12 Titelthema EU-DSGVO: Die Kammer unterstützt Sie! Juristisch korrekt und praktikabel Dr. Hendrik Putze ist Mitglied der vom LZK-Vorstand eingerichteten Task Force zur Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung in die Zahnarztpraxis. Weiterer Zahnarzt im Team ist der stv. Präsident und Referent für Praxisführung, Dr. Norbert Struß. Zwei Juristen – der Leiter der Abteilung Recht in der LZK-Geschäftsstelle, Justiziar und Datenschutzbeauftragte, RA Stefan Oschmann und der Geschäftsführer der BZK Karlsruhe, Ass. Jur. David Richter – komplementieren die Arbeitsgruppe. Wir haben Dr. Hendrik Putze drei Fragen zur Arbeit der Task Force gestellt. ZBW: Warum braucht man in einer Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung eines Gesetzes beschäftigt, Zahnärzte? Trauen Sie das den Juristen nicht zu? Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit? Dr. Putze: Im Rahmen unserer Tour de Ländle Anfang des Jahres durch die Kreisvereinigungen von Nordwürttemberg mit meinem Kollegen Dr. Eberhard Montigel habe ich aus meinem Referat Praxisführung und Digitales berichtet. In den Fragen und Diskussionen mit den Kollegen Task Force. Dr. Hendrik Putze möchte den Zahnarztpraxen die Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis juristisch korrekt und doch so einfach und praktikabel wie möglich näher bringen. Foto: Frank Kleinbach nahm das Thema „Neue Datenschutz-Grundverordnung“ eine immer größer werdende Bedeutung ein. Die Kollegen werden gerade zunehmend mit Angeboten von Juristen und IT-Fachleuten vor allem zum Thema externer Datenschutzbeauftragter überhäuft, die kostenpflichtig sind und bis zu 2.000 Euro im Jahr für diese Dienstleistung verlangen. Gleichzeitig ist das Thema Datenschutz im Moment in allen Medien ganz weit oben, natürlich auch wegen der Facebook-Affäre. Ich habe daraufhin mehrere Informationsveranstaltungen von Ärzten und Zahnärzten zu diesem Thema besucht, in denen vor allem Rechtsanwälte und IT-Experten ihre Interpretation der neuen Datenschutz-Grundverordnung kundtaten. Im Gegensatz zur Ankündigung in den Veranstaltungsinformationen wusste ich nach den Veranstaltungen immer noch nicht, was nun konkret in der Praxis zu machen ist. Davon abgesehen waren die Informationen auch ziemlich unterschiedlich und deshalb eher verwirrend. Was mir auch negativ bei diesen Veranstaltungen auffiel, war, dass die Referenten immer selber entsprechende Dienstleistungen – natürlich gegen Entgelt – anbieten. Das neue Gesetz führt zu einer Art Goldgräberstimmung bei ITlern und Rechtsanwälten! Von diesen frustrierenden Erfahrungen habe ich dann im LZK- Vorstand berichtet. Die Kollegen haben die Problematik gleich erkannt und unserem Präsidenten Dr. Torsten Tomppert ist es zu verdanken, dass er sofort eine Task Force eingesetzt hat, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und zwar unter besonderer Berücksichtigung der zahnärztlichen Besonderheiten. Die Arbeit in dieser Task Force ist sehr effektiv, da im kleinsten Kreise juristische und zahnmedizinische Expertise zusammengeführt werden. Und ich denke, dies ist auch das Besondere an der Herangehensweise der LZK Baden-Württemberg an dieses Thema und der Unterschied zu anderen Kammern. Unser Ziel ist es, den Zahnarztpraxen die praktische Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis juristisch korrekt und doch so einfach und praktikabel wie möglich näherzubringen. Die gesamte Handreichung umfasst zum jetzigen Zeitpunkt bereits sechs Kapitel, weitere Kapitel sind geplant. Zusätzlich gibt es für jedes Kapitel Mustertexte oder Merkblätter. Geben Sie mal einen praktischen Tipp – wie sollen Ihre Kollegen das Projekt Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis angehen? Auf der Homepage der LZK Baden-Württemberg finden die Kollegen unter Zahnärzte – Praxisführung – EU-Datenschutz- Grundverordnung alle bis jetzt erarbeiteten Unterlagen. Auf der Übersichtsseite gibt es einleitende Informationen, auf der rechten Seite sind allgemeine Hinweise und die einzelnen Kapitel aufgeführt. Man fängt mit den allgemeinen Hinweisen an und bekommt dort Informationen, wie mit den Mustertexten und Musterverträgen umzugehen ist. Gleichzeitig findet sich hier unser grafisches Ablaufschema. Und dann arbeitet man einfach Kapitel für Kapitel ZBW 5/2018 www.zahnaerzteblatt.de
Titelthema 13 ab, individualisiert die notwendigen Formulare, schickt die entsprechenden Briefe an die jeweiligen Empfänger und speichert die Dokumente bei sich auf dem PC. Hierzu empfiehlt sich ein Ordner EU-Datenschutz-Grundverordnung mit den einzelnen Kapiteln als Unterordner. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch unser Änderungsprotokoll, welches ab Mitte Mai eingestellt wird. Im Moment überarbeiten wir auch die eingestellten Dokumente ständig, da noch einige Punkte juristisch nicht endgültig geklärt sind. Wenn man es einmal durchgearbeitet hat, sollte man immer mal wieder ins Änderungsprotokoll schauen, ob sich spätere Änderungen ergeben haben, die für die eigene Praxis relevant sind. Getreu Ihrem Kammer-Motto „Die Kammer – Ihr Partner“ haben Sie der Kollegenschaft umfangreiche Hilfestellung bei der Umsetzung der EU-DSGVO versprochen – wird es neben der Online-Handreichung auch Seminare und Schulungen in den Zahnärztehäusern für die Kolleginnen und Kollegen geben? Selbstverständlich wird es für die Kollegen in den Bezirken Veranstaltungen zu diesem Thema geben. Jeder Bezirk entscheidet selbst, ob er dies im Rahmen von Seminaren, Infoveranstaltungen oder Kreisversammlungen macht. Im Bereich der BZK Stuttgart bieten wir aktuell drei Seminare jeweils 3-stündig in Heilbronn, Filderstadt und Schwäbisch Gmünd an. In diesen Seminaren soll den Kollegen und auch den Mitarbeitern, die das Ganze nachher in der Praxis umsetzen, Hintergrundwissen vermittelt werden. Wir werden auch ganz praktische Hinweise geben, wie mit den auf der LZK-Homepage zur Verfügung gestellten Unterlagen umzugehen ist. Damit sollte auch ein intern bestellter Datenschutzbeauftragter in der Lage sein, seine Aufgaben in der Praxis zu erfüllen. Und das ohne an einen externen Dienstleister 100 Euro pro Monat zu bezahlen. Ziel ist es, dass die Kollegen nach dem Seminar genau wissen, was und wie sie es machen müssen. Die Fragen stellte Andrea Mader Info Seminar Praktische Umsetzung des neuen Datenschutzrechts in der Zahnarztpraxis Die BZK Stuttgart bietet an drei Terminen ein Seminar für Praxisinhaber und Praxismitarbeiter zur Umsetzung der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung an. Als Referent wird Dr. Hendrik Putze neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ausführlich auf die Themen Datensicherheit, Datenvertraulichkeit, Hardwareanforderungen, Cyberkriminalität und verschlüsselte Datenübertragung eingehen. Die Seminare finden an folgenden Terminen statt: • 6. Juni 2018 in Heilbronn • 8. Juni 2018 in Filderstadt • 9. Juni 2018 in Schwäbisch Gmünd Die Teilnahmegebühr beträgt 89 Euro pro Teilnehmer. Die Anmeldung kann online auf dem Fortbildungsportal www.bzkstuttgart-fortbildung.de vorgenommen werden. Fragen beantwortet gerne Dagmar Strinz unter Tel. 0711/ 7877-233. Anzeige www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2018
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