48_PRAXIS ZBW_11-12/2023 www.zahnaerzteblatt.de Beratungsforum GOZ BESCHLÜSSE ZUR PAR-THERAPIE Der GOZ-Ausschuss der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg muss vermehrt feststellen, dass die Beschlüsse des Beratungsforums GOZ hinsichtlich einer leitlinienorientierten PAR-Behandlung in den Praxen oft nicht bekannt sind und daher Analogberechnungen nicht umgesetzt werden. In zwei Teilen fasst der GOZ-Ausschuss daher die im Dezember gefassten Beschlüsse über die analogen Leistungen in der Parodontitistherapie, basierend auf der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie zusammen. Eine Parodontitisbehandlung nach der S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGPARO), die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen folgt und damit neue Qualitätsstandards setzt, muss selbstverständlich auch privatversicherten Patienten zur Verfügung stehen. Viele der neuen Gebührenpositionen im BEMA können nicht den bekannten und nun veralteten GOZ-Positionen zugeordnet werden. Nachfolgend die Zusammenfassung der Beschlüsse 54 bis 56 des Beratungsforums. 54. Die Erhebung eines Gingivalindex und/ oder eines Parodontalindex (z.B. des Parodontalen Screening-Index PSI) im Rahmen einer Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) Die Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Pardontalen Screening- Index PSI) im Rahmen einer Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) – im Einklang mit der Empfehlung aus der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ zur Häufigkeit der Durchführung der UPT – mehr als zweimal im Jahr ist in der GOZ nicht beschrieben. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger sehen die GOZ-Nr. 4005 zusätzlich zur originären Leistung bis zu in der Regel zweimal analog innerhalb eines Jahres als berechnungsfähig an. 55. Die subgingivale Instrumentierung (AIT) in der 2. Therapiestufe Die subgingivale Instrumentierung in der 2. Therapiestufe gemäß der S3- Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DGPA- RO und DGZMK ist aufgrund der darin nicht enthaltenen Weichgewebskürettage nicht in der GOZ beschrieben. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühren für die subgingivale Instrumentierung am einwurzeligen Zahn die GOZ-Nr. 3010a und am mehrwurzeligen Zahn die GOZ-Nr. 4138a. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen, ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: „GOZ-Nr. 3010a“ bzw. „4138a“ mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)“. Die GOZ-Nrn. 4070 bzw. 4075 sind daneben nicht berechnungsfähig. Die Entfernung der gingivalen/supragingivalen weichen und harten Beläge ist originär nach der GOZ zu berechnen. 56. Lokalisierte subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen in der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) Die subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen im Rahmen einer Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und DGZMK ist eine selbstständige, nicht in der GOZ beschriebene Leistung. Die Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühr die GOZ-Nr. 0090a für den einwurzeligen Zahn und die GOZ- Nr. 2197a für den mehrwurzeligen Zahn. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen, ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: GOZ-Nr. „0090a“ bzw. „2197a“ mit der Beschreibung „Subgingivale Instru mentierung – UPT“. Die GOZ-Nrn. 4070 bzw. 4075 sind dane- ben nicht berechnungsfähig. Die Entfernung der gingivalen/supragingivalen weichen und harten Beläge ist originär nach der GOZ zu berechnen. Die Kostenerstatter (PKV und Beihilfe) haben eine Erstattung dieser Analogpositionen zugesagt. Eine vollständige Übersicht über die PAR-Beschlüsse des Beratungsforums finden Sie auf der Homepage der Landeszahnärztekammer unter https://lzk-bw.de/fileadmin/ user_upload/user_upload/06-PAR_ Leistungen_ohneLZK.pdf In der nächsten Ausgabe des ZBW werden die Beschlüsse 57 bis 59 vorgestellt. Autorenteam des GOZ-Ausschusses der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
ZBW_11-12/2023 www.zahnaerzteblatt.de 49_PRAXIS Abbildung: LZK BW PRAXIS-Handbuch & Navigator NEUES ONLINE-WEBINAR Wer kennt das aus dem Praxisalltag nicht: Sie sollen einen neuen Hygieneplan ausarbeiten, Sie möchten Muster- Arbeitsanweisungen auf die praxisindividuellen Gegebenheiten anpassen, Sie suchen nach einem Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte oder Sie wollen sich anhand einer Checkliste optimal auf eine Praxisbegehung vorbereiten. Nun stellt sich die Frage, werden diese Dokumente im PRAXIS-Handbuch der LZK BW angeboten und wenn Ja, an welcher Stelle. Damit dauerhaft ein schnelles und effizientes Arbeiten mit dem PRAXIS-Handbuch gelingt, bietet die LZK BW eine neue Online-Fortbildung über das PRAXIS-Handbuch und die Software „Navigator“ an, die im folgenden Beitrag vorgestellt wird. PRAXIS-HANDBUCH & NAVIGATOR Als perfekte Praxisunterstützung bietet die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg seit vielen Jahren im Bereich der Qualitätssicherung mit ihrem PRAXIS-Handbuch eine umfangreiche Fach-, Rechts- und Dokumenten-Datenbank an. Aufgrund der Vielzahl an Informationen und Dokumenten, die das PRAXIS-Handbuch den Nutzern zur Verfügung stellt, ergibt sich oftmals die Frage, wo sich die Regelwerke, Fachratgeber und Muster- Dokumente befinden? Als Entwickler bietet die LZK BW den Zahnarztpraxen ein neues Online-Webinar mit den Basis-Informationen für den Umgang und für die Arbeit mit dem PRAXIS- Handbuch und der Software „Navigator“ an. ZIEL Vielleicht haben Sie schon vom „PRA- XIS-Handbuch & Navigator“ gehört oder Sie waren bereits auf dessen Startseite. Damit die Anwendung des PRA- XIS-Handbuchs im Arbeitsalltag nicht zu einem „Buch mit sieben Siegeln“ wird, stellt der neue Online-Basic-Kurs den Aufbau, die Struktur und die Inhalte des PRAXIS-Handbuchs vor. Im Einzelnen stellt der Basic-Kurs die Funktionalitäten auf der Startseite sowie die verschiedenen Schaltflächen inklusive deren Inhalte vor. In diesem Zusammenhang werden einzelne praxisrelevante Muster-Dokumente aufgerufen und das Online-Webinar durch kurze Aufgaben für die Teilnehmer*innen aufgelockert. Zusätzlich wird die Funktion der Software „Navigator“ und deren Schnittstelle zum PRAXIS- Handbuch erläutert. Ziel der Online- Fortbildung ist es, eine schnelle, sichere und effektive Anwendung des PRA- XIS-Handbuchs für die Teilnehmer*innen zu gewährleisten. ANMELDUNG Auf der LZK-Webseite (https://lzk-bw. de) kann man sich für den Basic-Kurs über den Hauptbereich „PRAXIS- TEAM“ (Rubrik „Fortbildung“ „Praxisführung“) anmelden. Über den Link „Kursübersicht/Online-Anmeldung“ im rechten Seitenbereich gelangen Sie direkt zum Angebot an Online-Fortbildungen der LZK BW mit allen Kursterminen. FRAGEN Informationen und Beratung zum neuen Online-Fortbildungsangebot bieten Ihnen die Referentinnen aus der Abteilung Praxisführung: Nadine Schütze (Tel. 0711 22845-53, schuetze@lzk-bw.de), Anita Schaible (Tel. 0711 22845-51, schaible@lzk-bw.de), Simone Kramer (Tel. 0711 22845-47, kramer@lzk-bw.de). Ihre LZK-Geschäftsstelle
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