10 Titelthema Mehr Wettbewerb beim Aufbau der Telematikinfrastruktur Zulassung für Praxisausweis von T-Systems Nach der Bundesdruckerei hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit T-Systems einen zweiten Anbieter für die Ausgabe von elektronischen Praxisausweisen an Zahnarztpraxen zugelassen. Die dienen der gesicherten Anmeldung an die Telematikinfrastruktur (TI). Sie sind wichtiger Baustein für den gesetzlich vorgesehenen Aufbau des digitalen Gesundheitsnetzwerkes. Neue Karte. Die elektronische Gesundheitskarte. Unternehmen, die in einem marktoffenen Zulassungsmodell weitere Ausweise anbieten möchten, erhalten bei der KZBV Informationen zum Ausgabeverfahren. Praxen können den Ausweis über das Portal der für sie zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) beantragen. „Von dem neuen Anbieter erhoffen wir uns mehr Wettbewerb und mehr Bewegung in der Preisgestaltung der Praxisausstattung für die Anbindung an die TI. Bisher hat sich das Angebot an technischen Komponenten leider verhaltener entwickelt, als angenommen“, sagte der stellv. Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Karl-Georg Pochhammer. Der Anschluss von bundesweit rund 45.000 Zahnarztpraxen mache Fortschritte, allerdings sei der gesetzlich vorgesehene Zeitplan für den Rollout nicht zu halten. „Jetzt ist der Bundesgesundheitsminister gefragt, bei den bislang vorgegebenen Fristen die nötige Flexibilität zu zeigen. Die Zahnärzteschaft ist nicht der Zahlmeister für Versäumnisse der Industrie.“ VSDM zum 31.12. Pflicht. Nach aktuellem Stand muss vom 31. Dezember 2018 an das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in allen Praxen möglich sein. Für diesen Datenabgleich ist ein zertifizierter Anschluss einer Praxis an die TI erforderlich. Die KZBV hält die Verlängerung der Frist für unumgänglich – idealerweise bis zum 31. Dezember 2019. Anders als bei den Praxisausweisen gibt es für Konnektoren nach wie vor nur einen einzigen Hersteller. Dass bis Ende des Jahres alle Praxen mit Konnektoren ans Netz gehen können, ist aus Sicht der KZBV nahezu ausgeschlossen. Erfolgt die Anbindung an die TI nicht fristgerecht, sieht das Gesetz Sanktionen in Form von Foto: Kartengrafik/gematik GmbH Telematikinfrastruktur Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: ein elektronischer Praxisausweis, ein Kartenterminal sowie ein Konnektor und ein sogenannter VPN-Zugangsdienst, über den die gesicherte Verbindung zur TI hergestellt wird. Alle Komponenten und Dienste werden vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sicherheitszertifiziert und von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen. Der Ausweis muss zusätzlich von den zuständigen Selbstverwaltungsorganisationen sowie der Gematik zugelassen werden. Honorar abschlägen vor. Um angesichts der aktuellen Marktsituation eine für die Praxen grundsätzlich kosten deckende Finanzierung herzustellen, laufen derzeit Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für den Anschluss an die TI nicht selbst aufkommen. Sie erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb. Der fehlende Wettbewerb bei den Konnektor-Anbietern hat jedoch zu einer Preislage geführt, die eine Nachverhandlung der Pauschalen erforderlich macht. Die Möglichkeit der Anpassung der Pauschalen an die tatsächliche Marktsituation ist fester Bestandteil der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und GKV-SV. KZBV ZBW 5/2018 www.zahnaerzteblatt.de
Titelthema 11 EU-Datenschutz-Grundverordnung Die Kammer unterstützt Sie! Am 25.5.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt das neue Datenschutzrecht auch für Zahnarztpraxen. „Ursprünglich war das neue Datenschutzrecht für internationale Großkonzerne, die am europäischen Markt teilnehmen wollen, gedacht, jetzt wird die Verordnung mittelständischen Betrieben wie den Zahnarztpraxen übergestülpt. Für die Praxen ist die Umsetzung erneut mit finanziellen Belastungen und großem bürokratischen Aufwand verbunden“, beklagt LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert, „aber die Kammer steht der Kollegenschaft zur Seite und stellt eine praktische Handreichung zur Verfügung“. Die Landeszahnärztekammer ist sich bewusst, dass die Praxen derzeit von Anfragen und Angeboten externer Dienstleister zur Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen überhäuft werden, „aber Sorgfalt und Rechtssicherheit gehen vor“, betont LZK-Präsident Dr. Tomppert. Der LZK-Vorstand hat zu gegebenem Anlass eine Task Force (siehe Interview mit Task-Force- Mitglied Dr. Hendrik Putze auf den folgenden Seiten) gebildet, bestehend aus Juristen und Zahnärzten, die eine praxisnahe Hilfestellung für die Kollegenschaft in Form einer Online-Handreichung erarbeitet. Die Informationen bestehen aus Erläuterungen, Mustertexten, Musterverträgen und Merkblättern und werden sukzessive auf der Webseite der LZK BW zur Verfügung gestellt. Die gesamte Ausarbeitung wird voraussichtlich zehn Kapitel umfassen – die folgenden sechs Kapitel sind bereits auf der Webseite unter https://www.lzk-bw.de/zahnaerzte/ praxisfuehrung/eu-datenschutzgrundverordnung/ veröffentlicht: • Kapitel 1: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte • Kapitel 2: Auftragsverarbeitung • Kapitel 3: Informationspflichten gegenüber dem Patienten • Kapitel 4: Informationspflichten auf der Webseite der Praxis • Kapitel 5: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten • Kapitel 6: Meldepflicht bei Datenschutzpannen Sobald ein neues Kapitel vorliegt, informiert die Landeszahnärztekammer über den Online-Newsletter Kammer KOMPAKT. Die LZK BW hat den Online-Newsletter Kammer KOMPAKT im vergangenen Jahr für die schnelle Übermittlung aktueller berufs- und gesundheitspolitischer Meldungen aufgelegt. Er erscheint in unregelmäßigen Abständen, immer bei Bedarf und stets aktuell – derzeit sobald ein neues Kapitel der Online-Handreichung zur EU-DSGVO fertiggestellt ist. Angebot zur Kooperation. Die Umsetzung der EU-Datenschutz- Grundverordnung ist nicht nur für die Praxen herausfordernd, sondern auch für die überwachende Behörde. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist daher an einem kooperativen Austausch mit der Landeszahnärztekammer interessiert und lud LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert, Dr. Hendrik Putze und den Datenschutzbeauftragten der LZK, RA Stefan Oschmann zu einem Gespräch ein. Die Vertreter der LZK folgten der Einladung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW am 9. April 2018 gerne, denn das Gespräch bot die Gelegenheit, das umfangreiche Material, das die LZK bisher erarbeitet hat und auf ihrer Webseite sukzessive für die Kollegenschaft zur Verfügung stellt, dem kritischen Blick der zuständigen Behörde zu unterziehen. Das Engagement der Landeszahnärztekammer wurde durchweg positiv gesehen. Volker Broo, leitender Beamter und Stellvertreter von Dr. Stefan Brink, Matthias Roth, Referent im Referat III Datenschutz im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen und Maria Wilhelm, Referentin Stabsstelle Europa, lobten die Online-Handreichung und boten an, sämtliche von der Kammer zur Verfügung gestellten Dokumente zu prüfen und damit auch dem Wunsch nach einer weitestgehenden Rechtssicherheit bei deren Verwendung zu entsprechen. LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert hob die angenehme Gesprächsatmosphäre hervor, „die Vertreter der Landesdatenschutzbehörde zeigten sich aufgeschlossen und haben uns ihre Unterstützung und Kooperation angeboten – es war ein gutes Gespräch und wir sind erfreut, dass wir über den direkten Draht künftig einen Ansprechpartner für unsere Fragen gefunden haben. Wir haben vereinbart, dass wir uns künftig regelmäßig austauschen, da momentan noch alles im Fluss ist und auch zwischen den Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer noch Abstimmungsbedarf besteht.“ » mader@lzk-bw.de Info EU-DSGVO und Kammer KOMPAKT Foto: krass99/Fotolia Künftig nichts mehr verpassen und immer auf dem Laufenden sein bei der Umsetzung der neuen europäischen Datenschutzbestimmungen? Dann registrieren Sie sich am besten noch heute über den Link https://seu2.cleverreach.com/f/144697-151607/ für Kammer KOMPAKT. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5/2018
Laden...
Laden...
Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden-Württemberg (IZZ)
Haus: Heßbrühlstraße 7, 70565 Stuttgart
Post: Postfach 10 24 33, 70200 Stuttgart
Telefon: 0711 222 966 0
Fax: 0711 222 966 20
presse@izzbw.de
Eine Einrichtung der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg
& der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
© by IZZ Baden-Württemberg - Impressum - Datenschutz