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Prophylaxe für jedes Lebensalter

Ausgabe 10/2021

Kursprogramm Oktober /

Kursprogramm Oktober / November 2021 Frühkindliche Prophylaxekonzepte (Kurs-Nr.: 21FKT31216) Dr. Elfi Laurisch, Korschenbroich 5 Fortbildungspunkte (für das Praxisteam) € 185.- Praktisch fitter in der Prophylaxe - Ein Refresher-Kurs für Prophylaxehelfer*innen, ZMPs und ZMFs (Kurs-Nr.: 21FKM31220) Christina Bregenhorn und Iris Karcher, Freiburg (für Zahnmedizinische Fachangestellte) € 225.- Zahntrauma: Aktuell - effektiv - praxisbezogen (Kurs-Nr.: 21FKZ30425) Prof. Dr. Andreas Filippi, CH - Basel (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 335.- 8 Fortbildungspunkte Parodontologie von A bis Z - Ein Konzept für die Praxis (Kurs-Nr.: 21FKZ31110) Prof. Dr. Peter Eickholz, Frankfurt a. M. (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 395.- 9 Fortbildungspunkte ONLINE-Seminar: Social Media - Neue Wege, Patientinnen und Patienten zu gewinnen (Kurs-Nr.: 21FKT29901) Sabine Nemec, Langenselbold (für das Praxisteam) € 155.- 4 Fortbildungspunkte Refresh your Dental English (Kurs-Nr.: 21FKT20102) Sabine Nemec, Langenselbold 7 Fortbildungspunkte Aufschleifen der PAR-Instrumentariums (Kurs-Nr.: 21FKM31121) Andrea Geugelin, Efringen-Kirchen (für das Praxisteam) € 225.- (für Zahnmedizinische Fachangestellte) € 95.- 20.10.2021 22.10.2021 23.10.2021 23.10.2021 29.10.2021 30.10.2021 8.11.2021 Strukturierte Fortbildung: PARODONTOLOGIE & PERIIMPLANTÄRE THERAPIE, Teil 1-3 (Kurs-Nr.: 21FKZ40301) 24.-27.11.2021 Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg 101 Fortbildungspunkte (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) € 3.400.- 26.-29.01.2022 18.-19.02.2022 FFZ Fortbildungsforum Zahnärzte Merzhauser Straße 114-116 79100 Freiburg Fon: 0761 4506-160/-161 Fax: 0761 4506-460 Mail: info@ffz-fortbildung.de Web: www.ffz-fortbildung.de

Leitartikel 7 Mehr Prävention für vulnerable Zielgruppen Keine Frage: Die langjährige hervorragende Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e.V. (LAGZ) ist von Erfolg gekrönt. Durch die flächendeckenden Maßnahmen der Gruppenprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg sind wir bei der Kariesprävention der 12-Jährigen europaweit Spitze. Allerdings gilt es, den zahnärztlich-präventiven Blick auch auf bisher zu wenig berücksichtigte Patientengruppen zu richten. Wo besteht weiterer Handlungsbedarf und welche Intensionen verfolgt die Kammer? Inklusion in der Zahnmedizin. Das diesjährige LAGZ- Forum in Stuttgart stand Mitte Juli mit der Thematik „Inklusion in der Zahngesundheitsförderung“ ganz im Zeichen vulnerabler Zielgruppen. Dabei kristallisierte sich heraus, dass für Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen in allen Altersgruppen Präventionskonzepte entwickelt werden müssen, weil diese bisher im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt nach wie vor eine schlechtere Mundgesundheit aufweisen. Die Tatsache, dass in Baden- Württemberg derzeit rund eine Million Menschen mit Unterstützungsbedarf leben (Stand 2019) sowie auch die Zahl der rund 400.000 Pflegebedürftigen im Land, die mit zunehmendem Alter ansteigen wird, verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf. Berufsethische Verpflichtung. Eine stärkere Berücksichtigung dieser Hochrisikogruppen muss für die Zahnärzteschaft im Land berufsethische und berufspolitische Verpflichtung zugleich sein. Dabei bedeutet „Inklusion“ von Menschen mit Unterstützungsbedarf in einer inklusiven Gesellschaft, dass deren Bedürfnisse nicht an die Gegebenheiten angepasst werden, sondern die Gegebenheiten auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Dieser Anspruch sollte auch im beruflichen Praxisalltag „gelebt“ werden. Zwar hat der Gesetzgeber seit Juli 2018 mit dem Versorgungsstärkungsgesetz zur Verhütung von Zahnerkrankungen hauptsächlich für Menschen mit einem Pflegegrad endlich eine erweiterte Bandbreite an Präventions- und Therapieleistungen ermöglicht. Deren Zahl liegt aber nur bei rund 800.000, während bundesweit jedoch etwa 7,1 Millionen Menschen mit einer Behinderung nicht berücksichtigt werden. Deshalb muss auch ihr Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung flächendeckend – und unabhängig von ihrer finanziellen Situation – verbessert werden. Langjährige Kammerexpertise. Die Kammer ist im Bereich der Alters- und Behindertenzahnheilkunde dank ehrenamtlich hochengagierter Kammerreferentinnen und -referenten sehr gut aufgestellt. So wurde zum Beispiel im betreffenden Arbeitskreis zur Wissensvermittlung an Pflegekräfte ein Aus- und Fortbildungskonzept zur Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege entwickelt, das stetig zielgerichtet verbessert wird. Die langjährige Kooperation mit den privaten Altenpflegeschulen des Landes zur Vermittlung von Informationen der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege im Rahmen der Altenpflegeaus- und Fortbildung oder die Vermittlung praxisnaher Schulungen für Pflegepersonal durch rund 40 bestellte Senioren- und Behindertenbeauftragte in den Kreisvereinigungen belegen die Expertise. Zudem stellt die Kammer auf ihrer Homepage umfangreiches Informationsmaterial in Form von Flyern, Formularen und Schulungsmaterialien zu allen Fragen rund um die Alters- und Behindertenzahnheilkunde bereit – und das als erste Kammer bundesweit auch mit eigenem Webbereich in leichter Sprache. Kooperation mit dem Sozialministerium. Mit Vertreterinnen und Vertretern der entsprechenden Fachabteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes wurden bereits Gespräche geführt, um im Pflegebereich bei vom Ministerium geplanten Maßnahmen die bisher fehlende zahnärztliche Expertise mit einzubringen, interdisziplinäre Synergiepotentiale auszuloten und die Praktikabilität und den Nutzen tele(zahn)medizinischer Möglichkeiten projektorientiert zu prüfen. Zudem soll auf Wunsch des Ministeriums die Kammer auch beim Landespflegekongress verantwortungsvoll eingebunden werden. Netzwerkaktivitäten. Weitere Aktivitäten sind in konzeptioneller Planung, um ein Netzwerk für pflegebedürftige Menschen mit Unterstützungsbedarf zu etablieren, bei dem alle pflegerisch relevanten Gesundheitsinstitutionen im Land mitwirken sollen. Dabei kann der vom LZK-Referenten für Alterszahnheilkunde mitentwickelte neue Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege für ein wissenschaftlich interprofessionell abgestimmtes Leistungsniveau als sehr geeignete Grundlage dienen. Dr. Torsten Tomppert Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2021

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