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Soziales Engagement

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Ausgabe 11/12 2023

22_BERUFSPOLITIK

22_BERUFSPOLITIK ZBW_11-12/2023 www.zahnaerzteblatt.de Standespolitische Nachwuchstagung von KZV BW und BZK Tübingen ENGAGIERTER NACHWUCHS Zwei Tage lang haben sich Zahnärzt*innen im Rahmen der standespolitischen Nachwuchstagung, die von der Bezirksdirektion Tübingen der KZV BW und der Bezirkszahnärztekammer (BZK) Tübingen in Blaustein ausgerichtet wurde, intensiv über potenzielle Aufgabenfelder in der Standespolitik informiert. In verschiedenen Vorträgen referierten erfahrene Standespolitiker*innen über ihre Fachgebiete und gaben ausführliche und äußerst interessante Einblicke in ihre Verantwortungsbereiche. Besonders erfreulich war die hohe Teilnehmerzahl, da im letzten Jahr die Tagung aufgrund zu geringer Anmeldungen abgesagt werden musste. Kammer. Wie kommt der Kammerbeitrag zustande und wofür wird er verwendet? Dr. Dr. Heinrich Schneider gab die Antworten. Mitarbeit. Dr. Anke Bleicher referierte über die Dokumentation in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Prüfwesen. Sensibilisierte für die Prüfstelle und den Beschwerdeausschuss: Dr. Stephan Große- Sender. Die Tagung begann mit einer Vorstellungsrunde, bei der ein gutes Dutzend junger Zahnärzt*innen ihre gänzlich unterschiedlichen beruflichen Hintergründe präsentierten: Vertreten waren dabei sowohl Angestellte wie auch Mitglieder einer Familienpraxis, Inhaber*innen von Praxen in ländlichen Gegenden saßen neben Besitzer*innen von Stadtpraxen. Die Vielfalt zeigte sich auch an den Studienorten und den verschiedenen Praxisführungsmodellen. Eine Mischung, die vor allem in den Pausen zu einem regen Erfahrungsaustausch einlud. DOKUMENTATION Dr. Anke Bleicher, Vorstandsmitglied der BZK Tübingen, sprach in ihrem Referat über die Bedeutung der Dokumentation in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Dabei betonte sie die Relevanz einer ordentlich geführten Dokumentation. Sie beleuchtete eindrücklich wann zu dokumentieren ist, wie diese aussehen sollte und welche Vorteile eine sorgfältige Dokumentation hat. Im zweiten Teil ihres Vortrages ging Dr. Bleicher der Frage nach, warum es notwendig sei, sich standespolitisch zu engagieren. Dabei war ihr vor allem die soziale Verantwortung ein wesentlicher Aspekt. „Sie können etwas verändern, ein Herzensprojekt voranbringen, haben Netzwerkmöglichkeiten und einen regelmäßigen fachlichen Austausch“, zählte sie auf. AUFGABEN VON KZV UND LZK Dr. Dr. Heinrich Schneider, Vorsitzender der Bezirksgruppe Tübingen der KZV Baden-Württemberg und Vorsitzender der BZK Tübingen, erläuterte im Anschluss daran die Unterschiede zwischen den Körperschaften KZV und LZK. Als Hilfe für weitere Fragestellungen gab er den Zuhörenden den Link zum digitalen Nachschlagewerk „Reiseführer“, der Auskunft zu den jeweiligen Zuständigkeiten gibt. Dabei erläuterte er den Aufbau der zahnärztlichen Körperschaften, das Verhältnis zum Sozialministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde und die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses. Er präzisierte einige Bemühungen der Selbstverwaltung um

ZBW_11-12/2023 www.zahnaerzteblatt.de 23_BERUFSPOLITIK Einflussnahme und Intervention hinsichtlich Gesetzgebung und Gestaltung von Richtlinien und ließ wissen, wie umfangreich sich Vertragsverhandlungen gestalten können. Allerdings, so kritisierte Dr. Dr. Schneider verschwinde das Demokratieverständnis immer mehr, so beispielsweise, wenn nun die Kammerwahlen digital vollzogen würden, wie es für nächstes Jahr geplant ist. „Der Prozess der Demokratie fehlt“, so seine Mahnung. te ausführlich durch die Verfahren des Prüfwesens. Im Fokus stand dabei die Definition der Wirtschaftlichkeit, sowie rechtliche Grundlagen und das Minimalprinzip. Eindrücklich erläuterte er dabei den Aufbau der Prüfstelle sowie des Beschwerdeausschusses und sensibilisierte seine Zuhörer*innen dafür, dass beide Institutionen einen großen Teil der Freiberuflichkeit ausmachen. Darüber hinaus erhielten die Teilnehmer*innen der Tagung Einblicke in die Prüfabläufe, einschließlich der geprüften Aspekte und der Vorgehensweise bei verschiedenen Prüfungsarten. Zum Abschluss wurden die verschiedenen Methoden zur Prüfung im Detail erläutert, darunter die Einzelfallprüfung, die statistische Vergleichsprüfung und die repräsentative Einzelfallprüfung. TEAMARBEIT Über die Veränderungen im Berufsbild und die vielfachen Fortbildungsmöglichkeiten sprach Dr. Bernd Stoll, Referent für Zahnmedizinische Mitarbeiter*innen. „Früher war der Aufstiegsweg eindimensional“, resümierte er, „doch heute bieten Bachelor-Studiengänge die Möglichkeit, sich bis zur Stufe 6 weiterzubilden“. Noch seien die Anzahl der Ausbildungsverträge in Baden-Württemberg stabil, ließ er wissen, auch wenn es natürlich Preugo im Jahr 1924 über die BUGO-Z im Jahr 1965 bis zur aktuellen GOZ von 1988 beleuchtet. Dabei betonte Dr. Martin eindrücklich, dass die GOZ seit 2012 keine Punktwerterhöhungen oder Indexanpassungen erfahren hat, was zu einem realen Inflationsverlust von etwa 60 Prozent seit 1988 geführt hat. GUTACHTERWESEN Dr. Wolfram Widmaier, Referent des Gutachterwesens der KZV BW, innerhalb der Bezirksdirektion Tübingen, referierte abschließend über die Organisation des Gutachterwesens. Dabei erläuterte er, was ein Gutachten ausmacht Team. Dr. Bernd Stoll sprach über die Entwicklung des Ausbildungsberufes zur ZFA und die verschiedenen Möglichkeiten der Fortbildung. Gebührenordnung. Warum eine Preiskalkulation der eigenen Praxis in Relation zu den Kosten stehen muss, erläuterte Dr. Herbert Martin. Gutachterwesen. Dr. Wolfram Widmaier gab Einblicke, wie ein Gutachten aussehen und worauf explizit geachtet werden muss. Fotos: Cornelia Schwarz/IZZ PRÜFWESEN Dr. Stephan Große-Sender, der Prüfund Abrechnungsreferent der Bezirksdirektion Tübingen der KZV BW, führ- mehr sein könnten. In seinem Vortrag ging er auch auf die neue Ausbildungsverordnung und den Wegfall der Zwischenprüfung ein, statt derer es eine gestreckte Abschlussprüfung mit schriftlichen Prüfungen in zwei Fächern geben wird. GEBÜHRENORDNUNG Mit dem Thema „Gebührenordnung und freie Berufe“ setzte sich der Vortrag von Dr. Herbert Martin, GOZ-Referent der LZK und Vorstandsmitglied der BZK Tübingen auseinander. Darin beleuchtete er ausführlich das Prinzip der GOZ 4.0, das auf außerordentlich großes Interesse seitens des Auditoriums stieß. Des Weiteren wurde die historische Entwicklung der GOZ von und wer ein solches überhaupt in Auftrag geben kann. Die Einblicke Dr. Widmaiers waren umfassend und erklärten auch die zeitlichen Fristen und Modalitäten, an die sich ein*e Gutachter*in zu halten hat. AUSTAUSCH Zusätzlich zu den Einblicken in die standespolitischen Angelegenheiten bot die Tagung den Teilnehmer*innen auf verschiedenen Ebenen eine hervorragende Plattform des Austausches. Und am Ende war für einen Großteil zudem klar, dass sie sich die Übernahme eines Ehrenamtes in der Standespolitik durchaus vorstellen könnten. Cornelia Schwarz

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