40 Fortbildung KZV BW bietet Online-Seminare zur IT-Sicherheitsrichtlinie Hochsensible Daten richtig schützen Foto: KZV BW Mit der im Februar in Kraft getretenen IT-Sicherheitsrichtlinie werden die sicherheitstechnischen Anforderungen für die Praxis-IT definiert. Im Zentrum steht der Schutz sensibler Gesundheitsdaten, für den die Praxen eine hohe Verantwortung tragen. Durch die Richtlinie sollen die Vertragszahnärzt*innen bei der Umsetzung der IT-Sicherheit in ihren Praxen gezielt unterstützt werden. Dazu bietet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) für ihre Mitglieder sowie die zahnärztlichen Mitarbeiter*innen ein umfassendes Online-Seminar an. Große Resonanz und viele positive Rückmeldungen. Das FFZ in Freiburg bietet umfassende Online-Seminare zur Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie mit hunderten Teilnehmer*innen. Hintergrund. Mit dem Digitale- Versorgung-Gesetz (DVG) hat der Gesetzgeber die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung verpflichtet, die IT-Sicherheitsanforderungen für Arzt- und Zahnarztpraxen in einer speziellen Richtlinie verbindlich festzulegen. Diese Richtlinie wurde im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt und trat am 1. Februar 2021 in Kraft. Im Gesundheitstelegramm und im Rundschreiben haben wir darüber berichtet. Sicherheitsrichtlinie. Die Sicherheitsrichtlinie legt die relevanten sicherheitstechnischen Anforderungen für verschiedene Bereiche der Praxis-IT fest und beschreibt das Mindestmaß der Maßnahmen, die in der vertragszahnärztlichen Praxis ergriffen werden müssen. Benannt werden die Schutzziele „Vertraulichkeit“, „Integrität“ und „Verfügbarkeit“ der IT-Systeme. Mit der Umsetzung der Anforderungen werden die Risiken der IT-Nutzung minimiert und die IT-Sicherheit insgesamt erhöht. Im Wesentlichen konkretisiert die Richtlinie Inhalte, die auf Grundlage bisheriger Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes bereits vorgeschrieben sind. Je nach Umsetzungsstand in den Praxen variiert daher der zusätzliche Aufwand zur Erfüllung der hier enthaltenen Vorgaben. Zertifizierungsrichtlinie. Flankierend dazu wurde eine Zertifizierungsrichtlinie erlassen, die einen Nachweis der Sachkunde für externe IT-Dienstleister bezüglich der Inhalte der IT-Sicherheitsrichtlinie und deren Umsetzung in Zahnarztpraxen gewährleisten soll. Externe Dienstleister können die Praxen bei der sachgerechten Umsetzung der Sicherheitsrichtlinie unterstützen, eine Verpflichtung zur Beauftragung besteht jedoch nicht. Online-Seminare. Die KZV BW bietet für die Zahnarztpraxen im Land aktuell spezielle Online-Seminare zur IT-Sicherheitsrichtlinie an. Referent ist Sebastian Koye, Datenschutzauditor (TÜV), IT-Security Auditor (TÜV) und Geschäftsführer der „datenschutzklinik“ in Freiburg. Dabei geht es nicht nur um rechtliche und technische Belange, sondern auch um die Prozesse, die an den richtigen Stellen und zum richtigen Zeitpunkt zu implementieren sind. „Mit diesem Angebot unterstützen wir unsere Mitglieder ganz konkret dabei, die neuen Anforderungen ohne überbordenden Aufwand im Praxisalltag umzusetzen“, betont Dipl.-Volkswirt Christoph Besters, Stv. Vorsitzender des Vorstandes der KZV BW. Schritt für Schritt werden alle Anforderungen der Richtlinie erläutert, es gibt wichtige Tipps und konkrete Handlungsempfehlungen anhand von praktischen Beispielen. Die Seminare sollen auch bei der Einschätzung helfen, welche Anforderungen selbst umgesetzt werden können und wann auf einen externen Dienstleister zurückgegriffen werden sollte. Ergänzend dazu erhalten die Teilnehmer*innen eine Checkliste zur Unterstützung der Umsetzung. Guido Reiter Info Hier können Sie die Richtlinie über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, wichtige Fragen und Antworten sowie weitere Tipps und konkretisierende Hinweise dazu einsehen: https://www.kzbv.de/ it-sicherheitsrichtlinie ZBW 5-6/2021 www.zahnaerzteblatt.de
Soziales Engagement 41 Foto: KiNiKi Zahnaltgold hilft Kindern Patient*innen spenden 45.021 Euro für KiNiKi Über 25 Zahnarztpraxen aus und um Göppingen sammelten im vergangenen Jahr das Zahnaltgold ihrer Patient*innen für KiNiKi. Die Verantwortlichen dieses gemeinnützigen Unternehmens erhielten einen Spendenscheck in Höhe von 45.021 Euro. Bereits seit 2005 sammeln Zahnärzt*innen Zahnaltgold-Spenden ihrer Patient*innen für die KiNiKi, die dafür zusammen mit der Zahnärztekammer ein Konzept entwickelt hat. Wieder haben sich aus dem Raum Göppingen die Zahnarztpraxen Dr. Sebastian Bär, Dr. Steffen Birk & Dr. Jochen Fink, Dr. Konrad Bühler u. Kollegen, Dr. Yuva Coskun, Dr. Markus Getto, Dr. Petra Huber, Dr. Hans-Ulrich Kast, Dr. Axel Mezger, Dr. Gerhard Mutschler, Dr. Mike Porsche mit ZA Heiko Schällig, Dr. Roland Reif, Dr. Werner Scherer, Dr. Thomas Schleihauf, Dr. Maja Schmidberger, Dr. Claudius Steinbach, Dr. Sabine Straub, Dr. Dirk Vasel, Dr. Michael Von der Heide und Dr. Uwe Wurster mit Kollegen an dem Projekt beteiligt. Projekte. Die Organisation Ki- NiKi aus Stuttgart mit Office in Prien ist bei den Patient*innen der Praxen inzwischen wohl bekannt. KiNiKi steht für Kinder – Niños – Kids und ist eine gemeinnützige Gesellschaft. Mit den Spenden, die die ehrenamtlichen Helfer*innen sammeln, werden Projekte für Kinder in schwierigen Situationen unterstützt. Der Schwerpunkt liegt im Herzen Deutschlands, vor allem rund um Göppingen. Leistungen von Ki- NiKi gingen zum Beispiel in Göppingen an die Vinzenz-vonPaul- Stiftung, das Rupert-Mayer -Haus, Wohngruppen Vida, Camino, Neo sowie Lernen Fördern e. V. an der Pestalozzischule. Die Projekte (wir berichten laufend auf www.kiniki.de) sind gewissenhaft ausgesucht und der persönliche Kontakt zu Projektleiter*innen steht an erster Stelle. Die Spendengelder fließen direkt in die Projekte, es fallen kei- ne Kosten an, die von den gesammelten Geldern beglichen werden. Die Organisation hat Hauptsponsoren für die Verwaltung und trägt schon seit vielen Jahren das Spendensiegel des DZI. Der Dank gilt den Initiator*innen und ihren Teams sowie allen Praxen mit allen Patient*innen, die gespendet haben, und allen anderen Zahnarztpraxen und ihren Mitarbeiter*innen, die teilnehmen. Ebenso der Firma „a-priori“ mit Geschäftsführer Herrn Traub in Göppingen, die schon die ganzen Jahre das Edelmetall kostenfrei für KiNiKi scheidet. KiNiKi Info Die Aktion „Patienten spenden Zahngold“ läuft auch im Jahr 2021 weiter. Wer an der Teilnahme interessiert ist, egal ob Patient*in oder Zahnärzt*in, kann sich gerne direkt an die KiNiKi gAG wenden: KiNiKi gAG, In den Entenäckern 18, 70599 Stuttgart, E-Mail: kontakt@kiniki.org, Internet: www. kiniki.de. Team. Die ehrenamtliche Mitarbeiterin der KiNiKi gAG Diana Staudinger-Richter sowie Dr. Michael Von der Heide, Dr. Petra Huber und Dr. Steffen Birk (v. l.). www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5-6/2021
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