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Wählen – Verantwortung wahrnehmen

Ausgabe 2/2016

122 Termine »

122 Termine » Kompaktseminar FVDZ Baden-Württemberg und Berger Finanzdienstleistungen GmbH Wo? Zahnärztehaus Stuttgart Albstadtweg 9 70567 Stuttgart Samstag, 05. März 2016/ 8.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr Referenten: Gebühr: „Planen Sie Ihre Zukunft“/Fühlen Sie Ihrer Zukunft auf den Zahn Ihr Weg zur erfolgreichen Praxis Referenten aus Standespolitik und Wirtschaft FVDZ-Mitglieder: kostenlos, Nicht-Mitglieder: 40 Euro 7 Fortbildungspunkte Information und Anmeldung: FVDZ e. V. - Landesverband BW Albstadtweg 9 70567 Stuttgart Berger Finanzdienstleistungen GmbH Wettbachstr. 11 71063 Sindelfingen Tel. 0711-7803090 Fax. 0711-7803092 Mail: info@fvdz-bw.de Internet: www.fvdz-bw.de (Termine) Tel: 07031-793715 Fax: 07031-7937149 Mail: berger@befin.de Anzeige ZBW 2/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Amtliche Mitteilungen 123 Landeswahlausschuss Rahmenzeitplan für die Wahl zur Vertreterversammlung der LZK BW Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2016 folgenden Rahmenzeitplan für den zeitlichen Ablauf der 16. Wahl zur Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg für die Kammerperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 gemäß der Wahlordnung vom 23.01.2008 aufgestellt. Dienstag, 16.02.2016 Ablauf der Frist zur Bildung der Bezirkswahlausschüsse und Benachrichtigung der bestellten Mitglieder (§ 6 Abs. 6 Wahlordnung). Dienstag, 01.03.2016 Ablauf der Frist zur Aufstellung des Zeitplanes der Bezirkswahlausschüsse (§ 12 Abs. 2 Wahlordnung) und der Wählerliste (§ 13 Abs. 1 Wahlordnung). Dienstag, 22.03.2016 Ablauf der Frist zur Bekanntgabe des Zeitplanes der Bezirkswahlausschüsse, Mitteilung an die Wahlberechtigten über die Aufnahme in die Wählerliste (§ 13 Abs. 2, S. 3 Wahlordnung), Bekanntmachung und Auflegung der Wählerliste, der ein Abdruck der Wahlordnung beizufügen ist, mit Datum des Beginns und des Endes der Auflegungsfrist (§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Wahlordnung) und mit Hinweisen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 16 Abs. 1 Wahlordnung) innerhalb der im Zeitplan des Bezirkswahlausschusses festgelegten Frist, die anzugeben ist (§ 16 Abs. 2 Wahlordnung). Dienstag, 29.03.2016 bis Dienstag, 12.04.2016 2-wöchiger Zeitraum (Auflegungsfrist) für die Auflegung der Wählerliste in den Geschäftsstellen der Bezirkszahnärztekammern (§ 13 Abs. 2 Wahlordnung). Freitag, 15.04.2016 Ablauf der Frist (bis zum Ablauf des 3. Wochentags seit Ende der Auflegungsfrist) für die Anträge an den Bezirkswahlausschuss auf Berichtigung oder Vervollständigung der Wählerliste (§ 14 Abs. 1 Wahlordnung). Freitag, 29.04.2016 Ablauf der 2-wöchigen Frist zur Entscheidung über Berichtigung oder Vervollständigung der Wählerliste und ggfs. zur Berichtigung der Wählerliste (§ 14 Abs. 4 Wahlordnung). Abschluss der Wählerliste (§ 15 Wahlordnung). Fristsetzung durch Bezirkswahlausschuss für die Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 16 Wahlordnung). Freitag, 20.05.2016 Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (§§ 16, 17 Wahlordnung), anschließend unverzüg- liche Prüfung der Wahlvorschläge durch den Bezirkswahlleiter, ggf. unverzüglicher Hinweis auf Mängel an die Unterzeichner/innen (§ 18 Abs. 1 Wahlordnung). Montag, 30.05.2016 Ablauf der Frist zur Behebung von Mängeln eingereichter Wahlvorschläge (§ 18 Abs. 2 Wahlordnung). Freitag, 03.06.2016 Ablauf der Frist zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge (§ 18 Abs. 3 Wahlordnung). Mittwoch, 15.06.2016 Ablauf der Frist für die Aufstellung und den Druck der Stimmzettel. Freitag, 24.06.2016 Ablauf der Frist für die Versendung der Wahlunterlagen mit der Aufforderung, innerhalb der vom Bezirkswahlleiter bestimmten Frist (mind. 10 Tage gemäß § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 1 Wahlordnung) abzustimmen. Bekanntgabe von Ort und Zeit der Sitzung des Bezirkswahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses (§ 20 Abs. 1 Wahlordnung). Montag, 18.07.2016 Ablauf der Frist für die Stimmabgabe. Freitag, 22.07.2016 Ablauf der Frist für die Feststellung des Wahlergebnisses (§§ 21 24 Wahlordnung). Donnerstag 28.07.2016 Ablauf der Frist für die Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 25 Wahlordnung). Veranlassung der Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 10 Abs. 3 Wahlordnung). Einberufung der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertreterversammlung durch den Bezirksvorstand mit einer Frist von 3 Wochen (§ 26 Abs. 2 Wahlordnung). Samstag, 24.09.2016 Ablauf der Frist für die Abhaltung der konstituierenden Vertreterversammlungen der Bezirkszahnärz- www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2016

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