30 Regionen 36.835 Euro für „KiNiKi“ und Kinderprojekte im Raum Göppingen Erlös aus Altgold kommt Kindern zugute Seit dem Jahr 2005 sammeln Zahnärzte im Kreis Göppingen das Zahnaltgold ihrer Patienten und Patientinnen für „KiNiKi“. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 19 Zahnarztpraxen an dem Projekt, 16 davon aus dem Kreis Göppingen, eine aus Denkendorf, eine aus Echterdingen und eine aus Tübingen. Team. (v. l.): Diana Staudinger-Richter von „KiNiKi“, Dr. Steffen Birk, Thomas Traub von der Firma a-priori GmbH & Co. KG, Dr. Petra Huber, Dr. Michael von der Heide und Nicole Herzer von „KiNiKi“. „KiNiKi“ steht für „Kinder- Niños- Kids“ und ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die in Stuttgart-Plieningen angesiedelt ist. Die Organisation hat sich der Hilfe für Kinder verschrieben. Das Augenmerk richtet sich auf Straßenkinder in Deutschland, wo die Kinderarmut in den vergangenen Jahren deutlich zunimmt und inzwischen mehr als 2500 Kinder obdachlos sind. „KiNiKi“ unterstützt bestehende Projekte, aber auch Kinder ganz direkt auf unkomplizierte und un- Anzeige bürokratische Weise. Die Projekte werden gewissenhaft ausgesucht und der persönliche Kontakt zu den Helfern an den Einsatzorten steht an erster Stelle. Die gesammelten Spenden fließen direkt in die Projekte, es fallen keine Kosten an, die mit Spendengeldern beglichen werden. Auch trägt die Organisation seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel. Foto: KiNiKi Hilfe in der Region. Die Spenden unterstützen Projekte vor allem rund um Stuttgart. Im Kreis Göppingen erhält das Rupert-Mayer-Haus regelmäßig Unterstützung, ebenso wie die Jugendhilfe Deggingen. Bei der Aktion 2017 haben folgende Praxen mitgeholfen: Dr. Sebastian Bär, Dr. Steffen Birk und Dr. Jochen Fink, Dr. Konrad Bühler und Kollegen, Zahnärztin Yuva Coskun, Dr. Markus Getto, Dr. Petra Huber, Dr. Hans-Ulrich Kast, Dr. Joachim Mezger, Dr. Bernd Mutschler, Dr. Mike Porsche und ZA Helko Schällig, Dr. Roland Reif, Dr. Werner Scherer, Dr. Thomas Schleihauf, Dr. Claudius Steinbach, Dr. Jürgen Straub und Dr. Michael von der Heide aus dem Kreis Göppingen. Die Patienten unterstützten sie tatkräftig. Aus Denkendorf sammelte Dr. Steffen Seitz und Kollegen, aus Echterdingen Dr. Vasel und Kollegen und aus Tübingen Dr. Sven und Petra Querster für „KiNiKi“. Ein Dank gebührt ihnen ebenso wie der Firma a-priori GmbH & Co. KG in Göppingen, die schon seit Jahren das Edelmetall ohne Kosten für „KiNiKi“ scheidet. Nicole Herzer Info Die Aktion „Patienten spenden Zahngold“ läuft auch im Jahr 2018 weiter. Wer an der Teilnahme interessiert ist, egal ob Patient oder Zahnarzt, kann sich gerne direkt an die KiNiKi gAG wenden, In den Entenäckern 18, 70599 Stuttgart, Tel. 0711/27394-0, Fax 0711/27394-553, kontakt@kiniki.org oder über www.kiniki.de. ZBW 4/2018 www.zahnaerzteblatt.de
Praxis 31 Die Grundlage muss passen Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten Die Risikobewertung und Einstufung der aufzubereitenden Medizinprodukte ist eine der wichtigsten Maßnahmen für die sachgerechte Durchführung der Aufbereitung. Für jedes Medizinprodukt (gegebenenfalls für die Produktfamilie) ist schriftlich festzulegen, ob, ggf. wie oft und mit welchen Verfahren es aufbereitet werden soll. Die KRINKO-BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ definiert in Ziffer 1.2.1 die Kriterien für die Einstufung, diese sollen im folgenden Beitrag näher erläutert werden. Wer ist verantwortlich für die korrekte Einstufung? Für die korrekte Einstufung der Medizinprodukte, die Festlegung der Art und die Durchführung der Aufbereitung ist der Betreiber (Praxisinhaber) verantwortlich. Die Angaben des Medizinprodukte-Herstellers sind zu berücksichtigen (DIN EN ISO 17664). Art der folgenden Anwendung entscheidend! Hinsichtlich der Art der folgenden Anwendung und dem sich daraus ableitenden Risiko können Medizinprodukte eingestuft werden in: Unkritische Medizinprodukte: Medizinprodukte, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen. Semikritische Medizinprodukte: Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen. Kritische Medizinprodukte: Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten oder anderen sterilen Arzneimitteln/sterilen Medizinprodukten, und Medizinprodukte, die bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, bzw. an inneren Geweben oder Organen zur Anwendung kommen, einschließlich Wunden. Präzisierung erforderlich! Konstruktive und materialtechnische Details des Produktdesigns können erhöhte Anforderungen an die Aufbereitung stellen. Semikritische und kritische Medizinprodukte können weiter eingeteilt werden in solche, bei denen die Aufbereitung ohne besondere Anforderungen (Gruppe A) oder mit erhöhten Anforderungen (Gruppe B) durchgeführt werden muss. Wann erhöhte Anforderungen (Gruppe B)? Der Gruppe B gehören zum Beispiel solche Medizinprodukte an, bei denen: die Effektivität der Reinigung nicht durch Inspektion unmittelbar beurteilbar ist (z. B. wegen langer, enger Lumina/Hohlräume (Beispiele: Absaugkanüle, Übertragungsinstrumente); komplexe, raue oder schlecht zugängliche und daher schlecht zu reinigende Oberflächen vorhanden sind (Beispiel: rotierende/oszillierende Instrumente)) oder die Anzahl der Anwendungen bzw. der Aufbereitungszyklen durch den Hersteller auf eine bestimmte Anzahl begrenzt ist (z. B. Wurzelkanalinstrumente, Implantatbohrer). Besonderheiten. Anwendungsbedingt können Medizinprodukte in der Risikobewertung und Einstufung einer Praxis zweifach anzutreffen sein (Beispiele: Mundspiegel „Semikritisch A“ für allgemeine, präventive, restaurative oder kieferorthopädische (nichtinvasive) Maßnahmen; Mundspiegel „Kritisch A“ für chirurgische, parodontologische oder endodontische (invasive) Maßnahmen). Dokumentation. Die Ergebnisse der Risikobewertung und Einstufung sind zu dokumentieren. Als Hilfestellung finden Sie eine „Muster-Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten“ auf der Homepage der LZK BW in der Online-Version des PRAXIS-Handbuchs unter www.lzk-bw.de („ZAHNÄRZTE“ >>> unter der Rubrik „Praxisführung“ auf das „PRAXIS-Handbuch“ >>> nochmal auf „PRAXIS-Handbuch“ >>> Schaltfläche „3. Qualitätssicherung: Anhang“ >>> „3.5 Formulare“ >>> „3.8. Hygiene“). Foto: LZK BW Für den Praxisführungsausschuss der LZK BW Dr. Christian Hoch, Reutlingen www.zahnaerzteblatt.de ZBW 4/2018
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