22_TITELTHEMA ZBW_8-9/2023 www.zahnaerzteblatt.de Vertreterversammlung der LZK BW SIGNAL AUS STUTTGART LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert zeigte sich hochzufrieden, dass die Vertreterversammlung den Vorstand überzeugt hat und nun ein klares Signal aus Stuttgart entsandt wird: Die 18. Kammerwahl im kommenden Jahr 2024 wird online stattfinden. „Das hat eine progressive Note und steht uns gut“, befand Dr. Tomppert in seinem Schlusswort bei der Vertretersammlung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg am 22. Juli in Stuttgart. Fotos: Franziska Kraufmann 4.0. Der LZK-Vorstand hat für das Jahr 2023 die Kampagne „35 Jahre Punktwert GOZ“ ins Leben gerufen, die den Kolleginnen und Kollegen die wirtschaftliche Erbringung von Privatleistungen unter Anhebung des Steigerungsfaktors und unter Zuhilfenahme einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ vor Augen führen soll. Drei Varianten zur Durchführung der nächsten Kammerwahlen standen für die Delegierten in der Vertreterversammlung zur Auswahl: entweder wie bisher schriftlich per Wahlzettel oder als Übergang in hybrider Form, d. h. auf Papier und online, oder ausschließlich als Online-Wahl. Nach dem Willen des Vorstandes sollten die Delegierten eine optimale Entscheidungsgrundlage erhalten. DIGITALE DEMOKRATIE Mit der Firma Polyas hatte sich die Landeszahnärztekammer einen der führenden deutschen Anbieter für Online-Wahlen mit 27 Jahren Erfahrung und Expertise an die Seite geholt. „Unser Fokus liegt auf Transparenz und Einfachheit zur Einhaltung der Wahlgrundsätze bei hoher IT- und Datensicherheit“, betonte der Mitarbeiter der Firma Polyas in seinen Ausführungen vor den Delegierten. Die Firma Polyas ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifiziert. Das Argument der Datensicherheit überzeugte die Delegierten ebenso wie die Live-Demo einer Online-Wahl, an der sich jede und jeder Delegierte über den Scan eines QR-Codes beteiligen konnte. Auch die Aussicht auf ein deutlich verschlanktes Prozedere des Wahlprozesses und ein mögliches Wahlmarketing trugen schließlich dazu bei, dass der Antrag für die Online-Durchführung der nächsten Kammerwahlen mit großer Mehrheit angenommen wurde. ANGEMESSENE VERGÜTUNG? „Sind Zähne weniger wichtig als Hamster?“ Die Erhöhung der Tierärztegebührenordnung (GOT) 2022 wird oft als Argument zur Anpassung der GOZ herangezogen. „Das ist legitim, dass Sie so denken“, befand Prof. Dr. Gregor Thüsing, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn. Der LZK-Vorstand hatte Prof. Thüsing in die Vertreterversammlung geladen, um die Perspektiven der GOZ zu erörtern beziehungsweise die Frage, ob eine Verfas-
ZBW_8-9/2023 www.zahnaerzteblatt.de 23_TITELTHEMA Vortrag. Prof. Dr. Gregor Thüsing referierte zum Thema „Die angemessene Vergütung zahnärztlicher Leistungen als verfassungsrechtliche Frage“. sungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht sinnvoll ist. Bereits 2012 habe er von einer Verfassungsbeschwerde abgeraten, so Prof. Thüsing, „die rechtlichen Grundlagen haben sich seit 2012 nicht maßgeblich verändert“. Das Verfassungsrecht ermögliche Spielräume. Vorgegeben sei, betonte Prof. Thüsing, dass ein Zahnarzt vom Verdienst leben müsse und eine ordentliche Patientenversorgung gegeben sein müsse. „Haben Sie nicht besetzte Studienplätze? Haben Sie Nachwuchsprobleme?“ Allesamt Fragen, die man verneinen muss, so Prof. Thüsing. Was die Einkommensentwicklung der Zahnärzte betreffe, so lägen Zahnärzte über der durchschnittlichen Inflationsentwicklung und der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland. „Der höchste Richter am Bundesverfassungsgericht verdient weniger als der durchschnittliche Zahnarzt!“ Ein Verfassungsbruch liege erst dann vor, wenn Zahnärzte Leistungen nicht mehr kostendeckend erbringen könnten beziehungsweise der Standard extrem reduziert werden müsse“, betonte Prof. Thüsing. Sollte der Berufsstand den Weg nach Karlsruhe erwägen, empfahl Prof. Thüsing, zunächst einmal einzelne Leistungen zu finden, die unterbewertet sind. Was bleibt, ist die abweichende Vereinbarung nach § 2. Einen Weg, den der Berufsstand mit seiner GOZ- Kampagne 2023 bereits eingeschlagen hat und weiterverfolgen wird und muss. NACHWAHLEN Mit dem Ausscheiden von Dr. Peter Riedel und Dr. Hendrik Putze war die Nachwahl zweier Mitglieder des LZK- Vorstandes notwendig. Auf Vorschlag des BZK-Vorsitzenden aus Freiburg, Dr. Norbert Struß, stand Prof. Dr. Elmar Hellwig zur Wahl. Für den Stuttgarter Bezirk schlug BZK-Vorsitzender Dr. Eberhard Montigel Dr. Florentine Carow-Lippenberger vor. In geheimer Wahl erhielten beide ein überzeugendes Votum für ihre künftige Arbeit im LZK-Vorstand. In weiteren Nachwahlen votierten die Delegierten für Dr. Priska Fischer als Mitglied im Ausschuss für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen und im Berufsbildungsausschuss. In die Widerspruchsausschüsse für KFO und Oralchirurgie wählten die Delegierten Dr. Florentine Carow-Lippenberger als Mitglied beziehungsweise stellvertretendes Mitglied. Die Wahl von Dr. Carow-Lippenberger in den LZK-Vorstand bedingt ihr Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe. Als neues Mitglied in den Verwaltungsrat wählten die Delegierten Dr./Med. Univ. Budapest Edith Nadj-Papp. Mehrheiten. Die Anträge des Vorstandes fanden große Mehrheiten in der Vertreterversammlung. SATZUNGSÄNDERUNGEN Gleich fünf Satzungen sollten in der Vertreterversammlung eine Änderung erfahren: Die Meldeordnung, die LZK- Satzung, die Geschäftsordnungen von Vorstand und Vertreterversammlung sowie die Aufwandsentschädigungsordnung. Durch die Satzungsänderungen führten der Vorsitzende des Satzungsausschusses, Dr. Eberhard Montigel, sowie die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Dr. Eva Hemberger, für die Aufwandsentschädigungsordnung. Die Meldung der Kammermitglieder erfolgt zukünftig über ein webbasiertes
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