teil der Ausbildung vermittelt wird, ergänzt die Berufsschule an regelmäßig 1,5 Wochentagen die Ausbildung durch allgemeine und fachtheoretische Inhalte, die auf den Beruf zugeschnitten sind. Aus diesem Grund ist es eine wichtige Aufgabe, die Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten an den Lernorten Zahnarztpraxis und Berufsschule optimal zu unterstützen. » beck@lzk-bw.de Referentin. Andrea Krämer gab einen umfassenden Überblick über das Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis. Interessierte Zuhörer. Die Fachberaterinnen für Gesundheit an den Regierungspräsidien Tübingen, Helga Nusser (l.) und Stuttgart, Susanne Weiß (r.) verfolgten die Fortbildungsveranstaltung mit großem Interesse. Fotos: Mader www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2016
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