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Umfangreichster Koalitionsvertrag aller Zeiten

Ausgabe 4/2018

36 Namen und Nachrichten

36 Namen und Nachrichten Zitat „Selbst Alexander Dobrindt umarmt mich immer, wenn er mich sieht. Ich habe mal zu ihm gesagt: Du hältst mich doch sowieso für eine coole Alte.“ Die ehemalige Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in einem Interview auf „SZ.de“ über ihr Verhältnis zu Alexander Dobrindt. Influenza Präzise Impfempfehlung Foto: Susie Knoll Die Ständige Impfkommission (STIKO) präzisiert ihre Influenzaimpfempfehlung und empfiehlt für die Impfung gegen saisonale Influenza einen quadrivalenten Influenzaimpfstoff mit aktueller, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlener Antigenkombination. Diese Empfehlung gilt für alle Personen, für die die saisonale Influenzaimpfung von der STIKO empfohlen wird. Für die saisonale Influenzaimpfung stehen eine trivalente inaktivierte Vakzine (TIV), die Antigene der beiden Influenza A-Virus Subtypen A/H3N2 und A/ H1N1 sowie einer der zwei saisonalen B-Viruslinien (Victoria oder Yamagata) enthält, und seit 2012 auch eine quadrivalente inaktivierte Influenzavakzine (QIV) zur Verfügung. Aufgrund der großen genetischen Variabilität der Influenzaviren wird die Antigenkombination für die saisonalen Influenzaimpfstoffe von der WHO jährlich neu festgelegt IZZ/Epidemiologisches Bulletin T-Zell-Therapie Erste klinische Studie Der Biotechkonzern Medigene darf bald mit der eigenen TCR- Therapie eine erste klinische Studie mit Krebspatienten starten. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Ethikkommission haben dem Konzern die Genehmigung für das Studiendesign der ersten geplanten klinischen Phase-I/II-Studie mit der T-Zell-Rezeptor (TCR)-modifizierten T-Zell-Therapie MDG1011 erteilt. Die Studie wird etwa 92 Blutkrebspatienten mit akuter myeloischer Leukämie (AML), myelodysplastischem Syndrom (MDS) oder multiplem Myelom (MM) behandeln. Zurzeit überprüft das PEI die lokal erteilte Herstellungslizenz. Die erhaltenen Genehmigungen für MDG1011 seien ein wichtiger Schritt zum Start der Studie, teilt der Konzern mit. Mit diesem spezifischen Studiendesign ist es möglich, die T-Zell-Therapie gleichzeitig in unterschiedlichen Erkrankungen zu untersuchen und parallel Daten in drei hämatologischen Indikationen zu erheben. Die TCR-Therapie zielt darauf ab, körpereigene T-Zellen des Patienten mit tumorspezifischen T-Zell-Rezeptoren auszustatten. Die bezüglich ihres Rezeptors modifizierten T-Zellen sind dadurch in der Lage, Tumorzellen zu erkennen und wirksam zu zerstören. Dieser immuntherapeutische Ansatz versucht die bestehende Toleranz gegenüber den Krebszellen und die tumorinduzierte Immunsuppression im Patienten zu überwinden, indem T-Zellen des Patienten außerhalb des Körpers (ex vivo) aktiviert und modifiziert werden. Nach Angaben des Unternehmens sei das TCR- Verfahren in der Lage noch mehr Krebsarten zu bekämpfen als bisherige Therapien. Medigene/IZZ Eigene Praxis Mehr Frauen gründen In Deutschland lassen sich immer mehr Ärztinnen nieder. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt unter Berufung auf die Existenzgründungsanalyse „Ärzte 2016“, die die Apobank gemeinsam mit dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) jährlich durchführt. Der Anteil der Ärztinnen, die sich eine Existenz aufbauen, ist der Analyse zufolge innerhalb der vergangenen fünf Jahre von 50,4 auf 55,2 Prozent gestiegen. Bei den bereits niedergelassenen Ärzten liegt der Frauenanteil bei 39 Prozent. Wenn Frauen sich niederlassen, tun sie das wesentlich häufiger als Männer in einer Einzelpraxis. 2016 lag der Anteil bei 63,5 Prozent im Gegensatz zu 52,2 Prozent bei Männern. Der Grund dafür: Männliche Existenzgründer dominieren die Fachgebiete Chirurgie mit 91,3 Prozent und Orthopädie mit 92,4 Prozent. Solche Praxen benötigen teurere Ausstattungen, deren Anschaffungskosten Praxisgründer häufig auf mehrere Schultern verteilen. Frauen favorisieren der Analyse zufolge die Bereiche Gynäkologie mit 83,3 Prozent und Psychotherapie/Psychiatrie mit 77,6 Prozent. In der Regel lassen sich solche Praxen mit geringeren finanziellen Risiken als Einzelpraxen führen, weshalb hier keine Gemeinschaftspraxis nötig ist. IZZ/DÄ Telematikinfrastruktur Erste Praxis angebunden Die Telematikinfrastruktur (TI) ist in deutschen Arztpraxen angekommen. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, hat die Praxis des Allgemeinmediziners Wolfgang von Schreitter in Neuss Ende 2017 den ersten Abgleich der Versichertenstammdaten eines Patienten und damit die erste Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte getestet. Nach dem Versichertenstammdatenmanagement sollen in diesem Jahr das Notfalldatenmanagement, der elektronische Medikationsplan und die elektronische Patientenakte folgen. Die Einführung der elektronischen Patientenakte gilt als besonderer Meilenstein, weil sie einer der zentralen Bausteine der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist. IZZ/DÄ ZBW 4/2018 www.zahnaerzteblatt.de

Leserforum 37 Neue Datenschutzverordnung Hohe Belastung für KMU Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft tritt und die alte Datenschutzrichtlinie ersetzt, stellt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden- Württemberg vor Probleme. Einer Umfrage bei Wirtschaftsverbänden und Kammern in der Region Stuttgart ergab, dass vielen Firmen unter Umständen hohe Strafen drohen, weil sie die neue Verordnung nicht bis zum Stichtag umsetzen können. Der Umfrage zufolge rechnet keiner der befragten Verbände damit, dass die Mitgliedsfirmen alle Anforderungen, die auch mit erheblichen Kosten verbunden sein können, rechtzeitig erfüllt haben werden. Der Handelsverband Baden-Württemberg schätzt, dass „deutlich weniger als die Hälfte“ der 10.000 Mitgliedsunternehmen rechtzeitig die neuen Datenschutzstandards praktizieren. Landesdatenschützer Stefan Brink warnt, dass Bußgelder bei gravierenden Verstößen schon 50.000 bis 100. 000 Euro betragen können. Ziel der 99 Artikel umfassenden Verordnung ist zunächst ein weitestgehend einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union. Darin sollen vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt werden, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Erreicht werden soll das durch neue Transparenz- und Informationspflichten der datenverarbeitenden Unternehmen. Die EU-Verordnung betrifft neben Unternehmen aller Größen und Branchen auch Vereine, Verbände und die öffentliche Verwaltung und sieht keinerlei Übergangsfrist für das Funktionieren des Datenschutzmanagements nach der DSGVO vor. Vor allem die kleineren und mittelgroßen Firmen im Südwesten klagen über die Kosten bei der Umsetzung, außerdem mangle es an verbindlicheren Praxishilfen. IZZ LEITARTIKEL Keine Bereichsausnahme für Gesundheitsberufe ahn ärzte blatt BERUFSPOLITIK Vertreterversammlungen der KZV BW und LZK BW Baden- Württemberg » 45 Jahre ZBW 1/2018 Informationen » aus mit der Informationen Zahn-, Mund- aus und der Kieferheilkunde Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde FORTBILDUNG Lokale Anästhesieverfahren in der Parodontologie KOMMUNIKATION ZBW. Ein Magazin im Wandel der Zeit ZBW 1/2018, S. 46 ff „Die Entwicklung unseres Zahnärzteblatts ist ein Gewinn.“ Genau zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel hat das ZBW mit großer Professionalität den umfangreichen und detailgenauen Artikel „45 Jahre Zahnärzteblatt Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Zu meiner Freude, dies noch erleben zu dürfen, statt als Nekrolog, der nach dem Ableben dem Betroffenen ja wirklich nichts bringt. In unserem Berufsstand gab es von 1973 an gravierende Änderungen. Auch im Bereich der Medien: Kein PC mit Schreibprogramm und Rechtschreibprüfung. Das Haupthilfsmittel für den Schriftleiter war die altgewohnte Schreibmaschine mit Korrekturpapier zum nachträglichen Überschreiben der Tippfehler – mehr als umständlich! Für mich bedeutete dies Sonntagsarbeit, da die Sechstagewoche der Standard war – also stark reduzierte Freizeit für das Engagement in der und für die Berufs- und Standespolitik. Natürlich fehlte es besonders an der journalistischen Vorbildung und mehr oder weniger war es einfach Zufall, wie man in so manches landespolitische Amt gelangte. Zuvor gab es schon die Zahnärztlichen Informationen des FVDZ, für die ich mitverantwortlich war. In dieser Zeit wurde auch die Idee diskutiert, für alle vier Landesteile in Baden-Württemberg ein gemeinsames Presseorgan zu schaffen. Nach intensiven Diskussionen kam das zustande und ich zum Schriftleiterposten. Die Rückschau durch den umfassenden Bericht des Journalisten Christian Ignatzi im ZBW hat mich zur Chronik der Landeszahnärztekammer, zur Festschrift „50 Jahre LZK BW“ geführt. Die Konstituierung der LZK erfolgte am 16. April 1955 in Esslingen. Viele Jahre spätern erfahre ich jetzt durch die Festschrift aus einem Rundschreiben mit Datum „15. Dezember 1945“, dass mein damaliger Chef beim Wiederaufbau der berufsständischen Organisation nach dem Krieg nach Vorgabe der Besatzungsmacht in den Vorstand mit einbezogen wurde, zur Gründung der Zahnärztekammer Nordwürttemberg. Es war später ein großer, befreiender Fortschritt für die Mitglieder eines Freien Berufes, eine klare Regelung zur Berufs- und Lebensplanung für die freie Niederlassung und Zulassung erhalten zu haben und nicht von Zufälligkeiten und Zwängen abhängig zu sein. Die Entwicklung unseres, auch „meines“ Zahnärzteblattes Baden-Württemberg mit dem großen Mitarbeiterstab an engagierten und qualifizierten Journalisten mit hoher Professionalität ist ein hoher Gewinn. Die Akzeptanz ist längst gegeben. Ich würde mir wünschen, da und dort den einen oder anderen Vorschlag, die eine oder andere Anregung aus der Kollegenschaft oder den einen oder anderen kritischen Leserbrief als Zeichen lebendiger Beteiligung zu lesen. Ich freue mich jeden Monat auf unser, auf „mein“ ZBW. Dr. Jo Wiech, Schriftleiter des ZBW in den Jahren 1973 bis 1981 Dieser Leserbrief ist gekürzt. Die komplette Fassung finden Sie online auf www.zbw-on.de » LESERFORUM Schreiben Sie uns Oder diskutieren Sie mit unter info@zahnaerzteblatt.de Bitte geben Sie Namen und Anschrift an. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 4/2018

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