Akademie Fortbildungsangebot September 2023 | November 2023 Curriculum Parodontologie 20.-21.10.2023 9534 19.01.2024 9535 20.01.2024 9536 Curriculum Implantologie 20.-21.10.2023 6327 Therapieplanung – Management komplexer Behandlungsfälle 16.-17.02.2024 6328 Der imlantologische Eingriff 22.-23.03.2024 6329 Das 1x1 der Implantologie – strukturiertes Vorgehen und Komplikationsmanagement 12.-13.04.2024 9330 Implantation am Implantationssimulator 14.-15.06.2024 9331 05.-06.07.2024 6332 Integration von chirurgischen und prothetischen Maßnahmen in der Implantologie Augmentative Verfahren bei der Implantation 25.-26.10.2024 6333 Komplexe Implantatrekonstruktionen 29.11.2024 6334 Abschlussseminar Therapieplanung – Management komplexer Behandlungsfälle Diagnostik und befundbezogene Therapie von Parodontalerkrankungen Das Aufklärungs-Therapie-Gespräch und die parodontale Vorbehandlung 08.03.2024 9537 Nicht-chirurgische Parodontitistherapie 09.03.2024 9538 19.-20.04.2024 9539 14.06.2024 9540 Einführung in die chirurgische Parodontitistherapie Chirurgisch-regenerative Parodontitistherapie Tipps und Tricks in der parodontalen Abrechnung 15.06.2024 9541 Befundevaluation und UPT 19.07.2024 9542 Abschlussseminar 9 Module | 113 Punkte | 5.290 € (inkl. Abschlussseminar) Bei Buchung des gesamten Curriculums erhalten Sie eine Ersparnis in Höhe von 7 % im Gegensatz zur Buchung in Einzelkursen. 8 Module | 149 Punkte | 7.550 € (inkl. Abschlussseminar) Bei Buchung des gesamten Curriculums erhalten Sie eine Ersparnis in Höhe von 7 % im Gegensatz zur Buchung in Einzelkursen. Zahnärzte/-innen Kurs Nr. 9472 | 10 Punkte Einzelkurs | Die therapeutische Kieferrelation Referenten: Prof. Dr. Jens C. Türp | PD Dr. Daniel Hellmann Datum: 08.09.2023 | 10:00 – 17:30 Uhr Kursgebühr: 580 € Kurs Nr. 9473 | 10 Punkte Einzelkurs | Bewegungsanalyse in der restaurativen Therapie Referent: PD Dr. Daniel Hellmann Datum: 09.09.2023 | 09:00 – 16:00 Uhr Kursgebühr: 580 € Kurs Nr. 9377 | 10 Punkte Einzelkurs | Ästhetische Zahnheilkunde unter Einsatz moderner Materialien und CAD/CAM Referent: Prof. Dr. Daniel Edelhoff Datum: 15.-16.09.2023 | 10:00 - 17:00 Uhr und 09:00 - 14:45 Uhr Kursgebühr: 800 € ZFA Kurs Nr. 9462 Einzelkurs | Die professionelle Implantatreinigung – Implantatpatienten/-innen in der Prophylaxe Referentinnen: Dr. Sonja Rahmi-Wöstfeld, M.Sc. | Nadja Pfister, ZMF Datum: 16.09.2023 | 09:00 – 13:00 Uhr Kursgebühr: 200 € Kurs Nr. 5827 Aufstiegsfortbildung | Gruppen- und Individualprophylaxe Referentinnen: Birgit Hackel, ZMF | Catérine Jost, ZMF u. a. Datum: 22.11. - 06.12.2023 Kursgebühr: 1.050 € (inkl. Prüfungsgebühr) Unser komplettes Programm mit vielen weiteren Kursangeboten finden Sie auch auf: www.za-karlsruhe.de Sichern Sie sich Ihre Printausgaben! Versand: Anfang September FORTBILDUNGS- PROGRAMM 2023 | 2024 Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe | Lorenzstraße 7 | 76135 Karlsruhe | Fon +49 721 9181-200 | Fax + 49 721 9181-222 | fortbildung@za-karlsruhe.de Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
ZBW_8-9/2023 www.zahnaerzteblatt.de 9_LEITARTIKEL VERSORGUNG ZUM NULLTARIF? „Die schwierigsten Vertragsverhandlungen seit 30 Jahren.“ Diese schlichte Feststellung des Vorsitzenden einer großen baden-württembergischen Krankenkasse macht deutlich, in welchem Umfeld die standespolitische Arbeit und die Interessenvertretung des Berufsstandes heutzutage stattfinden. Dr. Torsten Tomppert Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Wer bisher der Auffassung war, die Honorare für zahnärztliche Leistungen würden vertragspartnerschaftlich in Verhandlungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen festgelegt, muss sich seit diesem Jahr eines Besseren belehrt sehen: Für 2023 und 2024 hat der Bundestag den Anstieg der Punktwerte für GKV-Leistungen per Gesetz auf einen Höchstwert begrenzt. Einen Höchstwert, der weit unter dem liegt, was angesichts der hohen Inflation und steigender Personalkosten dringend geboten wäre. Verbunden mit der wieder eingeführten Budgetierung, anhaltend hoher Bürokratiebelastungen und zunehmender Konkurrenz durch Finanzinvestoren sind wir als Zahnärztinnen und Zahnärzte derzeit mit Herausforderungen konfrontiert, die viele nur noch mit immer größeren Mühen bewältigen können. Praxisaufgaben statt -übernahmen durch jüngere Kolleginnen und Kollegen, dauerhafte Anstellungsverhältnisse anstelle von Niederlassungen in Selbstständigkeit – all das sind längst keine fiktiven Szenarien mehr, sondern immer häufiger Realität. Der KZV-Versorgungsbericht 2023, der in dieser Ausgabe des ZBW vorgestellt wird, zeigt, Stand heute, eine landesweit gesicherte Versorgung, er beleuchtet aber auch die Entwicklungen, die die Versorgung bedrohen. NICHT ZUM NULLTARIF Wie die Selbstverwaltung unter den aktuellen Umständen das hohe Niveau der flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ guten Versorgung bewahren sollen, ohne dass es – wie Karl Lauterbach apodiktisch erklärt – Leistungskürzungen geben wird, weiß wohl nur der Gesundheitsminister selbst. Eine gute Versorgung zum Nulltarif ist unmöglich. Dass die gesetzlichen Krankenkassen angesichts einer Vielzahl zusätzlicher Aufgaben derzeit keine großen Überschüsse erzielen, ist unbestritten. Gleichzeitig kann man auch die Beiträge der ebenfalls von der Inflation betroffenen Versicherten nicht ins Unendliche erhöhen. Genauso klar ist aber: Es ist kein zukunftsfähiges Konzept, den immer größeren werdenden Bedarf an echten Strukturreformen in der GKV in trauriger Regelmäßigkeit mit frischen Milliarden, die man aus der Versorgung der Bevölkerung herauszieht, zu überdecken. Wo also führt uns diese Gesundheitspolitik hin? Sollen niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die teilweise bereits seit Jahrzehnten Verantwortung für ihre Patientinnen und Patienten übernehmen, gezwungen werden, nur noch marktwirtschaftlich statt zahnmedizinisch zu denken und zu handeln? Wer das will, befördert einen Systemumbau in Richtung großer iMVZ, der für gewisse Behandlungen hohe Renditen verspricht, während gleichzeitig die Grundversorgung und insbesondere die gute Prävention unter die Räder kommen. Die Debatte, wie umfangreich der GKV-Katalog im zahnmedizinischen Bereich sein muss, ist nicht neu. Sie gewinnt aber angesichts der derzeitigen Finanzlöcher an Brisanz – insofern ist es nicht überraschend, dass im GKV-Lager bereits davon fabuliert wird, die Zahnmedizin komplett in den privaten Bereich zu überführen. FEHLENDE WERTSCHÄTZUNG Neben der Frage, wie sich eine solche Maßnahme auf die Gesundheit der Versicherten auswirken würde, bleibt jedoch festzustellen, dass auch der GOZ-Punktwert seit 35 Jahren nicht mehr angepasst wurde und unser Berufsstand somit doppelt gegeißelt wird. Es ist nur folgerichtig dass die Vertreterversammlung der LZK BW am 22. Juli dieses Problem aufgegriffen und Prof. Dr. Gregor Thüsing als Referent eingeladen hat, um mit ihm die Perspektiven der GOZ und die Frage einer Verfassungsbeschwerde zu diskutieren. NEGATIVE FOLGEN Beide Aspekte – die Kürzung der Vergütung durch die Budgetierung und die Stagnation bei der GOZ – sind für die Zahnärzteschaft nicht länger hinnehmbar. Und dabei geht es längst nicht nur um unsere eigenen Interessen, sondern vielmehr um die drohenden negativen Folgen: Denn wenn das zahnärztliche Versorgungsnetz gerade im ländlichen Raum durch die abnehmende Niederlassungsbereitschaft gefährdet ist, geht dies unmittelbar auf Kosten der Bevölkerung. Wir sind für unsere Patientinnen und Patienten da. Das fordert unser Berufsethos als Heilberuflerinnen und Heilberufler. Wir stehen als Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg für wohnortnahe Praxisstrukturen und ein persönliches, von gegenseitigem Vertrauen und Empathie geprägtes Zahnarzt-Patienten-Verhältnis. Die Selbstverwaltung unseres Berufsstandes ist gerade in diesen harten Zeiten die richtige Institution, um dauerhaft die bestmögliche Versorgung der Menschen im Land zu organisieren. Aber die Rahmenbedingungen werden durch die Politik erlassen und sie können durch die Politik nachhaltig, schlimmstenfalls irreversibel beschädigt werden. Daher gilt für uns alle: Nicht nachlassen in unserem Bestreben nach guten Bedingungen für die Berufsausübung und „Zähne zeigen“ für eine gute Versorgung!
ZBW_8-9/2023 www.zahnaerzteblatt.de
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