30 Namen und Nachrichten Kommentar Noch im Lot Das Milliardendefizit, das die Gesetzliche Krankenversicherung 2015 eingefahren hat, dürfte die meisten Beitragszahler kaum überraschen. Stünden die Krankenkassen glänzend da, hätten sie zu Jahresbeginn schließlich nicht auf breiter Front ihre Zusatzbeiträge erhöhen müssen. Dennoch besteht aktuell gar kein Grund zur Schwarzmalerei. Die GKV sitzt immer noch auf einem satten Finanzpolster von gut 24 Milliarden Euro. 14,5 Milliarden haben die Kassen auf der hohen Kante, der Rest liegt im Gesundheitsfonds. Ein Defizit von 1,14 Milliarden ist da relativ zu sehen. Noch ist die Krankenversicherung demnach einigermaßen im Gleichgewicht. Nicht zuletzt deshalb, weil das anhaltende Jobwunder viel frisches Geld ins Solidarsystem spült. Das arbeitet übrigens nach dem bisweilen heftig gescholtenen Umlageverfahren – was eingezahlt wird, geht gleich wieder raus. Die Private Krankenversicherung (PKV) dagegen, welche die Prämien der Versicherten durch Erträge aus den Altersrückstellungen subventioniert, gerät durch die Niedrigzinspolitik in arge Bedrängnis. Einzelne Versicherer haben zuletzt zweistellig erhöhen müssen. Mittelfristig dürfte aber auch die GKV in schwereres Fahrwasser geraten, dürften die Zusatzbeiträge kräftig steigen. Die Große Koalition hat teure Reformen auf den Weg gebracht, allen voran die saft- und kraftlose Klinikreform. Auch die Flüchtlingskrise wird für zusätzliche Ausgaben sorgen. Es sei denn, Finanzminister Schäuble betrachtet die Versorgung der Neuankömmlinge als gesamtstaatliche Aufgabe und erhöht den Bundeszuschuss an die GKV entsprechend. Und natürlich ist da auch noch der medizinische Fortschritt, der finanziert sein will. Deshalb: Günstiger wird’s nicht werden. Willi Reiners Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Stuttgarter Nachrichten. Ersatzkassen vdek fordert fairen Wettbewerb Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der BKK Dachverband e. V. unterstützen die von der RSA-Allianz gestellte Forderung nach einer Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, Morbi-RSA. „Der heutige Morbi-RSA schafft es nicht, für faire Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sorgen“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Die Verteilungswirkungen des Morbi-RSA führen zu einer Ungleichbehandlung der Kassenarten. Benachteiligt sind insbesondere die Ersatzkassen sowie die Betriebs- und die Innungskrankenkassen. Wir müssen daher die Zuweisungskriterien im Morbi-RSA weiterentwickeln“, fordert Elsner. „Kurzfristig sollten daher die Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner (EMG-Zuschläge) entfallen“, betont Franz Knieps, Bewertungsportale Nachweise gefordert Ärztebewertungsportale müssen auf Verlangen künftig konkrete Nachweise vorlegen, ob ein Nutzer tatsächlich beim bewerteten Arzt in der Praxis war. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab damit einem Zahnarzt aus Berlin Recht, der beim Internet-Portal jameda 2013 eine extrem schlechte Bewertung eines Nutzers erhalten und vergeblich auf Löschung geklagt hatte. Das Urteil hat auch für andere Internet-Portale Folgen. dpa Vorstand des BKK Dachverbandes e. V. Das IGES-Gutachten belege eindeutig, dass es einer Berücksichtigung von gesonderten Zuschlägen für Erwerbsminderungsrentner nicht mehr bedarf, da der Finanzbedarf von EMG-Rentnern heute bereits im Morbi-RSA abgebildet wird. Krankenkassen mit vielen EMG-Rentnern hätten derzeit einen finanziellen Vorteil, denn für einen EMG-Rentner zum Beispiel mit der Diagnose Depression erhalte eine Kasse heute mehr Zuweisungen als ein normaler Versicherter mit genau der gleichen Diagnose. Die Streichung der EMG- Zuschläge sei sachgerecht und ohne viel bürokratischen Aufwand umsetzbar, erklären Elsner und Knieps. Die Politik sollte noch in dieser Legislaturperiode ein politisches Signal setzen, um die Fehlentwicklungen im Morbi-RSA zumindest teilweise zu beseitigen. IZZ Gesundheitskosten 328 Milliarden Euro Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind im Jahr 2014 auf 328 Milliarden Euro gestiegen. Im Vergleich zum Jahr zuvor bedeutet dies einen Anstieg um 13,3 Milliarden Euro oder 4,2 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt mit. Damit lagen die Gesundheitsausgaben pro Einwohner bei 4050 Euro, im Jahr davor waren es 3902 Euro. Die meisten Ausgaben im Gesundheitsbereich entfielen mit 191,8 Milliarden auf die Krankenkassen. dpa Grafik: vdek ZBW 4/2016 www.zahnaerzteblatt.de
Namen und Nachrichten 31 Menschen mit Handicap Berufsübergreifende Zusammenarbeit Die Deutsche Gesellschaft für Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung öffnet sich für Zahnärzte. Sie ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten, die schwerpunktmäßig für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung tätig oder an der Thematik interessiert sind. Die Gesellschaft setzt sich für die gesundheitlichen Belange von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ein, um die medizinische Versorgung zu verbessern und ein Leben in weitest gehender Autonomie und Würde zu ermöglichen. Damit das Ziel einer angemessenen medizinischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen erreicht wird, bedarf es einer berufsübergreifenden Zusammenarbeit von Ärzten, Zahnärzten, Pflegekräften und Therapeuten, gesetzlichen Betreuern, Assistenten und Angehörigen der Menschen mit Behinderung – und nicht zuletzt deren Selbstvertretungsgruppen. Zahlreiche Tagungen und Fortbildungen haben in den vergangenen Jahren Menschen aus den verschiedensten Disziplinen zu einem Austausch zusammengebracht, um ihre jeweiligen Kompetenzen, Sichtweisen und Erfahrungen aus der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung einzubringen. Jahrestagung. Am 6. und 7. Mai 2016 findet die diesjährige Jahrestagung in Potsdam statt. Thema der Veranstaltung wird die ZahnMedizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sein. Es sollen Schnittstellen aufgezeigt werden, wo die Zahnmedizin und die Allgemeinmedizin zum Wohl eder Menschen mit Behinderung eng zusammenarbeiten sollten. Vorträge zu folgenden Schwerpunkten sind vorgesehen: • Beispiele erfolgreicher interdisziplinärer Zusammenarbeit • Zusammenhänge zwischen Zahn- und Allgemeingesundheit • Zahn- und Mundgesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung • Umgang mit Ängsten bei (zahn-) ärztlichen Behandlungen • Möglichkeiten der Mund-Kieferund Gesichtschirurgie • Rechtliche Aspekte (zahn-)ärztlicher Behandlungen Zur Intensivierung der interdisziplinären Zusammenarbeit und des fachlichen Austausches zwischen Zahnärzten und Ärzten, die sich für eine Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung einsetzen, bietet die Gesellschaft nun auch allen Zahnärzten die Aufnahme als ordentliches Mitglied an. Nähere Informationen unter www.dgmgb.de. DGMGB Tuberkulose Neue Entwicklungen Am 24. März war Welttuberkulosetag. Nachdem die Tuberkulose- Fallzahlen in Deutschland mehrere Jahre stagnierten, wurden dem Robert-Koch-Institut 2015 insgesamt 5.865 Fälle übermittelt, nach 4.533 im Jahr 2014 und 4.325 im Jahr 2013. Höher war diese Zahl zuletzt mit 6.030 Fällen im Jahr 2005. „Trotz des Anstiegs der Tuberkulose-Fallzahlen ist das Infektionsrisiko innerhalb der Allgemeinbevölkerung unverändert sehr gering“, sagt Lothar H. Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts. Nach wie vor ist ein großer Teil (knapp 30 Prozent) der Tuberkulosepatienten in Deutschland geboren. Der deutliche Anstieg der Erkrankungszahlen im Jahr 2015 Infektionsschutz. Das Röntgenbild zeigt einen aktuellen Tuberkulose-Fall in Berlin. Foto: dpa gegenüber 2014 geht in erster Linie auf die aktive Fallfindung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung von Asylsuchenden zurück. Viele Asylsuchende kommen aus Ländern mit hohen Tuberkuloseraten und haben daher ein höheres Erkrankungsrisiko. Die aktive Fallsuche dient dazu, Tuberkulose frühzeitig zu entdecken und erkrankte Personen zu behandeln und so auch eine Weiterverbreitung zu verhindern. Die Zahl der Tuberkulosen, die durch die Untersuchung von Asylsuchenden nach § 36 Infektionsschutzgesetz diagnostiziert wurden, betrug nach den dem Robert-Koch-Institut aktuell vorliegenden Zahlen für das Jahr 2015 1.255 Fälle. Im Jahr 2014 waren es 425, gut doppelt so viele wie 2013 (198 Fälle). „Die Anstrengungen für die frühe Erkennung, Behandlung und Vermeidung von Tuberkulose sind daher wichtiger denn je“, unterstreicht Lothar H. Wieler, „Die Gesundheitsämter müssen dafür ausreichend ausgestattet sein“, betont Wieler. RKI/IZZ www.zahnaerzteblatt.de ZBW 4/2016
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