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Prophylaxe für jedes Lebensalter

Ausgabe 10/2021

16 Titelthema

16 Titelthema Frühkindliche Karies vermeiden Schutz vom ersten Milchzahn an Foto: shutterstock.com/alekso94 Die ersten Zähnchen sind da! Von nun an ist die Devise, auf die richtige Mundhygiene und auf eine sehr gute zahnärztliche Versorgung zu setzen, um die Zähne vom ersten Tag an gesund zu erhalten. Die Erfolge in der Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren und Jahrzehnten sind vielfach beschrieben worden. Mit der Aufnahme von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen ab dem sechsten Lebensmonat wurde zum 1. Juli 2019 zudem eine entscheidende Versorgungslücke geschlossen. Seitdem profitieren auch Kinder unter drei Jahren von zahnärztlichen Präventionsleistungen. Regelmäßige Untersuchung. „Es ist von zentraler Bedeutung, dass Eltern die zusätzlichen Untersuchungen mit ihren Kindern regelmäßig wahrnehmen“, so Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW. Zuvor waren zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen erst für Kleinkinder ab dem 30. Lebensmonat vorgesehen gewesen. Mit der Verabschiedung der Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung im Gemeinsamen Bundesausschuss und den dazugehörenden Leistungen im Bewertungsausschuss wurde das von KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit dem Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), dem Deutschen Hebammenverband (DHV) und unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Greifswald bereits im Jahr 2014 entwickelte Versorgungskonzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ (ECC-Konzept) weitestgehend umgesetzt. Um Karies so früh wie möglich zu vermeiden, die ersten Zeichen für eine beginnende Karies zu erkennen und schädliche Verhaltensweisen auf den Prüfstand zu stellen, müssen verschiedene Berufsgruppen intensiv zusammenarbeiten. Neben den Zahnärzt*innen sind auch die Gynäkolog*innen, Kinderärzt*innen, Hausärzt*innen und Hebammen gefordert. Zeitlich sind deshalb die Früherkennungsuntersuchungen und die sogenannten „U-Untersuchungen“ beim Kinderarzt oder der Kinderärztin aufeinander abgestimmt. Untersuchung und Beratung. Neben der eingehenden Untersuchung auf Zahn-‚ Mund- und Kieferkrankheiten stehen bei der Beratung der Eltern die Aufklärung über die Zahnpflege und den Einsatz von Fluoridierungsmitteln sowie die Aufklärung zur Ernährung im Mittelpunkt. Die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung kann vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal erbracht werden. Bei hohem Kariesrisiko ist diese Leistung darüber hinaus auch zwischen dem 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat – ebenfalls zweimal je Kalenderhalbjahr – vorgesehen. Regelmäßigkeit. Da die Prophylaxeleistungen für Säuglinge und Kleinkinder ganz wesentlich dazu beitragen können, frühkindliche Karies zu vermeiden, ist es umso wichtiger, dass Eltern die zusätzlichen Untersuchungen mit ihren Kindern regelmäßig wahrnehmen und u. a. auch von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt immer wieder auch auf diese Möglichkeiten hingewiesen werden.“ Inanspruchnahme. Zwei Jahre nach Einführung der neuen Leistungen stellt sich die Frage, ob die neuen Leistungen tatsächlich von den Eltern mit ihren Kindern abgerufen werden. Untersucht wurden folgende BEMA-Nummern: • FU1a (Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat) • FU1b (Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat) • FU1c (Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat) • FUPr (Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind) • FLA (Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung) • FU2 (Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat) ZBW 10/2021 www.zahnaerzteblatt.de

Titelthema 17 Anzahl Leistung FLA FU1a FU1b FU1c FU2 FUPr Auswertung 2019/3 20.327 362 4.281 9.870 32.436 7.543 74.819 2019/4 26.498 565 5.281 12.342 39.092 9.572 93.350 2020/1 24.800 491 4.085 8.569 32.547 7.359 77.851 2020/2 22.654 381 3.298 6.615 27.399 5.728 66.075 2020/3 27.883 577 5.093 9.667 36.417 8.672 88.309 2020/4 28.688 641 5.359 10.281 40.914 8.704 94.587 2021/1 31.773 690 5.324 10.338 41.026 9.440 98.591 Leistungen. Die Zahl der von den Vertragszahnärzt*innen in Baden-Württemberg abgerechneten Leistungen zwischen Quartal 3-2019 und Quartal 1-2021. Zahlen: KZV BW Insgesamt gibt es bei den neuen Leistungen – mit Berücksichtigung des coronabedingten Rückgangs im Jahr 2020 – eine ansteigende Tendenz seit deren Einführung. Deutlich sichtbar ist jedoch auch, dass die Früherkennungsuntersuchungen mit steigendem Alter immer häufiger in Anspruch genommen werden und es sicherlich noch so mancher Initiative und Aufklärung über die bestehenden Angebote für die Jüngsten bedarf. Kompetenter Service. Von der Gebissentwicklung vom ersten Milchzahn über Gefahren für die Zähne und Informationen zur gesunden Ernährung bis hin zu Vorsorge und Individualprophylaxe: Neu erschienen ist vor kurzem die Patienteninformation mit dem Titel „Gesunde Zähne für Ihr Kind“ der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die man kostenfrei als PDF-Datei downloaden kann (s. Infokasten). Die gedruckte Broschüre – zur Auslage in der Praxis für die Eltern – kann bei der KZBV bestellt werden (verfügbar auch in den Hauptmigrantensprachen Türkisch und Russisch). Ganz aktuell haben KZBV und BZÄK zudem in enger Abstimmung mit Wissenschaft und Fachgesellschaften den gemeinsamen Ratgeber „Frühkindliche Karies vermeiden – Praktischer Ratgeber für die zahnärztliche Praxis“ grundlegend überarbeitet. Die 3. Auflage mit neu produzierten Fotos und aktualisierten zentralen Textinhalten insbesondere über die Fluoridkonzentration in Kinderzahnpasten und deren altersentsprechende Dosierung steht seit August auf der Website der KZBV zum Download bereit. Abgerundet wird das Angebot u. a. durch einen Comic, der die Themen Vorsorgeuntersuchung, Zahnpflege und Ernährung bildlich aufgreift. Guido Reiter Info Anzeige www.zahnaerzteblatt.de ZBW 10/2021

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