8 Titelthema Foto: Fotolia/Jürgen Fälchle Informationen für die Praxis Telematikinfrastruktur und Online-Dienste Seit Januar 2015 gilt ausschließlich die neu eingeführte elektronische Gesundheitskarte (eGK). Sie soll Milliarden einsparen und sinnvolle Vernetzungen bringen. Bis heute hat sie nach Berechnungen des Dachverbands der Innungskrankenkassen bereits 1,7 Milliarden Euro an Kosten verursacht. Viele Kassen setzen darauf, eigene Angebote für einen digitalen Datenaustausch zu entwickeln und fortzuschreiben. Wie aber ist der aktuelle Sachstand im Telematik-Konglomerat aus eGK, Konnektor, Institutionskarte (SMC-B) und elektronischem Heilberufeausweis (eHBA)? Bis zum 31.12.2018 muss laut Gesetz das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in allen Praxen durchgeführt werden können. Für diesen Datenabgleich ist ein entsprechender Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich. Sofern ein Anschluss nicht erfolgt, droht den Praxen ein Honorarabzug von einem Prozent. Wesentlich für den Datenaustausch mit dem Server ist der sogenannte „Konnektor“, ein Verbindungselement, das von speziellen Unternehmen mit besonderen Genehmigungen und Zertifikaten hergestellt und geliefert wird. Zugelassener Konnektor. In diesem Bereich besteht derzeit jedoch noch ein sehr überschaubares Angebot, da seit November 2017 bis Redaktionsschluss lediglich ein Konnektor, der KoCoMed+ Konnektor (Firma KoCo Connector GmbH) zugelassen wurde. Zwei weitere Konnektoren befinden sich derzeit im Zulassungsverfahren der GEMATIK (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) und sollen dieses voraussichtlich bis Juli durchlaufen haben. Im Zulassungsprozess befinden sich aktuell die beiden Konnektoren der Firmen Secunet und RISE, sodass zumindest ein kleiner Markt von drei zugelassenen Konnektoren in naher Zukunft erwartet werden dürfte. E-Health-Kartenterminals. Seit November 2017 hat das zugelassene E-Health-Terminal „ORGA 6141 online“, der Firma Ingenico Healthcare die GEMATIK-Zulassung; seit März 2018 steht mit dem Gerät „eGK Tastatur“, der Firma Cherry GmbH ein zweites stationäres Kartenterminal für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zur Verfügung. VPN-Zugangsdienst. Um an der Telematikinfrastruktur erfolgreich teilnehmen zu können, wird darüber hinaus ein Internetanschluss sowie ein sogenanntes Virtuelles Privates Netzwerk (VPN) benötigt. Innerhalb dieses Netzwerks werden die elektronischen Anwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt. Mit dem VPN-Zugangs- ZBW 5/2018 www.zahnaerzteblatt.de
Titelthema 9 dienst der CompuGroup Medical Deutschland AG (seit 10.11.2017) sowie der T-Systems-International GmbH (seit 11.04.2018) stehen zumindest zwei von der GEMATIK zertifizierte VPN-Zugangsdienste am Markt zur Verfügung. Als erster Ansprechpartner für jede Zahnarztpraxis ist der eigene IT-Dienstleister bzw. der Hersteller des Praxisverwaltungssystems (PVS) zu sehen, denn auch das eigene PVS muss vor dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur zunächst aktualisiert werden. Einzelne Softwarehäuser bieten bereits Komplettpakete für alle Geräte sowie deren Installation an. Vor dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages sollen die Kammermitglieder genau prüfen, in welchem Quartal die Geräte installiert werden. Das ist insofern wichtig, da sich die Höhe der Erstattung des Standard-Erstausstattungspaketes nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Technik in der Zahnarztpraxis richtet. Elektronischer Praxisausweis. Bevor die Installation erfolgen kann, muss jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt die so genannte SMC-B- Karte zur Identifizierung im Netzwerk beantragen. Die Karte wird bei der Installation in das Kartenterminal gesteckt und über eine PIN aktiviert. Anfang Dezember 2017 erfolgte die Zulassung der Bundesdruckerei als Anbieter von Elektronischen Praxisausweisen (SMC- B-Karte). Darüber hinaus steht mit der SMC-B-Karte von T-Systems seit 27.02.2018 ein zweiter Anbieter des Elektronischen Praxisausweises bereit. Die SMC-B-Karte wird über die für die Zahnarztpraxis zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) beantragt. Hierfür hat beispielsweise die KZV BW bereits in einem geschützten Bereich ihres Internetportals entsprechende Informationen und Links bereitgestellt. Eine Beantragung der SMC-B-Karte sollte frühestens vier Wochen vor dem geplanten Installationstermin erfolgen. Telematikinfrastruktur. In den kommenden Monaten sollen alle Praxen an Deutschlands größtes elektronisches Gesundheitsnetz angeschlossen werden. Elektronischer Zahnarztausweis. Für die verpflichtende erste Anwendung „Versichertenstammdatenmanagement“ ist kein Elektronischer Zahnarztausweis notwendig. Der später im Rahmen der Telematikinfrastruktur benötigte Elektronische Zahnarztausweis verfügt über bzw. ermöglicht dann folgende Funktionen: • Sichtausweis, wie sein Vorgänger der aktuelle Zahnarztausweis, • Ausweisung in der elektronischen Welt (Web-Portale, etc.), • Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QUES) für Abrechnungsunterlagen, elektronischen Versand von Dokumenten, etc., • Sichere Ver- und Entschlüsselung zahnmedizinischer Daten, • Zugriff auf Daten, die auf der eGK abgespeichert sind. Absehbare Daten sind hier die Notfalldaten sowie der Medikationsplan. Darüber hinaus ist der elektronische Zahnarztausweis für den späteren Zugriff auf die elektronische Patientenakte zwingende Voraussetzung. Ab voraussichtlich dem ersten bzw. dem zweiten Quartal 2019 soll das Antragsverfahren, ähnlich wie beim derzeitigen „normalen“ Zahnarztausweis über die zuständige Landeszahnärztekammer möglich sein und der Elektronische Zahnarztausweis ausgegeben werden. Erklärfilm. Auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung unter https:// www.kzbv.de/anbindung-andie-telematikinfrastruktur.1163. de.html findet sich ein ausführlicher Erklärfilm zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur, der die technischen Voraussetzungen in der Praxis sowie die benötigten Komponenten vorstellt. Das von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung in Kooperation mit der KZV Sachsen entstandene Video gibt in ca. 20 Minuten einen sehr guten Überblick über die Telematikinfrastruktur sowie die notwendigen Vorgänge bei der Anbindung in die Praxis. Es werden die notwendige Ausstattung und Schritt für Schritt der entsprechende Einrichtungsprozess der verschiedenen Elemente genau dargestellt und erläutert. » beck@lzk-bw.de Informationen der Kammer Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg wird Sie weiterhin über den aktuellen Sachstand und die weiteren Entwicklungen informieren. Bitte beachten Sie hierzu die Rundschreiben der Bezirkszahnärztekammern sowie die Informationen im KammerKOMPAKT. Foto: Fotolia/iconimage www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2018
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