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Wählen – Verantwortung wahrnehmen

Ausgabe 2/2016

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116 Praxis Foto: Fotolia Aktuelles aus der Normung! Revision der Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 ISO-Normen werden alle fünf Jahre überarbeitet, um sie an neue und wichtige Anforderungen anzupassen. Der ISO 9001-Standard wurde im Jahre 1987 zum ersten Mal als QM-Norm publiziert. Seitdem fand alle sechs bis acht Jahre eine Revision statt. Die turnusgemäße Überprüfung der ISO-QM-Normen ergab bei der weltweit angelegten Nutzerumfrage eine Mehrheit für die Überarbeitung der Norm. Im Jahre 2012 wurde im ISO/ TC 176/SC 2 mit der anstehenden Revision begonnen. Im September des Jahres 2015 wurde der Überarbeitungsprozess mit der Veröffentlichung der revidierten 9001er-Norm abgeschlossen. Wesentliche Punkte der Änderungen (ISO 9001:2015): 1) Anwendung der „High Level Structure“-Neugliederung der Norm. Diese soll in Zukunft auch bei anderen Managementnormen (z. B. ISO 14001) verwendet werden. Ziel: Integration verschiedener Normen und Funktion als integriertes Managementsystem. 2) Die Anforderungen an die Führung nehmen durch die Verpflichtung zur Mitwirkung beim QM zu (Zahnarzt ist verpflichtet beim QM mitzuwirken!). 3) Betonung eines „risikobasierten“ Denkens. Bei der Planung (Prozesse) müssen Risiken adressiert werden. Vorbeugemaßnahmen sind keine eigenständigen Anforderungen mehr, sondern sind im „risikobasierten Ansatz“ enthalten. 4) Es wird Verständnis für den gesamten Kontext der Organisation sowie der Bedürfnisse und Erwartungen interessierter Parteien gefordert. 5) Die Dokumentationsanforderungen in Bezug auf das QM werden flexibler. Der Begriff „Dokumente und Aufzeichnungen“ wird ersetzt durch „dokumentierte Information“ (Dokumentationstiefe kann z. B. entsprechend des Risikos des Prozesses angepasst werden). 6) Ausdrückliche Forderung eines prozessorientierten Ansatzes (Produkt-/Dienstleistungsrealisierung/Kundenzufriedenheit werden stärker gewichtet/Forderung nach Prozesskennzahlen). 7) Keine Forderung nach einem Beauftragten der obersten Leitung (Kein QMB mehr!). 8) Wissen der Organisation ist eine Ressource. Sie ist zu bestimmen und zu vermitteln. (Hohe Bedeutung des Wissensmanagements). 9) Ein QM-Handbuch ist nicht mehr explizit gefordert. 10) Norm apostrophiert nunmehr auch die Dienstleistungen. 11) Zulässigkeit von Ausschlüssen im QM entfällt. Zusammengefasst gibt es deutliche Erleichterungen im Bereich der Dokumentationsanforderungen, QMB entfällt, risikobasiertes Denken schon bei der Gestaltung und Einführung von Prozessen, das bislang geforderte umfassende Handbuch entfällt. Damit kommt diese Revision den Anforderungen kleinerer und mittlerer Unternehmen deutlich entgegen und kann so flexibel gehandhabt werden. Für den Praxisführungsausschuss Dr. Norbert Engel, Mühlacker ZBW 2/2016 www.zahnaerzteblatt.de

Namen und Nachrichten 117 Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der „Welt am Sonntag“ Berufshaftpflicht für Hebammen Geburten und andere Krankheiten Es gibt in Deutschland immer weniger freiberufliche Hebammen, und das ist gut so. Gerne macht man dafür die Versicherungen verantwortlich, die 6843 Euro für eine Berufshaftpflicht verlangen, weil eine Hausgeburt ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Eine Frau kann nicht einfach entbinden wann und wo sie will, wie ein Hund oder eine Katze, sie gehört in ein Krankenhaus, wo ihr eine Versorgung mit multiresistenten Keimen geboten werden kann. Gegner dieser Lösung argumentieren, dass der überwiegende Teil der Menschheit nicht im Krankenhaus zur Welt gekommen ist. Wenn wir uns diesen überwiegenden Teil mal näher anschauen, wäre es vielleicht doch besser gewesen, er hätte zuerst das grelle Licht eines gut geführten Krankenhauses erblickt, wo man ihm gleich die richtige Leitkultur per Injektion verpasst hätte. Eine Geburt ist nichts weiter als eine normale Krankheit, deren Nebenwirkungen man mindestens 20 Jahre auch auf dem Konto verspürt. Doch man sollte nicht nur die Entbindung im Krankenhaus vorschreiben. Auch die Zeugung muss medizinisch überwacht werden. Es ist ja ein verantwortungsloser Irrsinn, dass heutzutage jeder Laie glaubt, einfach so zu Hause neues Leben erschaffen zu können. Nicht nur die Hausgeburt, auch die Hauszeugung muss bekämpft werden, notfalls mit Versicherungsprämien. Zippert zappt aus der „Welt am Sonntag“ Sozialpolitik SPD nutzt GOÄ-Novelle für die Bürgerversicherung Der zuständige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Dr. Karl W. Lauterbach war gnadenlos: Der Mediziner nutzte auf der jüngsten Klausurtagung der Fraktion Anfang Januar die aktuelle Schwäche der Ärzteschaft und blies zum Halali auf das wichtigste politische Ziel der schwächelnden Bundesärztekammer. Wenn es nach dem Willen der Sozialdemokratie geht, dann stimmt der Bundesrat der von der BÄK seit langem angestrebten Novelle der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) nicht zu. Da für die SPD drei wichtige Landtagswahlen anstehen neben Baden-Württemberg auch Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, machte die Partei gegenüber den Grünen deutlich, das gemeinsame Ziel der Einführung einer „Bürgerversicherung“ weiterzuverfolgen. Diese Drohung, schreibt „Ambulant + Stationär Aktuell“, richte sich naturgemäß auch gegen die von der SPD mittlerweile ungeliebte PKV, die zusammen mit den BÄK-Akteuren die Details der GOÄ-Novelle aushandelte und sich gleichzeitig für die Rückkehr der paritätischen Zahlung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsetzt. Der Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion im Wortlaut: http://www.spdfraktion.de/ sites/default/files/beschluss_gesundheit.pdf. IZZ/A+S aktuell Wahlkampf Mattheis fordert Rückkehr zur Parität Einige Politiker im sozial- und gesundheitspolitischen Bereich der Sozialdemokraten nähern sich in ihren Punkten derzeit verstärkt den Standpunkten der Linken an. Schließlich liebäugelt dieser Flügel mit rot-rotgrünen Regierungsalternativen. Die Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, hat die Wiederherstellung der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung hälftig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gefordert. Das sagte sie Mitte Januar bei einer Bundestagsdebatte über zwei Anträge der Oppositionsfraktionen zur Wiederherstellung der Parität in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Mattheis forderte, die Anträge im Parlament sollten ein Anlass für den Koalitionspartner sein, nun ernsthaft über diese Forderung zu diskutieren und Schritte zur Parität zu gehen. Erfreulich fand sie indes, dass der Arbeitnehmerflügel der CDU sich den Forderungen der SPD anschließe. Es bliebe zu hoffen, sagte die Ulmer Politikerin Mattheis, dass sich auch die Unionsführung dieser Sichtweise anschließe. Deutschland sei schließlich ein leistungsstarkes Land. Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Lage habe die jetzige zusätzliche Belastung der Arbeitnehmer ihre Grundlage verloren, sagte sie und verschwieg dabei allerdings die Tatsache, dass der Koalitionsvertrag einst etwas anderes vorsah. IZZ/A+S aktuell Anzeige www.zahnaerzteblatt.de ZBW 2/2016

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