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Parodontologie – zurück in die Zukunft

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Ausgabe 7/2017

46 Berufspolitik

46 Berufspolitik Dialog-Begegnung mit Michael Hennrich MdB in Nürtingen Reformierte Dualität im Fokus Die Dialog-Begegnungen mit politischen Opinionleaders im Gesundheitsund Sozialbereich auf Bundes- und Landesebene wurden im Mai dieses Jahres im Büro des Bundestagsabgeordneten Michael Hennrich MdB in Nürtingen fortgeführt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Michael Hennrich jüngst seine Überlegungen zu einer Neu- und Umgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung öffentlich machte. Konstruktiv. Die Dialog-Begegnung zwischen Michael Hennrich MdB, Nürtingen, (l.) und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, war sehr konstruktiv und von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Foto: Ignatzi Demografie. Dr. Tomppert verwies auf die demografischen Entwicklungen, die Zahnärzte, Ärzte und Patienten in den kommenden Jahren vor enorme Herausforderungen stellten. Diese Herausforderungen stellten sowohl die PKV als auch die GKV vor Finanzierungsfragen. Eine Bürgerversicherung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen da waren sich Dr. Tomppert und Michael Hennrich einig könne keine Lösung sein. Einig waren sich Michael Hennrich und Dr. Tomppert auch darin, dass sich „PKV und GKV verändern müssen“. Dr. Tomppert: „Wir setzen auf eine reformierte Dualität von PKV und GKV“. Die PKV müsse erhalten werden, betonte Dr. Tomppert, denn die PKV sei der „Innovationsträger“ in der Krankenversicherung. Michael Hennrich pflichtete dem LZK-Präsidenten bei, indem er sich sowohl für die Beibehaltung der PKV aussprach als auch das Ziel einer reformierten Dualität in der Krankenversicherung unterstützte. Präventionserfolge. Wichtig war es Dr. Torsten Tomppert herauszustellen, wie sich die Zahnund Mundgesundheit bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den letzten Jahrzehnten verbessert hat. Ob in der Kariesvermeidung oder bei der Parodontitis auf allen Gebieten habe es sehr erfreuliche Entwicklungen und Erfolge gegeben. Kinder verfügten heute in der Mehrzahl über 70 Prozent über kariesfreie Zähne. Die Diskussionen über die von Michael Hennrich ins Spiel gebrachte Überlegung einer einheitlichen Gebührenordnung in der Krankenversicherung bestärkte den Verwaltungsrat des Informationszentrums Zahngesundheit, Dr. Ute Maier, Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, das Gespräch mit Michael Hennrich zu suchen. So kam es in der vorletzten Maiwoche zum Dialog über seine Vorstellungen von einer einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Einheitliche Gebührenordnung. Seiner Meinung nach müsse es eine einheitliche Gebührenordnung geben, die „nach oben offen“ gestaltet sein sollte. So könnten zum Beispiel Selektivverträge mit Ärzten und Zahnarztgruppen und/oder kassenärztlichen und -zahnärztlichen Vereinigungen abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sprach Michael Hennrich von „Kollektiven Selektivverträgen“, die bereits im ärztlichen Bereich z. B. mit dem Hausärzteverband erfolgreich umgesetzt wurden. Allerdings spricht er sich deutlich dafür aus, „Gebührenordnungen nach unten nicht zu öffnen“. Fazit. Die Dialog-Begegnung war sehr konstruktiv und von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Dabei wurde deutlich, dass beide Seiten sehr gut die derzeitige und die künftige Situation der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung kennen und die Herausforderungen meistern wollen. Michael Hennrich verwies z. B. auf das von Schwarz- Gelb auf den Weg gebrachte Gesetz zur Neuordnung der Arzneimittelversorgung (Amnog), das sich in der Praxis sehr bewähre. Deswegen sei er zuversichtlich, dass den verantwortlichen Politikern im Dialog mit den Akteuren im Gesundheitswesen eine zukunftsweisende Reform des Gesundheitswesens gelinge. Zum Thema Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission merkte Michael Hennrich an, dass die Zahnärzte- und die Ärzteschaft nicht betroffen seien. Die Gesundheitspolitik falle in die Hoheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. » johannes.clausen@izz-online.de ZBW 7/2017 www.zahnaerzteblatt.de

Berufspolitik 47 Politische Kräfte für Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern Droht „verschuldensunabhängige Haftung“? Auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes vor vier Jahren hängt die Beweislastumkehr wie ein Damoklesschwert über den Heilberufen jetzt scheint es eine Allparteienkoalition für „Nachjustierungen“ am Gesetz und Grüne und Linke offenbar gleichauf mit gemeinsamem Wunsch eine teilweise oder vollständige Beweislastumkehr zu geben. Zumindest ist dies der Eindruck nach einer Diskussionsveranstaltung des GKV-Spitzenverbandes. „Was man mit dem Patientenrechtegesetz nicht geschafft hat, könnte auf dem Wege eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds Realität werden“, sagt Christian Finster, stv. Vorstandsvorsitzender der KZV BW. Für den Fonds gibt es politisch „breite Sympathien“. Das Patientenrechtegesetz ist seit Jahren ein Megathema in der berufspolitischen Debatte auf Bundes- und Landesebene. Das unter Schwarz-Gelb verabschiedete Gesetz „verstärkte die Informationsund Aufklärungspflichten“, erläutert der Ärztenachrichtendienst (änd) in seinem Hintergrundbericht über die Veranstaltung des GKV- Spitzenverbandes. Und weiter: „Im Zuge der Änderungen verstärkten Krankenkassen ihre Kapazitäten, Versicherte bei Behandlungsfehlern zu beraten.“ Dies gerade auch deshalb, um nicht für die Folgen von Behandlungsfehlern aufkommen zu müssen. Die KZV BW als zahnärztliche Berufsorganisation nimmt ihren Auftrag, die Zahnärztinnen und Zahnärzte zu informieren und zu beraten, insbesondere beim Komplex Patientenrechte sehr ernst. Seminare, persönliche Beratung, der Sonderband „Das neue Patientenrechtegesetz“, detaillierte Praxistipps auf der Website „das Thema ist wichtig und bedeutsam für die Praxisinhaberin und den Praxisinhaber, sie müssen die Gefahren und wichtige Anforderungen an das zahnärztliche Risikomanagement kennen“, sagt stv. Vorstandsvorsitzender Christian Finster. Patientenrechte. Die Beweislastumkehr: „Was man mit dem Patientenrechtegesetz nicht geschafft hat, könnte auf dem Wege eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds Realität werden“, sagt Ass. jur. Christian Finster, stv. Vorstandsvorsitzender der KZV BW. Foto: Stollberg Misstrauenskultur. Mit Sorge betrachtet wird indessen, dass, wie der „änd“ schreibt, „manche Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag vielen Ärzten offenbar nahezu kriminelle Energie zuschreiben“ (weitere Ausführungen im Bericht: „Mediziner verzögerten bewusst Verfahren“ und „manche würden sogar Dokumente fälschen“). „Hier zeigt sich offen eine generelle Misstrauenskultur der Politik gegenüber den Heilberufen, die konkret durch nichts gerechtfertigt ist“, so Finster. Allerdings könnte nun davon die Konsequenz sein: die teilweise oder ganze Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern und die Einführung eines sog. Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds, für den offenbar parteiübergreifend große Sympathien gehegt werden. „Nach meiner Auffassung ist das eine geschickte strategische Tarnung, um das zu erreichen, was man beim Patientenrechtegesetz damals wollte, also von einer verschuldensabhängigen zu einer verschuldensunabhängigen Haftung zu gelangen“, so Finster. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Stadt Hamburg, hatten letztes Jahr einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der sich damit befasst, dass die Länder die Bundesregierung auffordern, diesen Fonds im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern einzurichten. Gerechtigkeitslücke. Seehofer und Scholz seien der Auffassung, dass die Durchsetzung arzthaftungsrechtlicher Schadensansprüche häufig an der fehlenden Möglichkeit scheitere, nachzuweisen, dass der Gesundheitsschaden durch eine fehlerhafte Behandlung verursacht worden sei. Auch wenn das Vorliegen eines ärztlichen Fehlers naheliege, müssen Patienten die schwerwiegenden gesundheitlichen und finanziellen Folgen der Behandlung tragen, wenn sie die für die Arzthaftung erforderlichen Voraussetzungen nicht zur Überzeugung des Gerichtes nachweisen können. „Diese Gerechtigkeitslücke will man jetzt offenbar beseitigen, auch wenn das Patientenrechtegesetz alles neu geordnet hat“, so der stv. Vorstandsvorsitzende. Es solle gehaftet werden bei überwiegend wahrscheinlichen Behandlungs- und Organisationsfehlern. Finster: „Für uns bedeutet das konkret: Wir sind in den zahnärztlichen Körperschaften aufgefordert, uns gemeinsam umgehend der Angelegenheit anzunehmen, uns entsprechend zu positionieren, zu informieren und darauf zu drängen, dass die Beweislastumkehr nicht kommt.“ » guido.reiter@kzvbw.de www.zahnaerzteblatt.de ZBW 7/2017

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