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Resümee der Landtagswahl

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Ausgabe 5-6/2021

18 Berufspolitik Liter

18 Berufspolitik Liter pro Minute ab und hat damit so gut wie keine Aerosole. Ich würde sogar sagen, zahnärztliche Behandlungen unter Nutzung einer Absaugung sind keine aerosolproduzierenden Behandlungen. Tröpfchen bleiben – die sehen die Patienten vor der Lampe, aber diese Tröpfchen werden auch von einer medizinischen oder textilen Maske abgefangen. Hinzu kommt, dass wir als einzige medizinische Fachrichtung die Möglichkeit nutzen, den Mund der Patienten vorher antibakteriell/antiviral ausspülen zu lassen. Eine weitere mitentscheidende Maßnahme ist der hohe Verdünnungseffekt beim Einsatz wassergekühlter Übertragungsinstrumente. Dr. Struß: Wir sehen das genauso und haben das gegenüber den Behörden, insbesondere nach dem Fast-Berufsverbot am Gründonnerstag vergangenen Jahres in Baden-Württemberg, auch so vertreten. Es ist uns dann auch relativ schnell gelungen, den § 6a zu relativieren und dann zu revidieren. Für die Gesundheitsbehörden ist die FFP2-Maske das Schlüsselwort. Diese Erfahrung haben wir insbesondere im Zusammenhang mit Patienten gemacht, die sich einige Tage nach der Behandlung als positiv getestet bei uns gemeldet haben. Nachdem der Amtsarzt gehört hatte, dass ausschließlich FFP2-Masken bei der Behandlung getragen wurden, war alles in Ordnung. Prof. Jatzwauk: Wobei ich zu bedenken gebe: Das ist eine trügerische Sicherheit. Es ist inzwischen von Neurologen publiziert, dass die Durchblutung des Gehirns unter einer FFP2-Maske drastisch zurückgeht. Niemand kann mit einer dicht sitzenden FFP2-Maske über längere Zeit arbeiten. Sie müssen nach 75 Minuten eine halbe Stunde Pause machen. Ich bin der festen Überzeugung, eine FFP2- Maske bei Zahnärzten schützt nicht besser. Sie beruhigt das Amt. Wir sind sogar neulich in einer Stellungnahme so weit gegangen zu sagen, dass die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken bei der Bevölkerung Menschenleben gefährdet. Das exponentielle Wachstum in Bayern oder Berlin ist durch die Pflicht zum Tragen einer FFP2- Maske nicht gebremst worden. FFP2-Masken gehören nicht in die Hand von untrainierten Laien. Dr. Struß: Ich denke, wenn sich die Pandemie beruhigt, wird man Arbeitsschutzaspekte wieder in Ruhe betrachten. Marco Wagner: Im Gespräch mit der BGW haben wir erst kürzlich erfahren, wie hoch der Druck des Ministeriums für Arbeit und Soziales auf die BGW war, mit ihrem Arbeitsschutzstandard im Hinblick auf das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken nachzulegen. Prof. Jatzwauk: Das Positive ist, dass das RKI mit seiner jüngsten Empfehlung reagiert hat – im täglichen Leben außerhalb des Arbeitsplatzes ist es egal, ob Sie eine chirurgische oder eine FFP2-Maske tragen. Wenn beide Personen eine chirurgische Maske tragen, sind sie keine Kontaktpersonen. Trägt einer bei einer Unterhaltung keine Maske, ist es egal, ob der andere eine FFP2-Maske oder eine chirurgische Maske trägt. Er wird immer Kontaktperson. Ich kenne keine klinische Untersuchung bei keiner Infektion in der Welt, die beweist, dass die Schutzwirkung einer FFP- Maske oder einer KN95-Maske höher wäre als bei einer chirurgischen Maske. Die Problematik, die ich sehe, ist, dass man in Deutschland kein Restrisiko akzeptieren möchte. Das ist aber nicht möglich. Ich bin Pfeifenraucher und akzeptiere ein Restrisiko für ein Mundwinkel-, Zungen- oder Magenkarzinom. Die nicht rauchen, fahren Motorrad. Die Risikobetrachtung ist immer individuell und muss jeder für sich selbst treffen. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. Prof. Jatzwauk: Wenn ich schutzgeimpfte Mitarbeiter in der Praxis habe, kann ich diese mit chirurgischer Maske arbeiten lassen. Das ist für mich die eindeutige Botschaft der aktuellen RKI-Empfehlung. Schutzgeimpfte Mitarbeiter können nie Kontaktpersonen werden. Wer geimpft ist, geht nicht in Quarantäne. Die Geimpften schützen sich mit chirurgischem MNS, die Ungeimpften arbeiten weiterhin mit FFP2-Maske, um nicht „enge“ Kontaktperson zu werden. Ausnahmen sind Behandlungen von bekannten COVID-Patienten. Dort schreibt die Berufsgenossenschaft FFP2- oder FFP3-Masken vor. Das darf man nicht ignorieren. Dr. Struß: Vielen Dank Prof. Jatzwauk für das Gespräch. Wir freuen uns, Sie bald als neuen Kammer-Referenten für Praxishygiene auch im Praxisführungsausschuss begrüßen zu dürfen. Vita Prof. Dr. Lutz Jatzwauk Prof. Dr. Lutz Jatzwauk studierte an der Universität Greifswald Mikrobiologie und war Leiter des Zentralbereichs Krankenhaushygiene und Umweltschutz am Universitätsklinikum Dresden. Er war Vorsitzender der Fachkommission für „Hygienische Sicherheit von Medizintechnischen Produkten und Verfahren“ der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, gegenwärtig ist er zweiter Vizepräsident der Gesellschaft. Er ist gegenwärtig Vorsitzender des Arbeitskreises Dentalinstrumente (AKDI) der Bundeszahnärztekammer und Vorsitzender des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ). Prof. Jatzwauk ist seit dieser Kammerperiode Referent für Praxishygiene der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. ZBW 5-6/2021 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 19 Kammer intern Dienstleistungspartner für die Zahnarztpraxis Im Zuge der Neukonstituierung der Kammergremien für die 17. Legislaturperiode wurde auch der Praxisführungsausschuss der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 neu gewählt. Die traditionellen Arbeitsbereiche des Praxisführungsausschusses bestehen aus den Themenfeldern Hygiene, Arbeitsschutz, Praxisführung und deren gesetzliche Vorgaben. Die Ergebnisse des Praxisführungsausschusses sind gleichzeitig der Kompass für die Abteilung Praxisführung der Landeszahnärztekammer. Das Ziel ist es, den Zahnarztpraxen als kompetenter Dienstleistungspartner zur Seite zu stehen. Praxisführungsausschüsse zielen einerseits auf die Vertretung zahnärztlicher Interessen gegenüber Politik, Aufsicht und Herstellern sowie andererseits auf die aktuelle, praxisnahe Fachberatung und rechtssichere Hilfestellung für die Praxen ab. COVID-19-Pandemie. Im Zuge der Coronapandemie kommen weitere aktuelle Fragestellungen für den Praxisbetrieb hinzu. Der Praxisführungsausschuss ist neben seinen bisherigen Aufgaben auch mit der Erarbeitung von pandemiebezogenen Prozessabläufen befasst, schwerpunktmäßig sind dies vor allem Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen. Hierzu werden zahlreiche Informationen veröffentlicht und eine Vielzahl von Musterdokumenten für die Praxen erstellt. Die Information der Kammermitglieder erfolgt über den Praxisführungsausschuss Besetzung des Ausschusses Vorsitzender: Dr. Norbert Struß, Freiburg Stv. Vorsitzender: Dr. Carsten Ullrich, Mannheim Mitglieder: Dr. Christian Hoch, Reutlingen Dr. Hendrik Putze, Stuttgart Dr. Michael Rediker, St. Georgen Kooptierte Mitglieder: PD Dr. Dirk Schulze, Freiburg Dr. Philipp Hasse, Mannheim Newsletter KammerKOMPAKT, die Webseite der LZK BW und die BZK-Rundschreiben. Ein weiteres und zentrales Informations- und Arbeitsmedium ist das „PRAXIS- Handbuch“. Praxisbegehungen. Der Bereich Praxisbegehungen ist konzeptionell und praktisch ein Schwerpunktthema des Praxisführungsausschusses. Neben anlassbezogenen Praxisbegehungen werden auch flächenhaft nicht anlassbezogene Praxisbegehungen nach Medizinproduktegesetz (MPG) durch die Regierungspräsidien in allen Bezirken durchgeführt. Hinzu kommen Begehungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Öffentlicher Gesundheitsdienst- Gesetz (ÖGDG) durch Gesundheitsämter und unter dem Aspekt Arbeitsschutz durch Gewerbeaufsichtsämter. In allen Fällen bietet die Abteilung Praxisführung den Mitgliedern der Kammer Hilfestellung auf der Grundlage der Ausarbeitungen des Praxisführungsausschusses. Weitere Themengebiete. Der Praxisführungsausschuss tagt in der Regel viermal im Jahr. Hierbei stehen weitere folgende Themen auf der Agenda: • Hygiene und Medizinprodukte- Aufbereitung (Leitfaden, Checklisten) • Qualitäts- und Risikomanagement inkl. Qualitätssicherung • Anforderungen an die Sachkenntnis des mit der Aufbereitung und Freigabe betrauten Personals • Rahmenverträge zur Prozessvalidierung, Wasseruntersuchung und Prüfung der Elektrogeräte • MRSA-Schutzmaßnahmenkonzept • Wasser (Leitfaden Wasser führende Systeme) • Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung von Zahnarztpraxen (BuS-Dienst-Kammermodell) • Mitarbeiterfortbildungskurse • Röntgen/Strahlenschutz Info Zuständigkeit in LZK-Geschäftsstelle Marco Wagner 0711/22845-39 wagner@lzk-bw.de Aylin Klein 0711/22845-48 klein@lzk-bw.de Andrea Krämer 0711/22845-49 kraemer@lzk-bw.de Simone Kramer 0711/22845-47 kramer@lzk-bw.de Anita Schaible 0711/22845-51 schaible@lzk-bw.de Nadine Schütze 0711/22845-53 schuetze@lzk-bw.de QR-Code mit Link auf https://lzk-bw.de/ zahnaerzte/praxisfuehrung Claudia Richter www.zahnaerzteblatt.de ZBW 5-6/2021

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