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Ausgabe 5/2018

40 Praxis Foto:

40 Praxis Foto: ibreakstock/Fotolia Minamata-Konvention/Neue EU-Quecksilberverordnung Nutzung von Amalgam Mit der neuen EU-Quecksilberverordnung wird seit dem 1. Januar 2018 die unter dem Dach der Vereinten Nationen verabschiedete Minamata-Konvention zur Reduzierung des weltweiten Quecksilberverbrauchs zum Schutz der Umwelt auf europäischer Ebene umgesetzt. Die Minamata-Konvention verfolgt das Ziel, den Ausstoß von Quecksilber weltweit einzudämmen und dient damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dort, wo Quecksilberemissionen unmittelbar entstehen, aber auch dort, wo sie hintransportiert werden. Die neue EU-Quecksilberverordnung regelt u. a. die künftige Nutzung von Dentalamalgam. Amalgam bleibt als zahnmedizinischer Werkstoff erhalten. Ab dem 1. Januar 2019 darf Dentalamalgam nur noch in vordosierter, verkapselter Form verwendet werden. Die Verwendung von Quecksilber in loser Form durch Zahnärzte ist verboten. Eingeschränktes Amalgamverbot bei Risikogruppen. Ab dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig. Amalgamabscheider. Ab dem 1. Januar 2019 müssen Betreiber zahnmedizinischer Einrichtungen (Praxisinhaber), in denen Dentalamalgam verwendet oder Dentalamalgamfüllungen oder solche Füllungen enthaltende Zähne entfernt werden, sicherstellen, dass sie mit Amalgamabscheidern …, ausgestattet sind. Die Betreiber (Praxisinhaber) müssen sicherstellen, dass: a) Amalgamabscheider, die nach dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen werden, eine Rückhaltequote von mindestens 95 Prozent der Amalgampartikel leisten; b) ab dem 1. Januar 2021 alle in Gebrauch befindlichen Amalgamabscheider die unter Buchstabe a festgelegte Rückhaltequote leisten. Amalgamabscheider müssen nach den Anweisungen des Herstellers gewartet werden, damit die höchste praktikable Rückhaltequote erreicht wird. Fazit: Während in Deutschland Amalgamabscheider bereits seit den 1990er Jahren gesetzlich vorgeschrieben sind, gab es in vielen EU-Mitgliedstaaten bislang keine gesetzliche Pflicht dafür. Sichere Entsorgung. Zahnärzte müssen sicherstellen, dass ihr Amalgamabfall – auch Amalgamrückstände, -partikel, -füllungen und mit Dentalamalgam verunreinigte Zähne oder Teile davon – von einer zugelassenen Abfallbewirtschaftungsanlage oder einem zugelassenen Abfallbewirtschaftungsunternehmen behandelt und gesammelt wird. Zahnärzte dürfen derartigen Amalgamabfall unter keinen Umständen direkt oder indirekt in die Umwelt freisetzen. Fazit: Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin werden als gefährliche Abfälle in Deutschland an einen Entsorgungsbetrieb übergeben und über die Entsorgung hat der Praxisinhaber einen Nachweis zu führen (Nachweisführung in Form der Übernahmescheine). Ihre LZK-Geschäftsstelle ZBW 5/2018 www.zahnaerzteblatt.de

Recht Buchtipp 41 Urteil des Oberlandesgerichts Werbegeschenke an „Angehörige der Fachkreise“ Soziale Intelligenz Gehirn schafft Verbindungen Mit Urteil vom 22. Februar 2018 bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 2 U 39/17) eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, welches die Wertgrenze für Werbegeschenke auch bei Angehörigen der Fachkreise, auf maximal 1 Euro festlegte. In dem vorliegenden Fall hatte ein Arzneimittelunternehmen an Apotheker einen Produktkoffer mit jeweils sechs verschiedenen Arzneimitteln gegen Erkältungsbeschwerden, welcher ein Verkaufspreis von 48,16 Euro hatte, kostenlos zugesandt. Der Apothekeneinkaufspreis für alle sechs P r o d u k t e zusammen b e t r u g , ohne Rabattierung, 27,47 Euro. Ein Konkurrent des Pharmaherstellers klagte hiergegen auf Unterlassung. Das OLG gab der Klage statt und gab der Vorinstanz somit Recht. Unsachliche Beeinflussung. Das OLG Stuttgart führte hierzu aus, dass von der kostenlosen Abgabe des Arzneimittelkoffers die abstrakte Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung ausgehe. Das Gericht führte weiter aus, dass die abstrakte Gefahr der unsachlichen Beeinflussung darin bestehe, dass der Apotheker die Arzneimittel selbst nutzen könne und dazu verleitet sein könne, bei der Kundenberatung das Produkt des Arzneimittelunternehmens besonders hervorzuheben bzw. zu empfehlen. Hierin liege eine unsachliche Beeinflussung. Nach § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist es unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbeangaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen, zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen. Eine Ausnahme macht § 7 HWG allerdings bei Kleinigkeiten mit geringem Wert. Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof bereits 2013 für die Zuwendungen an Verbraucher eine Wertgrenze von 1 Euro festgelegt (Urteil vom 08.05.2013, Az.: I ZR 98/12). Wertgrenze. Nach dem Urteil des OLG Stuttgarts gilt die Wertgrenze von einem Euro „auch für Angehörige der Fachkreise“. Foto: Fotolia/Stockfotos-MG Wertgrenze gilt. Nach dem Urteil des OLG Stuttgarts gilt die Wertgrenze von einem Euro aber „auch für Angehörige der Fachkreise“. Unter Angehörige der Fachkreise fallen neben den Apothekern unter anderem auch die Ärzte. Zwar betonte das OLG Stuttgart im Urteil die Zahnärzte nicht ausdrücklich. Jedoch ergibt sich aus § 2 HWG, dass Fachkreise im Sinne des HWG, Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes sind. Hierunter fallen mithin auch die Zahnärzte. » stetter@lzk-bw.de Wer sozial kompetent ist, kommt besser durchs Leben. Daniel Goleman präsentiert auf Basis der Psychologie und Hirnforschung revolutionäre Erkenntnisse: Unsere „soziale Intelligenz“ ist nicht nur grundlegend für den täglichen Umgang mit Fremden, Freunden, Partnern und Kollegen, sondern sie beeinflusst auch direkt unser persönliches Glück. „Soziale Intelligenz“ ist zunächst unabdingbar für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Sie bildet aber auch die Grundlage jeder ausfüllenden zwischenmenschlichen Beziehung – sei es die zwischen Mann und Frau, Eltern und Kind oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Damit ist sie auch ursächlich verantwortlich für unser ganz persönliches seelisches und körperliches Wohlbefinden. Die gute Nachricht dieses Buches: Wir selbst können die Qualität dieser Beziehungen gestalten, unsere Fähigkeit zur Empathie stärken und somit unsere soziale Kompetenz verbessern. IZZ Daniel Goleman Soziale Intelligenz Wer auf andere zugehen kann, hat mehr vom Leben München 2017 Droemer Verlag ISBN: 978-3-426-30162-3 16,99 Euro www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2018

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