12 Titelthema Wirtschaftliche Konsequenzen der Coronakrise für die Zahnarztpraxen Massive Einbrüche Die vorläufigen Abrechnungen des zweiten Quartals sowie eine Blitzumfrage der KZV Baden-Württemberg für April 2020 machen auf dem Papier klar, was die Zahnarztpraxen im Land tagtäglich zu spüren bekommen: Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Coronakrise sind für viele Zahnärzt*innen äußerst dramatisch. Aufgeschobene Termine, ausgesetzte Behandlungen, verunsicherte Patient*innen – noch immer scheint die Normalität fern. Wie gestaltet sich diese Krise in Baden-Württemberg bei genauer Betrachtung? Der Gründonnerstag dieses Jahres war für die Zahnärzteschaft kein guter Tag. Der an diesem Tag veröffentlichte Paragraf 6a der Corona-Verordnung schränkte die zahnärztlichen Behandlungen massiv ein. Intensive Gespräche der KZV BW und LZK BW mit der Landesregierung über die Osterfeiertage führten zunächst zu einer „Abschwächung“, zum 4. Mai dann zur Aufhebung des umstrittenen Paragrafen. Die Verunsicherung blieb indessen. „Ist der Besuch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt des Vertrauens sicher?“, „Ist die Vorsorgeuntersuchung wirklich so wichtig?“, so die Nachfrage vieler Patient*innen. Durch Informationsmaßnahmen des Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit wie auch durch eine Social-Media-Kampagne der KZV BW, die vielfach von Zahnarztpraxen im ganzen Land geteilt wurde, trat der Vorstand diesen Zweifeln entgegen, um die Verunsicherung zu überwinden. Blitzumfrage. Die Umsatzeinbrüche wurden durch eine Blitzumfrage der KZV BW mit Zahlen belegt. 1054 Praxen nahmen bei dem Vergleich der Honorarumsätze für konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH) zwischen April 2019 und 2020 teil. Das Ergebnis: Insgesamt waren die KCH-Honorarumsätze in diesem Monat um 43,2 Prozent - 43,2 % April 2019 April 2020 Blitzumfrage. Einen Rückgang von durchschnittlich 43,2 Prozent im Monat April, bezogen auf die KCH-Honorarumsätze im Vergleich zum Vorjahr, hatte die Blitzumfrage der KZV BW zum Ergebnis. zurückgegangen. Rund 17 Prozent der teilnehmenden Praxen gaben sogar einen Rückgang der KCH-Honorarumsätze zwischen 70 und 100 Prozent an. Am häufigsten, nämlich von 172 Praxen, wurde ein Rückgang zwischen 50 und 60 Prozent angegeben. Abrechnungen. Der deutliche Abwärtstrend, der mit der Blitzumfrage bereits deutlich geworden war, bestätigt sich auch anhand der Abrechnungen. Bei Zahnersatz beträgt der Rückgang der Fallzahlen, sowohl im April wie auch im Mai, rund 25 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Juni liegt die Differenz der Fallzahlen sogar bei 31 Prozent. Im Bereich Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KG) sind im Mai dieses Jahres knapp 19 Prozent weniger Fälle zu verzeichnen. Auch hier verringerten sich die Fallzahlen gemäß den Abrechnungsergebnissen in den Folgemonaten nochmals. Unter dem Strich steht so für das zweite Quartal dieses Jahres ein Rückgang der Fälle um 20 Prozent. Parodontologie. Besonders ausgeprägt gestaltet sich der Rückgang und die ausbleibenden Patient*innen bei Betrachtung der Fälle im Leistungsbereich Parodontologie (Par). Wurden im Mai des vergangenen Jahres noch 10.515 Fälle behandelt, sind dies in diesem Jahr nur noch 6941 Fälle: ein Rückgang um rund ein Drittel. Im Juni wurden im Vergleich zum Vorjahr hier gar 4417 Fälle weniger abgerechnet, ein Minus von 39 Prozent. Quartalsvergleich. Hochrechnungen (Stand: 08.07.2020) geben auch Aufschluss über das gesamte zweite Quartal 2020 bei den Honorarumsätzen im Bereich KCH: Knapp ein Viertel weniger Fälle wurden verzeichnet. Ein ZBW 8-9/2020 www.zahnaerzteblatt.de
Titelthema 13 Vergleich der ersten Halbjahre ergibt der bisherigen Hochrechnung zufolge einen Rückgang von knapp 15 Prozent für dieses Jahr. 100000 80000 94.946 95.086 84.551 74.276 Liquiditätshilfen. Ende Mai machte die Vertreterversammlung der KZV BW den Weg frei für Liquiditätshilfen für Vertragszahnärzt*innen. Damit ist die Inanspruchnahme der Hilfen ermöglicht, aber keineswegs verpflichtend. Unabhängig von der Höhe der Abschlagszahlungen für konservierend-chirurgische und kieferorthopädische Leistungen in Höhe von jeweils 33 Prozent der Vorjahreswerte können zusätzlich Liquiditätshilfen beantragt werden. Liegt die Summe der geleisteten Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung unter 85 Prozent der eingereichten Honorarabrechnungen des entsprechenden Vorjahresquartals, kann eine Liquiditätshilfe bis zu dieser Höhe (85 Prozent) schriftlich beantragt werden. Eine Hilfe, die später allerdings vollständig zurückgezahlt werden muss. Das entsprechende Antragsformular findet sich im Rundschreiben (04-2020) vom 04. Juni. 180 × 90 mm Benedikt Schweizer 60000 40000 20000 Januar Februar März April Mai Juni Rückgang absoluter Fallzahlen. Der Einbruch wird bei den gemeldeten Fallzahlen in den Leistungsbereichen KB/KG und ZE im ersten Halbjahr sehr deutlich. 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 47.905 43.767 37.779 KB/KG 33.750 Zahnersatz 64.348 29.349 29.521 April Mai Juni 2019 2020 60.551 Vorjahresvergleich Par. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2019 sind in den Monaten April bis Juni bei den Fallzahlen im Leistungsbereich Parodontologie massive Einbrüche sichtbar. DAS LEBEN BEGINNT AUSSERHALB DER KOMFORTZONE! Bring mal wieder Bewegung in dein Leben: Mach Sport! Anzeige Zahlen: KZV BW/Grafiken IZZ sportdeutschland.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 8-9/2020
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