20 Berufspolitik Kammer intern Mit Fug und Recht: Satzungsausschuss und GOZ-Ausschuss der LZK „Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben“, stellte der griechische Gelehrte Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) bereits vor mehr als 2000 Jahren fest. Der Zweifel an der richtigen Auslegung von Gesetzen überkommt uns heute vermutlich öfter denn je. Im Auftrag der Landeszahnärztekammer beschäftigen sich die ehrenamtlichen Mitglieder des Satzungs- und des GOZ-Ausschusses mit den einschlägigen Regelungen und Verordnungen. Mit ihrer Arbeit schaffen sie für die Zahnärzteschaft im Land Klarheit in Abrechnungsfragen oder erarbeiten die weitere Ausgestaltung von Satzungen. Unterstützt werden sie dabei von den Jurist*innen der LZK-Verwaltung. Satzungsausschuss Besetzung des Ausschusses Vorsitzender: Dr. Eberhard Montigel, Heilbronn Stv. Vorsitzende: Dr. Maria C. Antoinette Röttele, Weil am Rhein Mitglieder: Dr. Bert Bauder, Mannheim Holger Gerlach, Öhringen Dr. Markus Steybe, Friedrichshafen Zuständigkeit in LZK- Geschäftsstelle Dr. Anja Moessinger 0711/22845-54 moessinger@lzk-bw.de Corinna Stetter 0711/22845-55 stetter@lzk-bw.de https://lzk-bw. de/die-kammer/ gesetzliche-aufgaben/selbstverstaendnis Satzungsausschuss. Die Landeszahnärztekammer kann als Körperschaft des öffentlichen Rechts in ihrer internen Organisation autonom über Satzungen bestimmen. Aufgrund der vielschichtigen Aufgaben oder wegen Änderungen zugrunde liegender Gesetze sind regelmäßig Anpassungen und Angleichungen der Satzungen notwendig. Die Rechtsabteilung der Kammer erledigt hierfür alle vorbereitenden Arbeiten. Geprüft und für gut befunden. Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen werden dem LZK-Vorstand vorgelegt. Stimmt dieser zu, beschließen die Delegierten der Vertreterversammlung die Änderungen, die danach im ZBW und auf der Homepage der Landeszahnärztekammer veröffentlicht werden. GOZ-Ausschuss. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Ausschusses stehen Berechnungs- und Auslegungsfragen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), weiterhin die Aufbereitung von Abrechnungshinweisen, Urteilen und zahnmedizinischen Bewertungen. Dabei vertritt der Ausschuss die Interessen der Zahnärzteschaft im Land und stellt den Kammermitgliedern alle Informationen regelmäßig auf der Plattform „GOZinform“ zur Verfügung. Erfolg im Coronajahr. 2020 konnte der GOZ-Ausschuss nur einmal tagen. In einer Hybridveranstaltung konnte er jedoch die Mitarbeit in der „GOZ-Arbeitsgruppe Süd“ weiterführen. Der Vorsitzende des GOZ-Ausschusses, Dr. Jan Wilz, nimmt über seine Tätigkeit im GOZ-Ausschuss der BZÄK auch am „Beratungsforum für Gebührenfragen“ teil. Dem Beratungsforum, das sich aus Vertreter*innen der BZÄK, des PKV-Verbandes und des Bundesfinanzministeriums als Träger der Beihilfen zusammensetzt, gelang es, die Hygienepauschale für Zahnärzt*innen zu sichern, um die durch Corona gestiegenen Aufwände zumindest teilweise zu finanzieren. Gemäß der Kompetenz des Beratungsforums wurde die Berechnung der Gebühren nach GOZ-Pos. 3010 analog möglich, allerdings beschränkt auf Patient*innen mit einer privaten Kranken- bzw. Zusatzversicherung. Kerstin Sigle GOZ-Ausschuss Besetzung des Ausschusses Vorsitzender: Dr. Jan Wilz, Mannheim Stv. Vorsitzender: Dr. Dr. Alexander Raff, Stuttgart Mitglieder: Dr. Daniel Jäger, Mannheim Dr. Herbert Martin, Balingen Alexander Riedel, Waldkirch Kooptiertes Mitglied: Dr. Wolfgang Grüner, Karlsruhe Zuständigkeit in LZK- Geschäftsstelle Stefan Oschmann 0711/22845-52 oschmann@lzk-bw.de https://lzk-bw. de/zahnaerzte/ gebuehrenrecht/ gozinform ZBW 5-6/2021 www.zahnaerzteblatt.de
Berufspolitik 21 Kammer intern Rund um Berufsausbildung und Fortbildung Als zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) die Aufgabe, die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zu überwachen, Kurse und Prüfungen zu organisieren und auch für die Fort- und Weiterbildung Sorge zu tragen. Ob Berufsausbildungsvorbereitung, berufliche Ausbildung, berufliche Fortbildung oder die berufliche Umschulung von Zahnmedizinischen Fachangestellten – es gibt zahlreiche Fachgebiete, auf denen die verschiedenen Ausschüsse für Zahnmedizinische Mitarbeiter*innen aktiv sind. Im Zuge der Neukonstituierung der LZK BW im Dezember letzten Jahres, wurden für die 17. Wahlperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 der Ausschuss für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen sowie die Fachausschüsse Zwischenprüfung und Abschlussprüfung neu gewählt. Die Konstituierung des Berufsbildungsausschusses erfolgt im Herbst 2021. Jede Zahnarztpraxis ist auf gut aus- und fortgebildetes Praxispersonal angewiesen. Damit die Ausbildung zur/zum ZFA sowie die berufliche Qualifikation der Zahnmedizinischen Mitarbeiter*innen den Bedürfnissen der Praxis entspricht, sorgen die Ausschüsse der LZK BW rund um die Zahnmedizinischen Mitarbeiter*innen für eine stetige Feinjustierung des Berufsbildes. Zusätzlich sind sie im Bereich der beruflichen Selbstverwaltung für die Belange der ZFA zuständig. Neue Herausforderungen. Die Coronapandemie betrifft den Bereich der Zahnmedizinischen Fachangestellten ganz immens, insbesondere die Ausbildung. Ob es um den Fernunterricht in der Berufsschule, die Ausschuss für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen Vorsitzender: Dr. Bernd Stoll, Albstadt Stv. Vorsitzender: Dr. Peter Riedel, Waldkirch Mitglieder: Dr. Michael Diehl, Remseck Dr. Bernd Krämer, Heilbronn Stephanie Walz, Schopfloch Vorbereitung auf die Abschlussprüfung oder die Durchführung und Bewertung der Abschlussprüfung geht, der Ausschuss für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen setzt alle Hebel in Bewegung, um die bestmöglichen Voraussetzungen in dieser schweren Zeit zu schaffen. ZFA-Ausbildung. Der Ausschuss für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen setzt sich insbesondere dafür ein, dass der Ausbildungsberuf zur/zum ZFA nicht an Attraktivität verliert. In regelmäßigen Abständen müssen dabei die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften überarbeitet und an die betrieblichen Erfordernisse angepasst werden. Aus diesem Grund wird derzeit die seit 20 Jahren gültige Ausbildungsverordnung auf Bundesebene novelliert. Bei der Voruntersuchung zur Novellierung des Ausbildungsberufes ZFA war der Vorsitzende des LZK-Ausschusses für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen sowie LZK-Referent für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen, Dr. Bernd Stoll, Fachausschuss Zwischenprüfung Arbeitgebervertreter/innen: Dr. Robert Heiden (Vorsitzender), Dr. Elisabeth Hillerich (stv. Vorsitzende), Dr. Michael Diehl Arbeitnehmervertreter/innen: Kathrin Kempf, Anette Lohmüller, Kerstin Wallner Lehrkräfte berufsbildende Schulen: OStRin Heike Ainley, StDin Dagmar Gietl, StDin Susanne Rembach als zahnärztlicher Experte involviert. Er arbeitet nun als zahnärztlicher Koordinator und Sachverständiger der Arbeitgeberseite vonseiten der Bundeszahnärztekammer am derzeitigen Novellierungsverfahren aktiv mit. Weitere Aufgaben. Der Ausschuss für Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen ist außerdem in weiteren Bereichen aktiv: • Umsetzung des novellierten Berufsbildungsgesetzes in der Ausund Fortbildung von ZFA • Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen im Rahmen des Berufsfeststellungsqualifizierungsgesetzes (BQFG) • Auswertung der Bundesärztekammer-Studie zur ZFA-Berufs- und Arbeitszufriedenheit • Azubi-Marketing etc. Claudia Richter Fachausschuss Abschlussprüfung Arbeitgebervertreter/Beisitzer: Dr. Jochen Eble (Vorsitzender), Dr. Robert Heiden (stv. Vorsitzender), Dr. Markus Ritschel, Dr. Michael Diehl Arbeitnehmervertreter/innen: Gabriele David-Greunke, Margret Reichert-Schmid Lehrkräfte berufsbildende Schulen: StDin Dagmar Gietl, StRin Dr. Hannelore Hering, LiA Waltraud Hollstein, StRin Katja Reiffer Zuständigkeit in der LZK Thorsten Beck 0711/22845-24 beck@lzk-bw.de Mara Epple 0711/22845-41 epple@lzk-bw.de Kerstin Frankenberger 0711/22845-26 frankenberger@lzk-bw.de QR-Code mit Link auf folgende Seite https://lzk-bw.de/ praxisteam www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5-6/2021
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