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Ausgabe 8-9/2020

36 Sonderthema

36 Sonderthema ZBW-Umfrage zur Corona-Warn-App Wie betrachten Sie den Einsatz? Seit die Corona-Warn-App Mitte Juni vorgestellt wurde, klickten bereits über 15 Millionen User die Downloadtaste. Die App, die helfen möchte, Infektionsketten nachzuverfolgen und damit zu unterbrechen, erfreut sich entsprechend dieser Zahlen einer großen Akzeptanz. Laut dpa sollen bisher rund 300 COVID-19- Infektionen über die deutsche Warn-App gemeldet worden sein (Stand 13. Juli 2020), die inzwischen auch in den Stores von Google und Apple in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Großbritannien und Norwegen erhältlich ist. Doch wie betrachten Nutzer den Einsatz der Corona-Warn-App? Chefredakteurin Cornelia Schwarz hat nachgefragt. Foto: Staatsministerium BW Foto: Ministerium f. Soziales u. Integration BW „Die Corona-Warn-App hilft Infektionsketten nachzuvollziehen und unterbrechen zu können. Dabei erfüllt die App höchste Ansprüche an Datenschutz, Datensicherheit und Transparenz. Ich mache mit und bitte, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ebenfalls dieses wichtige Instrument auf ihrem Smartphone installieren. Denn je mehr sich beteiligen, desto wirksamer kann die App zum Eigenschutz und bei der Eindämmung des Virus helfen. Jede unterbrochene Infektionskette ist am Ende ein Vorteil, den wir gegenüber dem Virus bekommen und nutzen können. Es ist in der augenblicklichen Situation aber essenziell, dass wir trotzdem weiterhin auf Hygiene- und Abstandsregeln achten und dort, wo wir den Abstand nicht einhalten können, Alltagsmasken tragen.“ Winfried Kretschmann, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg „Die Corona-Warn-App ist kein Allheilmittel und kann einen wirksamen Impfstoff gegen das Virus selbstverständlich nicht ersetzen. Bis es allerdings soweit ist, hilft uns die App dabei, Infektionsketten zu ermitteln und frühzeitig zu unterbrechen. Die Kontaktpersonennachverfolgung ist nach wie vor ein elementarer Bestandteil der Pandemie-Bekämpfung. Hierfür ist die Corona-Warn-App ein wirksames und einfach zu bedienendes Tool. Viel wurde im Vorfeld über mögliche Datenschutzund Technik-Hürden diskutiert. Die Download-Zahlen aber zeigen, dass diese Sorgen größtenteils umsonst waren. Ich selbst habe die App auf meinem Handy installiert. Bislang ist alles im grünen Bereich.“ Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg Foto: K. Schäfer Am Erfolg der Corona-Warn-App lässt sich beispielhaft ablesen, ob die Bürger*innen in Krisenzeiten wie der jetzigen auf die Rechtsstaatlichkeit der Regierung vertrauen. Nach derzeitigem Stand können 15 Mio. Downloads (02.07.2020, de.statista.com) gezählt werden – das ist noch recht weit entfernt von der erhofften 60 Prozent-Nutzerquote. Wie aber kann der Staat unser Vertrauen in die Corona-Warn-App stärken? Erstens durch das Fördern eines gesellschaftlichen Diskurses, zweitens durch Transparenz hinsichtlich der Funktionen und Ziele, die durch die App verfolgt werden und drittens durch verbindliche Garantien für die Freiwilligkeit und Zweckbindung der App-Nutzung. Die ersten beiden Schritte wurden bereits getan: Kritik wurde gehört („zentral vs. dezentral“), Transparenz ist gewährleistet („open source“) – aber ohne den dritten Schritt kann die Corona-Warn-App nicht zum Erfolgsmodell digitaler Rechtsstaatlichkeit werden. Hierzu ist es unabdingbar, die freiwillige und zweckgebundene Nutzung der App gegenüber jedweder/ jedwedem Interessenvertreter*in – sei sie/er kommerziell, gesundheitspolitisch oder altruistisch motiviert, sei sie/er privater oder öffentlicher Stelle zugehörig – abzusichern und damit jeden Rückgriff auf (sozialtechnische) Zwangsmittel klar und eindeutig auszuschließen. Das kann letztlich nur durch ein Parlamentsgesetz zur Corona-Warn-App erreicht werden. Zwang ist Gift in einer liberalen Gesellschaft und versucht mit Druckmitteln das zu ersetzen, was an Vertrauen in die demokratischen Prozesse fehlt. Darüber hinaus muss schon jetzt festgeschrieben werden, dass Krisentechnologien, wie die Corona- Warn-App, mitsamt den von ihnen erhobenen Daten rückstandslos gelöscht werden, sobald ihre Notwendigkeit nicht mehr besteht. Krisenzustände dürfen nicht der neue Normalzustand werden. Denn auch solche Szenarien erschüttern das Vertrauen in eine Corona-Warn-App, die nichts nötiger hat als unser Vertrauen. Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden Württemberg ZBW 8-9/2020 www.zahnaerzteblatt.de

Sonderthema 37 Foto: F. Kleinbach Foto: Stollberg In der Corona-Warn-App sehe ich einen zusätzlichen Baustein im Kampf gegen COVID-19. Sie ersetzt jedoch keinesfalls die wichtigen Hygiene- und Abstandsregeln! Bei allen Maßnahmen hängt der Erfolg stark vom verantwortungsvollen Handeln der/des Einzelnen ab. Auch wenn die App bereits in den ersten drei Wochen rund 15 Mio. Mal heruntergeladen worden ist: Die Downloadzahl allein sagt nichts darüber aus, ob und wie die App verwendet wird oder ob sich Anwender*innen, die eine Warnung erhalten, wie gewünscht verhalten. Da die Pandemie vor Ländergrenzen nicht haltmacht, hätte ich außerdem eine europäische Lösung für die Warn-App begrüßt. Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Solange es keinen Impfstoff gibt, wird man sich in einer freien Gesellschaft nicht mit letzter Sicherheit vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus schützen können. Umso mehr kommt es darauf an, dass sich die Bürgerinnen und Bürger diszipliniert verhalten und die bestehenden Kontaktbeschränkungen respektieren, weil sie eben nicht nur sich selbst gefährden, sondern auch andere in Mitleidenschaft ziehen können – sei es durch die unmittelbare Gefahr für die Gesundheit, sei es durch die Folgen von Maßnahmen zur Krisenbekämpfung, wie wir ja durch § 6a der Corona-Verordnung des Landes erfahren mussten. Das frühzeitige Identifizieren und Unterbrechen von Infektionsketten ist der entscheidende Schlüssel zur Eindämmung des Coronavirus. In diesem Sinne kann die Corona-Warn-App ein wichtiges Werkzeug sein, mit dem man nicht nur sich selbst, sondern auch sein Umfeld schützen kann. Dass man hier eine datensparsame Lösung gefunden hat, die auf dezentrale Datenverwaltung setzt und Rückschlüsse auf einzelne Personen ausschließt, begrüße ich ausdrücklich. Dies zeigt, dass der Nutzen moderner Technologie eben nicht automatisch zum Missbrauch sensibler Daten führen muss. Dies könnte eine Vorbildfunktion auch für andere Bereiche der Digitalisierung im Gesundheitswesen besitzen. Dipl.-Volkswirt Christoph Besters, stellv. Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Anzeige 55. Bodenseetagung der Bezirkszahnärztekammer Tübingen 49. Tagung für Zahnmedizinische Mitarbeiter*innen In diesem Jahr komplett online! Die Bodenseetagung wird in diesem besonderen Jahr auch besondere Wege gehen. Wir stellen Ihnen alle Fachvorträge vier Wochen lang als Video-on- Demand zur Verfügung. So können Sie Ihre Fortbildung zeitlich frei gestalten. Startschuss zur traditionellen Stunde: Freitag, 18. September 2020, 9:00 Uhr. Die Tagung für Zahnmedizinische Mitarbeiter*innen übertragen wir live. Am Samstag, 19. September 2020 von 9:00 bis 12:00 Uhr wird Ihnen unser GOZ-Referent Dr. Herbert Martin alles zum Thema „Abweichende Vereinbarung § 2 GOZ“ berichten. GOZ ist Chefsache – daher wendet sich der Vortrag an das gesamte Praxisteam. Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf Sie! Weitere Informationen erhalten Sie demnächst per Rundschreiben und auf der Homepage der LZK BW. www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2020

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