20_TITELTHEMA ZBW_8-9/2023 www.zahnaerzteblatt.de Dr. Peter Riedel. Die Abrechnungshotline gewährleistet eine bessere Erreichbarkeit der Mitarbeitenden in den Bezirksdirektionen. Damit bleibe die Regionalität gewahrt. „Daher sind solche Gesetze Gift für das Gesundheitswesen!“, ergänzte Dr. Dr. Alexander Raff mit Blick auf das GKV- FinStG. Langjähriger Einsatz. Mit viel Applaus wurde Dr. Wilfried Forschner (Biberach) von den VV- Delegierten verabschiedet. Mit Rückgabe der Kassenzulassung endet auch sein Mandat in der Vertreterversammlung, das er – unter anderem als Vorsitzender der Bezirksgruppe Tübingen – immer mit Leidenschaft, Kompetenz und großem Einsatz für die Kolleg*innen ausgefüllt hatte. GKV-FINANZEN Der Vorstandsvorsitzende der KZV BW Dr. Tomppert nahm den Ball auf und beleuchtete die Auswirkungen des GKV- Finanzstabilisierungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag Ende des vergangenen Jahres beschlossen hatte. Dieses Gesetz sei ein „eklatanter Wortbruch des Herrn Lauterbach“. Die finanziellen Mittel, die im Zuge der Einführung der neuen PAR-Leistungen mit den Selbstverwaltungspartnern konsentiert und damit zugesagt wurden, würden nicht primär den Praxen genommen. Vielmehr fehlten diese Mittel nun für die Versorgung der Patient*innen. Dr. Torsten Tomppert: „Wir haben es satt, uns auspressen zu lassen! Damit muss Schluss sein!“ Es gehe nicht an, „ein völlig verkorkstes System immer wieder mit Sonderopfern durchzubringen“. Dieses System dürfe man nicht weiter mit Übergangsmitteln zukleistern, vielmehr bedürfe es einer grundlegenden Reform der GKV-Finanzen. Vorschläge dazu habe das Bundesgesundheitsministerium bis Ende Mai 2023 vorlegen sollen, diese Frist jedoch nicht eingehalten. Dr. Tomppert betonte, dass der zahnärztliche Berufsstand trotz entsprechender Ankündigungen des Gesundheitsministers, keine weiteren Sparmaßnahmen im ambulanten Sektor vornehmen zu wollen, weiterhin wachsam bleiben müsse. Insbesondere gelte es, die im GKV-FinStG vorgesehene Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes im Bereich der PAR-Versorgung vorzubereiten. KAMPAGNE „ZÄHNE ZEIGEN“ Dies sei ein zentrales professionspolitisches Ziel der kommenden Monate, sagte Dr. Tomppert auch mit Blick auf die bundesweite öffentlichkeitswirksame Kampagne „Zähne zeigen“. Bei der Umsetzung der Kampagne in Baden-Württemberg arbeite die KZV BW eng mit der Landeszahnärztekammer (LZK BW) und dem Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit (IZZ BW) zusammen, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen. Der KZV-Vorstandsvorsitzende forderte alle Zahnärzt*innen auf, die Kampagne aktiv zu unterstützen und durch das direkte Gespräch mit den Patient*innen, den Druck auf die Politik zu erhöhen. Alle notwenigen Informationen zur Kampagne der Zahnärzteschaft finden Sie auf der Seite der KZV BW unter https://bit.ly/44uJEnG oder direkt auf der Landingpage https://www.zaehnezeigen.info/. IMVZ Ein weiterer Schwerpunkt der aktuellen gesundheitspolitischen Auseinandersetzung betrifft die bislang nur unzureichend regulierte Entwicklung bei medizinischen Versorgungszentren, die von fachfremden Finanzinvestoren mit primär kommerziellen Interessen geführt werden. Auch hier sei das Bundesministerium für Gesundheit im Verzug bei der Vorlage konkreter Maßnahmen. Zwar habe der Minister angekündigt, entsprechende Regelungsinhalte im Rahmen des noch für 2023 geplanten Versorgungsgesetzes II umzusetzen, zum Zeitpunkt der Vertreterversammlung sei man die Vorlage eines Gesetzentwurfs jedoch schuldig geblieben. Dagegen begrüßten der Vorstand und die Delegierten einmütig den unmittelbar vor der VV vom Bundesrat beschlossenen Entschließungsantrag „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“,
ZBW_8-9/2023 www.zahnaerzteblatt.de 21_TITELTHEMA der einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von investorengetragenen MVZ (iMVZ) enthielt. Mit diesem würden wesentliche Forderungen des zahnärztlichen Berufsstandes aufgegriffen, betonte Dr. Tomppert. Dies sei ein Indiz, dass der Einsatz der zahnärztlichen Körperschaften bei der Politik durchaus erfolgreich sein könne. Lediglich der fachliche Bezug bei gründungsberechtigten Krankenhäusern fehle in dem Beschluss des Bundesrats, weswegen Vorstand und VV-Delegierte diese Forderung in einem Antrag mit dem Titel „Wirkungsvolle Regulierung von iMVZ schnell auf den Weg bringen“ erneuerten. WEITERE BESCHLÜSSE In weiteren Anträgen und Resolutionen positionierten sich die Delegierten klar für den Erhalt der Freiberuflichkeit und einer starken Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, für eine auskömmliche Vergütung anstelle der Budgetierung sowie zum Thema Digitalisierung. Nach zwei – coronabedingt – budgetfreien Jahren sind die Selbstverwaltungspartner seit 2023 wieder verpflichtet, Ausgabenvolumina zu vereinbaren. Am zweiten Tag der Konferenz wurde – nach intensiver Diskussion – der Honorarverteilungsmaßstab 2023 einstimmig beschlossen. PERSONALGEWINNUNG Das Thema „Fachkräfte“ ist von überragender Bedeutung – in den Praxen wie innerhalb der KZV-Verwaltung, betonte Ass. jur. Christian Finster, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands. Den Weg einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf wolle man fortsetzen. „Unsere Beschäftigten in den Zahnärztehäusern schätzen insbesondere die flexible Arbeitszeitgestaltung durch Gleitzeitregelungen, individuelle Teilzeit- Modelle und die weitreichenden Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten.“ Das Ziel, eine positiv besetzte Arbeitgebermarke „KZV BW“ zu prägen, sei verbunden mit einem Dreiklang aus „Gewinnen, Halten, Fördern“. DIENSTLEISTUNGEN Verschiedene Serviceangebote der KZV BW stellte Dr. Peter Riedel, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, vor. Insbesondere sei es das Ziel des Vorstands, den Praxen schnell und barrierefrei bei konkreten Fragen gerade im Abrechnungsbereich zur Seite zu stehen. In diesem Sinne habe man ein Call-Center- Management mit Einteilung in einen First-Level-Support bei einfachen Fragestellungen und einen Second-Level-Support für komplizierte Fragen installiert. Durch das geringere Anrufaufkommen im Second-Level-Support blieben mehr zeitliche Kapazitäten für die Beantwortung, was zu einer hohen Zufriedenheit bei Mitgliedern wie Beschäftigten führe. INFO Dr. Holger Simon-Denoix Sämtliche politischen, organisatorischen und personellen Beschlüsse wurden nach der Vertreterversammlung im Rundschreiben an die Mitglieder der KZV BW kommuniziert. Diese können auf der Webseite unter https://bit.ly/3pAayf4 eingesehen werden. KOMMENTAR Dr. Hans Hugo Wilms Vorstandsreferent für Öffentlichkeitsarbeit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Das war ein guter Aufschlag des neuen Vorstandes zu Beginn der Legislaturperiode. Die Delegierten der neuen Vertreterversammlung (VV) erhielten mit den Berichten der drei Vorstandsmitglieder einen guten Überblick über deren Ressorts und gleichzeitig die aktuellen Entwicklungen in ihren Zuständigkeitsbereichen. Mehr Transparenz geht fast nicht! Gleich zu Beginn erläuterte der Vorstandsvorsitzende Dr. Torsten Tomppert die Ziele des Vorstandes für die nächsten sechs Jahre und hing eine hohe Messlatte auf. Standespolitik neu denken ist ein ambitionierter Ansatz, den er auch gleich mit Überlegungen unter dem Leitgedanken „Quo vadis Gesundheitswesen“ unterfütterte. Muss der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) immer mehr aufgebläht werden? Die aktuelle gesundheitspolitische Situation mit der Wiedereinführung der strikten Budgetierung erzwingt es geradezu, eher in die andere Richtung zu denken. Macht es nicht Sinn, z. B. auch über Priorisierung von Leistungen nachzudenken? Welcher Bereich in der Gesundheitsversorgung ist nicht besser im Sinne einer Pilotfunktion dafür geeignet als die Zahnmedizin? Oder wollen wir uns weiter wie eine Zitrone auspressen lassen? Dieses neue Denken erfordert sicherlich Mut und Ausdauer! Dazu braucht es neben dem Engagement der gut aufgestellten Teams aus der Verwaltung die Mitarbeit des Ehrenamtes, der Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis, die ihre Arbeits- und Freizeit zur Verfügung stellen, um auch die weiteren Ziele zu erreichen wie Bürokratieabbau, Förderung von Nachhaltigkeit, Gewinnung von Fachkräften, gute Vergütungsverträge und die Digitalisierung von Prozessen zur Entlastung der Praxen. Oberste Priorität bei der Umsetzung dieser Zielvorgaben muss die Mitnahme der Praxen sein. Ohne deren Verständnis und Solidarität kann eine Interessensvertretung gegenüber der Gesundheitspolitik und den Krankenkassen nicht funktionieren. Hier liegt eine hohe Verantwortung für Vorstand und Ehrenamt, die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen zu erreichen, auf welchen Kanälen auch immer. Auch das gehört zur Zielsetzung am Anfang einer neuen Legislaturperiode!
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