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Verantwortung – in der Politik wie im Gesundheitswesen

Ausgabe 12/2019

12 Berufspolitik Foto:

12 Berufspolitik Foto: BBZÄK/Tobias Koch Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer Baden-Württemberg-Power in Berlin Die Baden-Württemberg-Power in Berlin auf den Punkt gebracht, heißt: Baden-Württemberg bringt drei Anträge zu GOZ, Bürokratieabbau und Haushalt in die Bundesversammlung der BZÄK ein. Eine überwältigende Mehrheit der Delegierten in der Bundesversammlung votiert für diese Anträge. Der von Baden-Württemberg initiierte GOZ-Antrag „Erhöhung des GOZ-Punktwertes mit jährlicher Dynamisierung“ ist der einzige GOZ-Antrag, der eine Mehrheit findet. Und die neue Achse erfolgreicher Zusammenarbeit und Vorbereitung unter den Delegierten führt von Baden-Württemberg über Thüringen nach Hamburg. „Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung auf, den seit 1988 unveränderten Punktwert der GOZ unter Berücksichtigung der Steigerung der praxisspezifischen Kosten sofort deutlich anzuheben und indexiert und dynamisiert jährlich anzupassen.“ Diesem aus Baden-Württemberg initiierten Antrag schlossen sich die Delegierten der Zahnärztekammern Hamburg, Thüringen, Westfalen- Lippe, der Landeszahnärztekammer Hessen, der Bayrischen Landeszahnärztekammer sowie die GOZ-Referenten aus Baden-Württemberg, Bremen, Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein an. Das Abstimmungsergebnis fiel eindeutig aus: Einstimmig wurde der Antrag befürwortet. Drei weitere Anträge zur GOZ, unter anderem vom BZÄK-Vorstand, ließen die Delegierten durchfallen. Die Verabschiedung eines einzigen GOZ-Antrages durch die Bundesversammlung ist ein Novum. Der Antrag kommt damit einer Resolution gleich. Die mehrstündigen Diskussionen über die richtige Strategie und Richtung im Hinblick auf die GOZ in der Bundesversammlung sind legendär. Umso höher ist es zu bewerten, dass es dem Berufsstand dieses Mal gelungen ist, eine klare und eindeutige Forderung an den Gesetzgeber zu adressieren. „Insbesondere die jährliche Dynamisierung des Punktwertes ist für uns zentral, ich habe diese Forderung bereits bei unserem gesundheitspolitischen Frühstück mit den Abgeordneten der Regierungskoalition im Gesundheitsausschuss im Mai dieses Jahres gestellt“, betont LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert. Kommerzialisierung stoppen. Ebenso klare Beschlüsse fasste die Bundesversammlung zu weiteren zentralen Zukunftsthemen des Berufsstandes. ZBW 12/2019 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 13 „Unser Berufsstand droht zu einem Investment zu verkommen“, beklagte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in seinem Bericht die Kommerzialisierung der zahnärztlichen Versorgung durch gewinnorientierte Fremdinvestoren. Neben den sozialrechtlichen Vorgaben im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) müssen ergänzende berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden. In einem Antrag forderte die Versammlung den Gesetzgeber daher auf, „eine Regelung hinsichtlich der Besitzverhältnisse bei Zahnheilkunde anbietenden Kapitalgesellschaften im Zahnheilkundegesetz zu implementieren“. Bedauerlicherweise fand der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Steffen, zur Problematik von Fremdinvestoren in der Zahnmedizin in seinem Grußwort keine Worte. Mit großer Ausführlichkeit ging er hingegen auf das aktuelle Lieblingsprojekt des Gesundheitsministers, Digitalisierung und Innovation, ein. Dr. Steffen zeigte sich überzeugt, dass das BMG „die richtige Balance zwischen Chance und Risiko“ gefunden hat und kündigte an, dass die Bundesregierung den Schwerpunkt ihrer EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr im Bereich Digitalisierung und Innovation setzen werde. Ungeachtet dessen sieht die Bundesversammlung noch Nachholbedarf bei der Digitalisierung und vermisst insbesondere „einen Ordnungsrahmen für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen, in dem der Schutz von Patientendaten und das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Zahnärzten an erster Stelle“ steht. Neuregelung der Ausbildung. Für die Umsetzung der von der Europäischen Kommission beschlossenen Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die Berücksichtigung der Zahnmedizin im Masterplan 2020 sagte Dr. Steffen der Versammlung hingegen die volle Unterstützung des BMG zu. „Keine Verwaschungen zwischen Fach- und Rechtsaufsicht“, forderte Dr. Engel beim Thema Verhältnismäßigkeitstest. Ihre Forderungen in Bezug auf die Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung konkretisierten die Delegierten in zwei Anträgen: Sie mahnten die Aufnahme des ersten Studienabschnitts Zahnmedizin in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 an, nachdem im Juni 2019 dieser wesentliche Kernpunkt der ZÄPrO-Novelle vom Bundesrat zurückgestellt worden war. Gute Vorarbeit. Der Grundstein für den Antrag „Bürokratieentlastung und Transparenz der Medizinprodukteherstellerangaben“ wurde am Vorabend der Bundesversammlung in der gemeinsamen Vorbesprechung der Delegierten der Zahnärztekammern Hamburg und Thüringen mit den Delegierten der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg gelegt. LZK- Vize Dr. Norbert Struß stellte den Delegierten hier seinen Antrag vor. Darin wird der BZÄK-Vorstand aufgefordert, „gegenüber der Politik und allen relevanten Stellen einzufordern, dass bei der Umsetzung der EU-Verordnung über Medizinprodukte die fachlichen und rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Von den benannten Stellen BfArM, ZLG, VDDI, RKI und BV Dental ist darauf hinzuwirken, dass bei der Zulassung von Medizinprodukten die Herstellerangaben, insbesondere zur Medizinprodukte-Aufbereitung, diesen Anforderungen genügen“. Die gute Vorarbeit und Absprache zahlte sich erneut aus in der Versammlung wurde der Antrag einstimmig befürwortet. Förderung junger Kollegen. Ein Thema, das dem im kommenden Jahr aus seinem Amt scheidenden BZÄK-Präsidenten Dr. Peter Engel besonders am Herzen liegt, ist die Förderung junger Kolleginnen und Kollegen in der Selbstverwaltung. Im vergangenen Jahr diskutierte das Gremium zum Teil hitzig und sehr kontrovers über den richtigen Weg, um den Anteil junger Kolleginnen und Kollegen in den zahnärztlichen Selbstverwaltungsgremien und Führungspositionen zu erhöhen. In diesem Jahr freute sich Dr. Engel zum einen, dass der Anteil weiblicher Delegierter in der Bundesversammlung von 14,8 Prozent auf 20,6 Prozent angestiegen ist. Und er freute sich über die deutliche Mehrheit für zwei Anträge des BZÄK-Vorstandes zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung des standespolitischen Nachwuchses. Dentales Erbe bewahren. 55.000 Euro spendeten die Delegierten der Bundesversammlung für die geplante Zusammenführung der Proskauer-Witt-Sammlung der BZÄK mit dem Dentalhistorischen Museum im sächsischen Zschadraß in der Nähe von Leipzig. Zuvor hat Dr. Thomas Breyer den Berufsstand nochmals eindringlich gebeten, sein dentales Erbe zu bewahren und mit einer Spende zu unterstützen. 200.000 Euro werden benötigt, damit die rund 500.000 Exponate aus 5.000 Jahren Zahnheilkunde gesichert und für die Nachwelt erhalten werden können, in der dann weltweit größten Sammlung kulturhistorischer Gegenstände. Gastgeber 2020. Mit dem Dank für ihre „gute und disziplinierte Diskussionskultur“ verabschiedete BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel die Delegierten und sagte „Film ab …“ In einem kurzen Film stellten sich Baden-Württemberg, die Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg und die Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe als Gastgeber des Deutschen Zahnärztetages 2020 vor. Zeitgleich mit der Bundesversammlung finden im nächsten Jahr die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe in Karlsruhe statt. » mader@lzk-bw.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 12/2019

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