24_TITELTHEMA ZBW_8-9/2023 www.zahnaerzteblatt.de Nachwahl. Dr. Florentine Carow-Lippenberger und Prof. Dr. Elmar Hellwig rücken als neue Mitglieder in den LZK-Vorstand. Künftig soll die Möglichkeit sowohl einer virtuellen Vertreterversammlung als auch einer virtuellen Vorstandssitzung bestehen. Dies macht eine Änderung der Geschäftsordnungen erforderlich. Die Aufwandsentschädigungsordnung wird durch die Aufnahme einer Regelung für die Referenten für Gutachterwesen ergänzt. Die Delegierten stimmten allen Satzungsänderungen mit großer Mehrheit zu. Die geänderten Satzungen finden sich in den Amtlichen Mitteilungen der Oktoberausgabe des ZBW. Andrea Mader Meldeportal auf der LZK-Webseite. Daher sei eine Anpassung der Meldeordnung erforderlich, erläuterte Dr. Montigel und zeigte alle Satzungsänderungen in einer übersichtlichen Synopse. Die Umbenennung des Prophylaxeausschusses in „Ausschuss für präventive Zahnmedizin und Mundgesundheit“ bedingt eine Änderung der Satzung der LZK. KOMMENTAR Dr. Dr. Alexander Raff stellvertretender GOZ-Referent der LZK BW FORTES FORTUNA ADIUVAT Dem Mutigen hilft das Glück – so der römische Philosoph Cicero in seinen „Gespräche(n) in Tusculum“. Cicero ist bemüht, in seinen Abhandlungen zu zeigen, dass tugendhaftes, also ethisch korrektes Handeln zum „Lebensglück“ gereicht. Auf diesen einfachen Nenner als Handlungsmaxime allein kommt der geneigte Zuhörer, der den Ausführungen von Prof. Dr. Georg Thüsing (Uni Bonn) zum Thema „Perspektiven der GOZ – wäre eine Verfassungsklage sinnvoll?“ bei der LZK-Vetreterversammlung lauschte. Denn von den Verfassungsrichtern Unterstützung zu erhalten bei einer Klage gegen die Nichtanpassung des Punktwerts der GOZ seit 1988 (und rechnerisch faktisch seit 1965), darauf darf offensichtlich nicht gehofft werden. So jedenfalls das ernüchternde Fazit von Prof. Thüsing. Das liegt zum einen daran, dass die Zahnärzte zu viel verdienen, jedenfalls mehr als die meisten anderen Akademiker. Und weil mit entsprechendem Zahlenmaterial, das allerdings teilweise bereits veraltet und von der Realität überholt ist, so gerne und locker von der Hand in der politischen Diskussion „argumentiert“ wird, braucht man sich tiefergehende Gedanken über die korrekte Anwendung einer Gebührenordnung gar nicht erst zu machen. Auch nicht über den systemischen Denkfehler, dass die politisch herangezogenen Verdienste durch zwei Gebührenordnungen gespeist werden und als Basis der Diskussion gar nicht taugen. Dass mittlerweile über 100 Positionen in der GOZ schlechter bewertet sind als vergleichbare Leistungen im BEMA – sei’s drum: Nirgendwo ist verfassungsrechtlich verbrieft, dass die private Gebührenordnung höhere Sätze aufzuweisen hätte als die gesetzliche Gebührenordnung – und wenn noch so oft betont werde, dass unterschiedliche Kriterien bezüglich des Behandlungsumfangs und der -tiefe bestünden. Prof. Thüsing forderte, nachdem er bei seiner GOZ-Analyse „keinen Stein auf dem anderen gelassen hatte“, doch einzelne „typische, nicht triviale“ Positionen in der GOZ zu identifizieren, bei denen die Bewertung besonders niedrig sei, gegebenenfalls sei hier ein Ansatzpunkt einer Klage zu verorten. Verwundert reibt sich der Zahnarzt die Augen: Sind die etwa noch nicht definiert? Und sind das nicht bereits allgemein bekannt Dutzende? In der Tat – sie sind bekannt! Jeder Zahnarzt weiß, dass die komplette zahnärztliche Chirurgie, Parodontologie sowie weite Teile der konservierenden Zahnerhaltung massiv niedriger honoriert werden in der GOZ als im BEMA. Aber warum sollen einzelne Maßnahmen erzielen, was deren Gesamtheit nicht vermag? Wenn also die GOZ auch mit juristischer Unterstützung nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden wird, dann hilft nur, sie selbst anzupassen. Darauf wurde unser Berufsstand bereits 2004 vom Bundesverfassungsgericht hingewiesen. Was bekanntlich die Anwendung von § 2,1 GOZ, also die Anwendung der freien Honorarvereinbarung, voraussetzt. Und also gilt: Fortes fortuna adiuvat.
ZBW_8-9/2023 www.zahnaerzteblatt.de 25_TITELTHEMA „Jetzt reicht’s“ – Kundgebung auf dem Stuttgarter Schlossplatz PROTEST GEGEN DIE FEHL- GELEITETE GESUNDHEITSPOLITIK Auf dem Stuttgarter Schlossplatz fand am 21. Juni eine groß angelegte Protestaktion statt. Zahnärzt*innen und ihre Praxisteams protestierten gemeinsam mit Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen gegen die Auswirkungen der aktuellen Gesundheitspolitik. Die größten Kritikpunkte der ca. 3.000 Demonstrant*innen, die ihrem Unmut lauthals Gehör verschafften, waren die überbordende Bürokratie, die Kürzung der Honorierung sowie eine ineffiziente Digitalisierung. Foto: KZV BW/Marco Kuhn Redebeitrag. Dr. Johannes Kast, Geschäftsführer von Dentimed, machte deutlich: Budgetierung bedeutet Leistungskürzungen für die Patient*innen. Und er forderte eine Novellierung der Gebührenordnung. Deutliches Signal. Unter den Demonstrierenden waren viele Zahnärzt*innen. Auch Dr. Hendrik Putze (l.), Vorsitzender der Kreisvereinigung Stuttgart der KZV BW, und Dr. Eberhard Montigel (r.), Vorsitzender der BZK Stuttgart, schlossen ihre Praxen, um den Protest zu unterstützen. Foto: Hendrik Putze Ein deutliches Zeichen gegen die aktuelle Gesundheitspolitik setzten 3.000 Demonstrant*innen in der Stuttgarter Innenstadt. Aufgerufen zu der Aktion hatte der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg gemeinsam mit elf weiteren Berufsverbänden, darunter Dentimed. Die Forderung: Dauerhafte Sicherstellung der ambulanten Versorgung und bessere Rahmenbedingungen für niedergelassene Praxen. Der stellvertretende MEDI-Vorstandsvorsitzende Dr. Michael Eckstein, der die Protestaktion initiiert hatte, führte durch die Veranstaltung und machte gleich zu Beginn deutlich: „Die katastrophale Berliner Politik der letzten Jahre ist ein Desaster für uns Niedergelassene, für unsere Teams, für die Patientinnen und Patienten und für die ganze ambulante Versorgung.“ Politisch verantwortete Budgetierung, Zwangsdigitalisierung, gesetzliche Reglementierungen und Überbürokratisierung seien die Gründe dafür, dass unser Gesundheitssystem krank sei, so auch MEDI-Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Baumgärtner. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Karsten Braun, und seine Stellvertreterin, Dr. Doris Reinhardt, sprachen in einem Grußwort den Protestierenden ihre Solidarität aus. Die niedergelassenen Praxen seien das Rückgrat der medizinischen Versorgung, sagte Braun. Es sei ein Alarmzeichen, wenn die Niedergelassenen die Versorgung als gefährdet ansehen würden. Weniger Bürokratie und ein zeitgemäßes Vergütungssystem, das auch eine Entlastung durch angestelltes Personal berücksichtige, seien notwendig. REDEBEITRAG VON DENTIMED Auch Vertreter*innen weiterer Ärzteverbände kamen zu Wort. Für die Zahnärzteschaft sprach Dr. Johannes Kast, Geschäftsführer von Dentimed und niedergelassener Zahnarzt in Göppingen. Er nahm unter anderem das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in den Blick: „Durch das GKV- Finanzstabilisierungsgesetz deckelt die Regierungskoalition die finanziellen Mittel für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung von gesetzlich Versicherten und kürzt das Honorar.“ Es sei an der Zeit, gemeinsam auf die Missstände wie steigende Kosten, ausufernde Bürokratie, Fachkräftemangel und Wettbewerbsdruck durch profitgetriebene investorengeführte Medizinische Versorgungszentren aufmerksam zu machen. Kast forderte unter Applaus die Überarbeitung der novellierungsbedürftigen Gebührenordnungen. Er machte klar: Budgetierung bedeute Leistungskürzungen für die Patient*innen. Auch die 2021 eingeführte neue PAR- Behandlungsstrecke sei dadurch bedroht. An den Gesundheitsminister appellierte er: „Herr Lauterbach, lassen Sie nicht zu, dass unsere Gesundheitsversorgung aus finanziellen Gründen das nicht das leisten kann, was technisch, wissenschaftlich und medizinisch möglich ist.“ Alle Redner*innen bekräftigten, dass der Protest auf dem Schlossplatz nur ein Auftakt sei. Weitere Aktionen seien in Planung, um den ärztlichen Forderungen weiterhin Nachdruck zu verleihen. Jenny Dusche
Laden...
Laden...
Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden-Württemberg (IZZ)
Haus: Heßbrühlstraße 7, 70565 Stuttgart
Post: Postfach 10 24 33, 70200 Stuttgart
Telefon: 0711 222 966 0
Fax: 0711 222 966 20
presse@izzbw.de
Eine Einrichtung der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg
& der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz