Berufspolitik 35 xisübernahme unter anderem mit wirtschaftlichen Vorteilen durch die Möglichkeit, Investitionsentscheidungen zeitlich zu strecken und den sich verändernden ökonomischen Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem lasse sich die Investition nach begonnenem Praxisbetrieb besser abschätzen als in der theoretischen Planungs- und Vorbereitungsphase. Dass die zahnärztlichen Existenzgründer nach wie vor bereit sind, auf hohem Niveau zu investieren, führen die Analysten auf die unverändert positive Berufsrolleneinschätzung zurück. Aspekte wie „Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit“, der „Kontakt mit Menschen“ und die „Möglichkeit, einen Heilberuf auszuüben“ scheinen dominante Eckpunkte eines positiven Berufserlebens zu sein, so ihr Resümee. » schildhauer@meduco.de Entwicklung der Finanzierungsvolumina verschiedener Praxisformen Entwicklung. Bei allen Praxisformen ist das Gesamtfinanzierungsvolumen von 2011 bis 2015 gestiegen: bei der Übernahme einer Einzelpraxis lediglich um 9 Prozent, bei der BAG-Neugründung dagegen um 29 Prozent. Dieser indexierte Vergleich ist nicht zu verwechseln mit einem Vergleich der absoluten Beträge, die für eine Existenzgründung aufgebracht werden müssen. Hier steht die Einzelpraxisneugründung an der Spitze, und die Übernahme einer BAG ist am günstigsten. Grafik: IDZ/Apobank Der Goodwill Während bei einer Praxisneugründung „lediglich“ Kosten für (Um-) Bau- und Modernisierungsmaßnahmen, Einrichtung, medizinischtechnische Ausstattung und Sonstiges anfallen, muss bei der Übernahme einer Praxis oder BAG bzw. beim Beitritt oder Einstieg in eine BAG in der Regel auch der ideelle Wert oder „Goodwill“ abgegolten werden. Er definiert sich im Wesentlichen durch die persönlichen Beziehungen und das langjährige Betreuungsverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient sowie die soziale Praxislage und -organisation. Der dafür zu zahlende Preis ist Verhandlungssache, wobei die erwartete Ertragskraft aus Käufersicht normalerweise die wichtigste Rolle spielt. Für ungefähre Prognosen können die Vorjahresumsätze (zahnärztlicher Honorarumsatz und Fremdlaborausgaben) herangezogen werden. Wie die Autoren des InvestMonitors ermittelten, belief sich der Goodwill bei Praxisübernahmen im Jahr 2015 im Durchschnitt auf etwa 26 Prozent des Vorjahresumsatzes, wobei auch hier die Bandbreite sehr groß war. Allerdings sind subjektive Faktoren wie der Goodwill im Zeitverlauf üblicherweise reagibler als objektive Daten. Neben der Einnahmenentwicklung der fraglichen Praxis oder BAG in den Vorjahren können auch politische Rahmenbedingungen einen Einfluss darauf haben, wie viel ein Käufer für den Goodwill zu zahlen bereit ist. Auch die Unsicherheit, ob der ideelle Praxiswert steuerrechtlich abschreibungsfähig ist, sorgte in der Vergangenheit für Turbulenzen, nachdem einige Finanzämter dies nicht zugelassen hatten. Im vergangenen Jahr belief sich der Goodwill bei der Einzelpraxisübernahme auf immerhin 72 Prozent des Übernahmepreises; auf den Substanzwert (übernommene Geräte, Ausstattung) entfielen somit lediglich 28 Prozent. Bei der BAG-Übernahme machte der Goodwill 74 Prozent aus und beim Einstieg/Beitritt in eine BAG sogar 77 Prozent. Quelle: IDZ/Apobank Beitritt bzw. Einstieg in eine BAG Teuer. Existenzgründer, die im Jahr 2015 einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) beitraten oder in eine BAG einstiegen, mussten für den ideellen Wert am tiefsten in die Tasche greifen: 195.000 Euro machen rund 77 Prozent des Übernahmepreises aus. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 12/2016
36 Berufspolitik Informationsveranstaltung für Berufsberater/innen und Arbeitsvermittler/innen Finden. Ausbilden. Binden Am 19. Oktober 2016 fand in Tübingen die Informationsveranstaltung für Berufsberater/innen und Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit in Baden-Württemberg zum Berufsbild „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ (ZFA) statt. Mehr als 20 Teilnehmer aus den Agenturen für Arbeit in Lörrach, Nagold-Pforzheim, Reutlingen, Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim und Ulm folgten der Einladung zu dieser Veranstaltung, die bereits zum sechsten Mal in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, durchgeführt wurde. Kontinuität. Bereits zum sechsten Mal fand die Informationsveranstaltung für Berufsberater und Arbeitsvermittler der Agenturen für Arbeit in Baden-Württemberg zum Berufsbild ZFA statt. Die demografische Entwicklung erfordert neue Strategien von den Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg, um geeignete Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen zu „finden“, „auszubilden“ und zu „binden“. Im Rahmen seiner Sitzungen beschäftigt sich der Ausschuss für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen regelmäßig mit dieser Thematik und stellt dem Vorstand Aufgaben, Handlungsfelder und Aktivitäten vor, um das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) attraktiv darzustellen und somit gezielt für qualifizierte Mitarbeiter/innen zu werben. Hieraus ist auch die regelmäßige Informationsveranstaltung für die Berufsberater/innen und Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit hervorgegangen. Berufsbild. Bei den Beratern in den Ausbildungs- und Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit bestehen Defizite über die berufliche Tätigkeit in den jeweiligen Berufsbildern. Grundinformationen über einzelne Berufsbilder sind vorhanden, jedoch keine weiteren Informationen, die beispielsweise die Karrieremöglichkeiten beschreiben. Im Bereich der Zahnmedizinischen Fachangestellten wirkt sich dies beispielsweise dahingehend aus, dass eingehende Anfragen nicht immer entsprechend bedient werden können. Heutzutage müssen die Berater in den 24 Agenturen für Arbeit in Baden-Württemberg über Fachkenntnisse in allen Berufen verfügen (Bewerberprinzip). Früher mussten von einem Berater nur Fachkenntnisse in wenigen Berufsbildern abgedeckt werden (Spartenprinzip). Aus diesem Grund hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg für die in ihrem Bereich zuständigen Führungspersonen der Agenturen für Arbeit die Informationsveranstaltung zum Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestell- Foto: Beck ten und deren Fortbildungsmöglichkeiten am 19.10.2016 in Tübingen angeboten. Durch die dreistündige Informationsveranstaltung führten der Referent für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Bernd Stoll, der stv. Vorsitzende des Ausschusses für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen, Dr. Helmut Schönberg, sowie Thorsten Beck von der LZK-Geschäftsstelle. Konstruktiver Dialog. Insbesondere die Themenschwerpunkte „ZFA-Ausbildungsverordnung“, „Attraktivität des Berufsbildes“, „ZFA-Aufstiegsfortbildungen“ und „Rechtliche Rahmenbedingungen“ wurden von den Referenten behandelt und somit Impulse für einen konstruktiven Dialog mit den Teilnehmern gesetzt. Spezielle Fragestellungen aus der Beraterpraxis der Berufsberater/innen und Arbeitsvermittler/innen wurden unter anderem zu den Bereichen • Anzahl unbesetzter Ausbildungsplätze, • Teilzeitberufsausbildung, • Möglichkeiten für Wiedereinsteiger/innen, • Schwangerschaft während der Ausbildung, • Ausbildungszufriedenheit der Auszubildenden, • Röntgen (Kenntnisse im Strahlenschutz), • Verdienstmöglichkeiten, • Praktika und Fortbildungsangebote eingebracht. Die Anwesenden wurden dafür sensibilisiert, dass sich das Berufsbild in den letzten Jahren gewandelt hat und die Tätigkeiten von Zahnmedizinischen Fachangestellten nunmehr mit den fünf Hauptmerkmalen Betreuung, Behandlungsassistenz, Hygiene, Röntgen und Verwaltung beschrieben werden können. Um landesweit möglichst eine Vielzahl an Multiplikatoren zu erreichen, wird die Veranstaltung im kommenden Jahr im südbadischen Raum durchgeführt. » beck@lzk-bw.de ZBW 12/2016 www.zahnaerzteblatt.de
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