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Ohne Fachsprachenprüfung keine Approbation

Ausgabe 4/2016

Landeszahnärztekammer

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des Öffentlichen Rechts Lorenzstraße 7, 76135 Karlsruhe, Fon 0721 9181-200, Fax 0721 9181-222, Email: fortbildung@za-karlsruhe.de April 2016 Kurs Nr. 8381/8 Punkte int 4: Risikoorientierte Behandlungsplanung und Patientenführung in der Parodontologie Referent: PD Dr. Dirk Ziebolz, Göttingen Datum: 15.04.2016 Kurshonorar: 450 € Kurs Nr. 8344/16 Punkte Die thermoplastische Wurzelfüllung Referent: Dr. Carsten Appel, Bonn Datum: 22.-23.04.2016 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8377/16 Punkte Keramik Veneers – ein Arbeitskonzept für die Praxis Referent: Dr. Sven Rinke, M.Sc., M.Sc.,Hanau Datum: 22.-23.04.2016 Kurshonorar: 700 € Das Buch „Vollkeramik“ ist in der Kursgebühr beinhaltet Kurs Nr. 8414/13 hyp 1: Hypnose in der zahnärztlichen Praxis – Einführungskurs Referent: Dr. Ingwert Tschürtz, M.A., Schwäbisch Gmünd Datum: 22.-23.04.2016 Kurshonorar: 500 € Kurs Nr. 8428/9 Punkte Sinuslift - ein Kompendium für Problemlösungen Referent: Prof. Dr. Dr. Hannes Peter Schierle, Karlsruhe Datum: 23.04.2016 Kurshonorar: 400 € Kurs Nr. 8397/8 Punkte Oh Gott - schon wieder eine Kündigung! Referent: Axel Thüne, Kieselbronn Datum: 29.04.2016 Kurshonorar: 350 € Kurs Nr. 8352/16 Punkte endo 2: Endodontie - Einführung moderner Arbeitstechniken Referent: Prof. Dr. Gilberto Debelian, Bekkestua Datum: 29.-30.04.2016 Kurshonorar: 650 € Der Kurs wird in englischer Sprache gehalten Kurs Nr. 8362/14 Punkte par 5: Komplikationen in der Parodontalchirurgie Referentin: Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg Datum: 29.-30.04.2016 Kurshonorar: 650 € Kurs Nr. 8409/4 Punkte Markenentwicklung in der zahnärztlichen Praxis – von der Markenanalyse zur Markenführung Referent: Alexander Spieth, Stuttgart Datum: 30.04.2016 Kurshonorar: 250 € Mai 2016 Kurs Nr. 8469/ 16 #punkte chir 2 ZÄ: Oralchirurgie 2 - Fortgeschrittene Techniken Kurs für Zahnärztinnen Referentin: Prof. Dr. Margrit-Ann Geibel, Ulm Datum: 06.-07.05.2016 Kurshonorar: 650 € Juni 2016 Kurs Nr. 8466/ 8 Punkte Selbstmanagement – wie gehe ich mit mir und meinem Erfolg um? Referent: Axel Thüne, Kieselbronn Datum: 03.06.2016 Kurshonorar: 350 € Kurs Nr. 8353/16 Punkte endo 3: Die Revision endodontischer Behandlungen und endodontischer Chirurgie Referent: Dr. Andreas Bartols, M.A., Karlsruhe Datum: 03.-04.06.2016 Kurshonorar: 700 € Kurs Nr. 8412/ 9 Punkte Plastisch-ästhetische Parodontalchirurgie - Deckung freiliegender Wurzeloberflächen Referentin: Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg Datum: 04.06.2016 Kurshonorar: 300 € Kurs Nr. 8395/18 Punkte Curriculum Toronto-Technik: kfo-T 1: Die Toronto-Technik - Grundlagen und Start in der eigenen Praxis kfo-T 2: Die Toronto Technik - Das Behandlungsziel erreichen und sichern Referenten: Dr. Christof Georg Metz, Rastatt Dr. Manfred Schüßler, Heidelberg Datum: 10.-11.06.2016 und 07.10.2016 Kurshonorar: 1100 € Kurs Nr. 8382/13 Punkte int 5: Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD): Pathophysiologische Grundlagen, Diagnostik, Therapie Referenten: Prof. Dr. Alfons Hugger, Düsseldorf Prof. Dr. Hans-Jürgen Schindler, Karlsruhe Datum: 17.-18.06.2016 Kurshonorar: 550 €

Leitartikel 7 Ohne Fachsprachenprüfung keine Approbation Rund 1.500 deutsche Ärztinnen und Ärzte wurden 2014 in Baden-Württemberg approbiert. Im gleichen Jahr erlangten hier knapp 1.000 Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Hintergrund die Approbation. Wir sind in Baden-Württemberg mittlerweile bei über 66.000 Ärzten angelangt, davon sind über 48.000 berufstätig. Die zunächst hoch erscheinende Zahl von 2500 Neu-Approbationen erhält angesichts des hohen Bedarfes an ärztlicher Arbeitszeit die Note „Bedarf mit Mühe gedeckt“. Letzten Endes ist es keine Frage mehr, dass mit nur 1.500 Approbationen pro Jahr, etwa aus der Gruppe der deutschen Ärzte, die medizinische Versorgung der Bevölkerung einfach nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. In unserem inzwischen zum Einwanderungsland gewordenen Deutschland kommen wir ohne ausländische Ärztinnen und Ärzte einfach nicht mehr „durch“. Schauen wir uns einmal die Vereinigten Staaten von Amerika an, ein klassisches Einwanderungsland, wo (fast) alle mal von anderswo ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten strömten: Dort gibt es aktuell eine hohe Zahl praktizierender Ärzte und Ärztinnen, die zwar Englisch sprechen, aber teilweise mit einem so deutlichen Akzent, dass oftmals der Eindruck entsteht, als gebe es in den USA (fast) nur Ärzte ausländischer Herkunft. Dennoch bedienen sie sich ausschließlich der Landessprache. Im Februar 2013 trat in Deutschland das Patientenrechte-Gesetz in Kraft. Der Hauptparagraf 630 BGB versammelt unter anderem die Informationspflichten (§ 630c), die Aufklärungspflichten (§ 630e) und die Dokumentationspflichten (§ 630f), denen alle Mediziner in deutscher Sprache nachzukommen haben. Wichtige Voraussetzung für das Tätigwerden als Ärztin oder Arzt ist – gemäß Approbations- und Bundesärzteordnung – die Kenntnis der deutschen Sprache. Aber erst im Juni 2014 hat die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer das bisher geforderte Sprachniveau der „guten Mittelstufe“ B2 verlassen. Im berufsspezifischen Kontext wird seither von Ärztinnen und Ärzten das höhere Sprachniveau C1 („kompetente Sprachverwendung mit fortgeschrittenen Kenntnissen“) gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen gefordert. Zeitgleich hat sich die Bundesärztekammer mit der Politik darüber verständigt, dass die sogenannte Fachsprachenprüfung durch die Ärztekammern zu organisieren und verbindlich abzuprüfen ist – von wem auch sonst? Wer könnte die Fachsprachenprüfung kompetenter abnehmen, wenn nicht die Ärzteschaft selbst? Der Aufbau einer flächendeckenden Möglichkeit, solche Prüfungen mit juristischer Verbindlichkeit in allen Bundesländern durchzuführen, ist noch nicht abgeschlossen, hat aber zumindest in Baden-Württemberg schon überall Einzug gehalten. Und nicht nur das: Gemäß Absprache mit der Landeszahnärztekammer übernimmt die Landesärztekammer mit ihren vier Bezirksärztekammern die Fachsprachenprüfung auch für ausländische Zahnärztinnen und -ärzte. Wir erklären die derzeit hohe (zweistellige) Durchfallquote damit, dass es in der Natur des Menschen liegt, seine Sprachkenntnisse auch im Alter weiter verbessern zu können. Hier entsteht aber kein Nadelöhr, denn die Prüfung ist beliebig oft wiederholbar. „Soziale Errungenschaften“, gerade auch im Vergleich mit den USA, haben in weiten Teilen des alten Europa einen nicht nur militärischen, sondern auch „sozialen Frieden“ Foto: getty gebracht, der es unseren Kindern möglich macht, meistenteils alleine und sicher zur Schule zu gehen – in weiten Teilen der übrigen Welt fast undenkbar. Zu diesen Errungenschaften gehören auch die erreichten berufsrechtlichen Standards in den Heilberufen, die einen freien, aber dennoch regulierten Wettbewerb zulassen. Die bestandene Fachsprachenprüfung ist die Voraussetzung zur Approbation, einem Rechtstitel, der nicht nur derzeit eine hohe Jobsicherheit und ein gesichertes Einkommen für die hinzukommenden Kolleginnen und Kollegen verheißt, sondern der auch seinen Wert durch die Eingebundenheit in die erwähnten sozialen Errungenschaften erhält und für die Zukunft weiter behält. Dr. Ulrich M. Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg www.zahnaerzteblatt.de ZBW 4/2016

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