38 Fortbildung Unfall Stoß- und sturztypische Lokalisationen • Stirn • Augenbrauen • Nase • Kinn • Mund/Zähne • Ellenbogen • Unterarme • Handballen • Knie • Schienbeine Merke prominente Kopf- und Gesichtspartien, sowie Streckseiten der Extremitäten und Extremitätengelenke körperliche Gewalt Stoß- und sturzuntypische Lokalisationen • Ohren (v. a. Ohrmuschelrückseite & Hinterohrregion) • Nase • Wangen • Mund, Lippen • behaarte Scheitelpartie des Kopfes • Hals • Schultern • Arme (Vorder- und Rückseite) • Rücken • Bauch • Schambereich • Gesäß • Beine (Vorder- und Rückseite) Merke im Allgemeinen besonders bekleidete Körperpartien, behaarte Kopfhaut und Gesicht, Ohren u. geformte Verletzungen Verletzungsbefunde. Vergleich der typischen Lokalisation von Verletzungsbefunden (wie Hämatomen und Schürfungen) bei Unfällen und bei körperlicher Gewalt (Tabelle 1). Abb. 7 Schematische Gegenüberstellung der typischen Lokalisationen von Verletzungsbefunden (wie Hämatomen) bei Unfällen (gelb: stoß- und sturztypische Lokalisationen) und bei körperlicher Gewalt (rot: stoß- und sturz-untypische Lokalisationen) (Abb. 7). Grafik: Hala Hadid gen machen und müssen daher sicher diagnostiziert bzw. ausgeschlossen werden. Wir danken Dr. med. Saskia Etzold, Gewaltschutzambulanz Charité, Universitätsmedizin Berlin, für die freundliche Überlassung der Abb. 1 bis 6 und 8 bis 10. Ein herzlicher Dank gilt Zahnärztin Hala Hadid für die freundliche Überlassung der Schemazeichnung (Abb. 7). Dr. Julian Schmoeckel, Abteilung Präventive Zahnmedizin und Kinderzahnheilkunde, ZZMK,Universitätsmedizin Greifswald Dr. Natalie Stanislawski Fachärztin für Rechtsmedizin, Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin, Potsdam Fotos: Dr. S. Etzold Abb. 8 Abb. 9 Abb. 10 Storchenbiss am Nacken/Hinterkopf. Dies ist kein Anzeichen körperlicher Gewalt, sondern bei Säuglingen häufig vorzufinden. Die scharf begrenzte Rötung ist bedingt durch die Erweiterung kapillärer Hautgefäße. Storchenbisse verschwinden üblicherweise in den ersten Lebensjahren, können aber auch persistieren (Abb. 8). Striae auf dem Rücken eines älteren Kindes. Dieser Befund ist kein Anzeichen körperlicher Gewalt, sondern durch ein schnelles Längenwachstum mit Überbeanspruchung des Bindegewebes bedingt. Die resultierenden Bindegeweberisse vernarben und es bleiben helle Narben (Abb. 9). Krätze. Auch dieser Hautbefund am Knöchel des linken Fußes ist kein Anzeichen körperlicher Gewalt, sondern durch Krätze bedingt und erfordert eine entsprechende Behandlung Abb. 10). ZBW 12/2019 www.zahnaerzteblatt.de
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